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Richter

26,476 richter

Die Klage begründete der EDÖB im Wesentlichen damit
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Die Kläger (Beschwerdeführer) erhoben Beschwerde in Zivilsachen mit den Anträgen
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Die Kläger gelangten am 30. Juni 2010 an das Vermittleramt
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Die Kläger halten diese Äusserung für unlauter im Sinne des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
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Die Klägerinnen beantragen
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Die Klägerin warf den Beklagten vor
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Die Kollektivgesellschaft C.________
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Die Kompetenzen des Ausschusses wurden durch das Fakultativprotokoll vom 6. Oktober 1999 (SR 108.1) verstärkt
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Die Konzession
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Die Konzessionsurkunde regelt für die Erneuerung mit Ausnahme der in Art. 13 Abs. 2 ausdrücklich vorbehaltenen Bereiche (deren Ausgestaltung im Falle der mangelnden Einigung durch eine Schiedsklausel gewährleistet ist) alle Elemente
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Die Koordinationsgrundsätze gemäss Art. 25a RPG erfordern eine Abstimmung des Rechtsmittel-
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Die korrigierte Landschaft - 200 Jahre Geschichte
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Die Kosten der Beschwerdeverfahren 1C_181
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Die Kosten des Beschwerdeverfahrens 1C_183/2010 werden Rechtsanwalt Groner auferlegt (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BZP [SR 273])
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Die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens sind den unterliegenden Beschwerdegegnern aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG). Sie haben den obsiegenden
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Die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens sind der unterliegenden Beschwerdegegnerin aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG). Diese hat den Beschwerdeführern eine angemessene Parteientschädigung auszurichten (Art. 68 Abs. 2 BGG)
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Die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens von Fr. 1'000.-- werden den Gesuchstellern zu gleichen Teilen
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Die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens von Fr. 3'000.-- werden den Beschwerdeführerinnen auferlegt
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Die Kosten des Rekursverfahrens von Fr. 15'250.-- (bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 15'000.--
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Die Kosten des Verfahrens vor Bundesgericht von Fr. 10'000.-- werden im Umfang von Fr. 7'500.-- Hugo Ammann
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Die Kosten des Verfahrens vor Bundesverwaltungsgericht von Fr. 3'000.-- werden im Umfang von Fr. 2'250.-- Hugo Ammann
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Die Kosten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens von insgesamt Fr. 5'464.-- sowie des Verfahrens vor dem Regierungsrat des Kantons Aargau von insgesamt Fr. 2'033.35 werden der privaten Beschwerdegegnerin auferlegt. Die private Beschwerdegegnerin hat zudem den Beschwerdeführern für das verwaltungsgerichtliche Verfahren
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Die Kosten des vorsorglichen Massnahmeverfahrens werden vorläufig der Gesuchstellerin auferlegt. Eine anderslautende Kostenverlegung in einem allfälligen nachfolgenden Klageverfahren in der Hauptsache bleibt vorbehalten
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Die Kosten für die von den Beschwerdeführern verlangte Erhöhung der Sicherheit auf eine Kapazität von 500 m³/s betrügen
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Die Kostenschätzungen im Gutachten Brakelmann II stützen sich auf konkrete Angebote von Kabelherstellern
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Die Kraftwerke Hinterrhein Netz AG beantragt
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Die Kritik
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Die landwirtschaftliche Nutzfläche bildet dabei in mehrfacher Hinsicht Grundlage für die Berechnung der Standardarbeitskraft. Einerseits gilt sie für sich allein genommen als Berechnungsfaktor (Art. 3 Abs. 2 lit. a
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Die Längsprofile wiesen auch jene Bereiche auf
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Die Lärmberechnung für Strassenverkehr im UVB stützt sich auf den UVB 2001
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Die Lebenspartnerschaft in der beruflichen Vorsorge nach geltendem
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Die Legitimation der Beschwerdeführerin 2 ist in Bezug auf die Bewilligung des Meldeverfahrens gestützt auf Art. 89 Abs. 1 BGG grundsätzlich ebenfalls zu bejahen
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Die Legitimation in der Verwaltungsrechtspflege des Kantons Aargau
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Die Legitimation zur Beschwerde ist für beide Beschwerdeführerinnen separat zu prüfen. Nach Art. 89 Abs. 1 BGG ist zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht berechtigt
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Die Lehre erachtet demgegenüber das Berufsgeheimnis auch in Anwaltskörperschaften als gewahrt
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Die Leitung der Anwalts-AG
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Die lettische Staatsanwaltschaft führt gegen A.________
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Die Liegenschaft der Beschwerdeführer liegt in einem städtischen Quartier
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Die Linthkommission bestätigt
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Die Linthkommission schliesst auf Abweisung der Beschwerde. Das Baudepartement
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Die Löhne der Frauen sind im Durchschnitt deutlich tiefer als jene der Männer. Der standardisierte monatliche Bruttolohn (Median) der Frauen im privaten Sektor betrug 2008 (schweizweit) Fr. 4997
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Die Massenentlassung
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Die Massenentlassung im schweizerischen Recht
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Die massgeblichen Beurteilungspegel gemäss Anh. 3 LSV werden anhand des durchschnittlichen Tages-
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Die Mehrheit des Verwaltungsgerichts argumentiere völlig widersprüchlich
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Die Mieter beantragen dem Bundesgericht mit Beschwerde in Zivilsachen die Aufhebung des Urteils des Obergerichts
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Die mit den Polizeimassnahmen angegangenen Gewalttätigkeiten berühren öffentliche Interessen
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Die mit der in Frage stehenden Norm aufgehobene frühere Bestimmung von § 17 GesG/ZH berechtigte lediglich die Ärzte ausserhalb der Städte Zürich
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Die Mitglieder der Erbengemeinschaft A.________ als private Beschwerdegegner schliessen auf Abweisung der Beschwerde
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Die Mitglieder des Stadtrates sind bei der Pensionskasse der Stadt Zug nach deren Reglement versichert. Sie sind den übrigen Mitarbeitenden der Stadt Zug gleichgestellt. Weitergehende Sondersparbeiträge für Mitglieder des Stadtrates sind untersagt
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