Giudici
26,476 giudici
Die Klage begründete der EDÖB im Wesentlichen damit
1 sentenze10 visualizzazioniDie Kläger (Beschwerdeführer) erhoben Beschwerde in Zivilsachen mit den Anträgen
1 sentenze10 visualizzazioniDie Kläger gelangten am 30. Juni 2010 an das Vermittleramt
1 sentenze10 visualizzazioniDie Kläger halten diese Äusserung für unlauter im Sinne des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
1 sentenze9 visualizzazioniDie Klägerinnen beantragen
1 sentenze8 visualizzazioniDie Klägerin warf den Beklagten vor
1 sentenze9 visualizzazioniDie Kollektivgesellschaft C.________
1 sentenze11 visualizzazioniDie Kompetenzen des Ausschusses wurden durch das Fakultativprotokoll vom 6. Oktober 1999 (SR 108.1) verstärkt
1 sentenze9 visualizzazioniDie Konzession
1 sentenze7 visualizzazioniDie Konzessionsurkunde regelt für die Erneuerung mit Ausnahme der in Art. 13 Abs. 2 ausdrücklich vorbehaltenen Bereiche (deren Ausgestaltung im Falle der mangelnden Einigung durch eine Schiedsklausel gewährleistet ist) alle Elemente
1 sentenze7 visualizzazioniDie Koordinationsgrundsätze gemäss Art. 25a RPG erfordern eine Abstimmung des Rechtsmittel-
1 sentenze9 visualizzazioniDie korrigierte Landschaft - 200 Jahre Geschichte
1 sentenze11 visualizzazioniDie Kosten der Beschwerdeverfahren 1C_181
1 sentenze9 visualizzazioniDie Kosten des Beschwerdeverfahrens 1C_183/2010 werden Rechtsanwalt Groner auferlegt (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BZP [SR 273])
1 sentenzeDie Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens sind den unterliegenden Beschwerdegegnern aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG). Sie haben den obsiegenden
1 sentenze7 visualizzazioniDie Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens sind der unterliegenden Beschwerdegegnerin aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG). Diese hat den Beschwerdeführern eine angemessene Parteientschädigung auszurichten (Art. 68 Abs. 2 BGG)
1 sentenze10 visualizzazioniDie Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens von Fr. 1'000.-- werden den Gesuchstellern zu gleichen Teilen
1 sentenze7 visualizzazioniDie Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens von Fr. 3'000.-- werden den Beschwerdeführerinnen auferlegt
1 sentenze9 visualizzazioniDie Kosten des Rekursverfahrens von Fr. 15'250.-- (bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 15'000.--
1 sentenze9 visualizzazioniDie Kosten des Verfahrens vor Bundesgericht von Fr. 10'000.-- werden im Umfang von Fr. 7'500.-- Hugo Ammann
1 sentenze8 visualizzazioniDie Kosten des Verfahrens vor Bundesverwaltungsgericht von Fr. 3'000.-- werden im Umfang von Fr. 2'250.-- Hugo Ammann
1 sentenze11 visualizzazioniDie Kosten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens von insgesamt Fr. 5'464.-- sowie des Verfahrens vor dem Regierungsrat des Kantons Aargau von insgesamt Fr. 2'033.35 werden der privaten Beschwerdegegnerin auferlegt. Die private Beschwerdegegnerin hat zudem den Beschwerdeführern für das verwaltungsgerichtliche Verfahren
1 sentenze7 visualizzazioniDie Kosten des vorsorglichen Massnahmeverfahrens werden vorläufig der Gesuchstellerin auferlegt. Eine anderslautende Kostenverlegung in einem allfälligen nachfolgenden Klageverfahren in der Hauptsache bleibt vorbehalten
1 sentenze10 visualizzazioniDie Kosten für die von den Beschwerdeführern verlangte Erhöhung der Sicherheit auf eine Kapazität von 500 m³/s betrügen
1 sentenzeDie Kostenschätzungen im Gutachten Brakelmann II stützen sich auf konkrete Angebote von Kabelherstellern
1 sentenze12 visualizzazioniDie Kraftwerke Hinterrhein Netz AG beantragt
1 sentenze10 visualizzazioniDie Kritik
1 sentenze12 visualizzazioniDie landwirtschaftliche Nutzfläche bildet dabei in mehrfacher Hinsicht Grundlage für die Berechnung der Standardarbeitskraft. Einerseits gilt sie für sich allein genommen als Berechnungsfaktor (Art. 3 Abs. 2 lit. a
1 sentenze9 visualizzazioniDie Längsprofile wiesen auch jene Bereiche auf
1 sentenze11 visualizzazioniDie Lärmberechnung für Strassenverkehr im UVB stützt sich auf den UVB 2001
1 sentenze14 visualizzazioniDie Lebenspartnerschaft in der beruflichen Vorsorge nach geltendem
1 sentenze13 visualizzazioniDie Legitimation der Beschwerdeführerin 2 ist in Bezug auf die Bewilligung des Meldeverfahrens gestützt auf Art. 89 Abs. 1 BGG grundsätzlich ebenfalls zu bejahen
1 sentenze10 visualizzazioniDie Legitimation in der Verwaltungsrechtspflege des Kantons Aargau
1 sentenze11 visualizzazioniDie Legitimation zur Beschwerde ist für beide Beschwerdeführerinnen separat zu prüfen. Nach Art. 89 Abs. 1 BGG ist zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht berechtigt
1 sentenze9 visualizzazioniDie Lehre erachtet demgegenüber das Berufsgeheimnis auch in Anwaltskörperschaften als gewahrt
1 sentenze9 visualizzazioniDie Leitung der Anwalts-AG
1 sentenze7 visualizzazioniDie lettische Staatsanwaltschaft führt gegen A.________
1 sentenze12 visualizzazioniDie Liegenschaft der Beschwerdeführer liegt in einem städtischen Quartier
1 sentenze10 visualizzazioniDie Linthkommission bestätigt
1 sentenze10 visualizzazioniDie Linthkommission schliesst auf Abweisung der Beschwerde. Das Baudepartement
1 sentenze9 visualizzazioniDie Löhne der Frauen sind im Durchschnitt deutlich tiefer als jene der Männer. Der standardisierte monatliche Bruttolohn (Median) der Frauen im privaten Sektor betrug 2008 (schweizweit) Fr. 4997
1 sentenze8 visualizzazioniDie Massenentlassung
1 sentenze9 visualizzazioniDie Massenentlassung im schweizerischen Recht
1 sentenze10 visualizzazioniDie massgeblichen Beurteilungspegel gemäss Anh. 3 LSV werden anhand des durchschnittlichen Tages-
1 sentenze9 visualizzazioniDie Mehrheit des Verwaltungsgerichts argumentiere völlig widersprüchlich
1 sentenze11 visualizzazioniDie Mieter beantragen dem Bundesgericht mit Beschwerde in Zivilsachen die Aufhebung des Urteils des Obergerichts
1 sentenze9 visualizzazioniDie mit den Polizeimassnahmen angegangenen Gewalttätigkeiten berühren öffentliche Interessen
1 sentenze11 visualizzazioniDie mit der in Frage stehenden Norm aufgehobene frühere Bestimmung von § 17 GesG/ZH berechtigte lediglich die Ärzte ausserhalb der Städte Zürich
1 sentenzeDie Mitglieder der Erbengemeinschaft A.________ als private Beschwerdegegner schliessen auf Abweisung der Beschwerde
1 sentenze9 visualizzazioniDie Mitglieder des Stadtrates sind bei der Pensionskasse der Stadt Zug nach deren Reglement versichert. Sie sind den übrigen Mitarbeitenden der Stadt Zug gleichgestellt. Weitergehende Sondersparbeiträge für Mitglieder des Stadtrates sind untersagt
1 sentenze13 visualizzazioni