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Die Konzessionsurkunde regelt für die Erneuerung mit Ausnahme der in Art. 13 Abs. 2 ausdrücklich vorbehaltenen Bereiche (deren Ausgestaltung im Falle der mangelnden Einigung durch eine Schiedsklausel gewährleistet ist) alle Elemente

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30. Aug. 12

Energie

2C 258/2011/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Energie·DE·29 min·17
Abweisung