Judges
26,476 judges
Die Klage begründete der EDÖB im Wesentlichen damit
1 rulings10 viewsDie Kläger (Beschwerdeführer) erhoben Beschwerde in Zivilsachen mit den Anträgen
1 rulings10 viewsDie Kläger gelangten am 30. Juni 2010 an das Vermittleramt
1 rulings10 viewsDie Kläger halten diese Äusserung für unlauter im Sinne des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
1 rulings9 viewsDie Klägerinnen beantragen
1 rulings8 viewsDie Klägerin warf den Beklagten vor
1 rulings9 viewsDie Kollektivgesellschaft C.________
1 rulings11 viewsDie Kompetenzen des Ausschusses wurden durch das Fakultativprotokoll vom 6. Oktober 1999 (SR 108.1) verstärkt
1 rulings9 viewsDie Konzession
1 rulings7 viewsDie Konzessionsurkunde regelt für die Erneuerung mit Ausnahme der in Art. 13 Abs. 2 ausdrücklich vorbehaltenen Bereiche (deren Ausgestaltung im Falle der mangelnden Einigung durch eine Schiedsklausel gewährleistet ist) alle Elemente
1 rulings7 viewsDie Koordinationsgrundsätze gemäss Art. 25a RPG erfordern eine Abstimmung des Rechtsmittel-
1 rulings9 viewsDie korrigierte Landschaft - 200 Jahre Geschichte
1 rulings11 viewsDie Kosten der Beschwerdeverfahren 1C_181
1 rulings9 viewsDie Kosten des Beschwerdeverfahrens 1C_183/2010 werden Rechtsanwalt Groner auferlegt (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BZP [SR 273])
1 rulingsDie Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens sind den unterliegenden Beschwerdegegnern aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG). Sie haben den obsiegenden
1 rulings7 viewsDie Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens sind der unterliegenden Beschwerdegegnerin aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG). Diese hat den Beschwerdeführern eine angemessene Parteientschädigung auszurichten (Art. 68 Abs. 2 BGG)
1 rulings10 viewsDie Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens von Fr. 1'000.-- werden den Gesuchstellern zu gleichen Teilen
1 rulings7 viewsDie Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens von Fr. 3'000.-- werden den Beschwerdeführerinnen auferlegt
1 rulings9 viewsDie Kosten des Rekursverfahrens von Fr. 15'250.-- (bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 15'000.--
1 rulings9 viewsDie Kosten des Verfahrens vor Bundesgericht von Fr. 10'000.-- werden im Umfang von Fr. 7'500.-- Hugo Ammann
1 rulings8 viewsDie Kosten des Verfahrens vor Bundesverwaltungsgericht von Fr. 3'000.-- werden im Umfang von Fr. 2'250.-- Hugo Ammann
1 rulings11 viewsDie Kosten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens von insgesamt Fr. 5'464.-- sowie des Verfahrens vor dem Regierungsrat des Kantons Aargau von insgesamt Fr. 2'033.35 werden der privaten Beschwerdegegnerin auferlegt. Die private Beschwerdegegnerin hat zudem den Beschwerdeführern für das verwaltungsgerichtliche Verfahren
1 rulings7 viewsDie Kosten des vorsorglichen Massnahmeverfahrens werden vorläufig der Gesuchstellerin auferlegt. Eine anderslautende Kostenverlegung in einem allfälligen nachfolgenden Klageverfahren in der Hauptsache bleibt vorbehalten
1 rulings10 viewsDie Kosten für die von den Beschwerdeführern verlangte Erhöhung der Sicherheit auf eine Kapazität von 500 m³/s betrügen
1 rulingsDie Kostenschätzungen im Gutachten Brakelmann II stützen sich auf konkrete Angebote von Kabelherstellern
1 rulings12 viewsDie Kraftwerke Hinterrhein Netz AG beantragt
1 rulings10 viewsDie Kritik
1 rulings12 viewsDie landwirtschaftliche Nutzfläche bildet dabei in mehrfacher Hinsicht Grundlage für die Berechnung der Standardarbeitskraft. Einerseits gilt sie für sich allein genommen als Berechnungsfaktor (Art. 3 Abs. 2 lit. a
1 rulings9 viewsDie Längsprofile wiesen auch jene Bereiche auf
1 rulings11 viewsDie Lärmberechnung für Strassenverkehr im UVB stützt sich auf den UVB 2001
1 rulings14 viewsDie Lebenspartnerschaft in der beruflichen Vorsorge nach geltendem
1 rulings13 viewsDie Legitimation der Beschwerdeführerin 2 ist in Bezug auf die Bewilligung des Meldeverfahrens gestützt auf Art. 89 Abs. 1 BGG grundsätzlich ebenfalls zu bejahen
1 rulings10 viewsDie Legitimation in der Verwaltungsrechtspflege des Kantons Aargau
1 rulings11 viewsDie Legitimation zur Beschwerde ist für beide Beschwerdeführerinnen separat zu prüfen. Nach Art. 89 Abs. 1 BGG ist zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht berechtigt
1 rulings9 viewsDie Lehre erachtet demgegenüber das Berufsgeheimnis auch in Anwaltskörperschaften als gewahrt
1 rulings9 viewsDie Leitung der Anwalts-AG
1 rulings7 viewsDie lettische Staatsanwaltschaft führt gegen A.________
1 rulings12 viewsDie Liegenschaft der Beschwerdeführer liegt in einem städtischen Quartier
1 rulings10 viewsDie Linthkommission bestätigt
1 rulings10 viewsDie Linthkommission schliesst auf Abweisung der Beschwerde. Das Baudepartement
1 rulings9 viewsDie Löhne der Frauen sind im Durchschnitt deutlich tiefer als jene der Männer. Der standardisierte monatliche Bruttolohn (Median) der Frauen im privaten Sektor betrug 2008 (schweizweit) Fr. 4997
1 rulings8 viewsDie Massenentlassung
1 rulings9 viewsDie Massenentlassung im schweizerischen Recht
1 rulings10 viewsDie massgeblichen Beurteilungspegel gemäss Anh. 3 LSV werden anhand des durchschnittlichen Tages-
1 rulings9 viewsDie Mehrheit des Verwaltungsgerichts argumentiere völlig widersprüchlich
1 rulings11 viewsDie Mieter beantragen dem Bundesgericht mit Beschwerde in Zivilsachen die Aufhebung des Urteils des Obergerichts
1 rulings9 viewsDie mit den Polizeimassnahmen angegangenen Gewalttätigkeiten berühren öffentliche Interessen
1 rulings11 viewsDie mit der in Frage stehenden Norm aufgehobene frühere Bestimmung von § 17 GesG/ZH berechtigte lediglich die Ärzte ausserhalb der Städte Zürich
1 rulingsDie Mitglieder der Erbengemeinschaft A.________ als private Beschwerdegegner schliessen auf Abweisung der Beschwerde
1 rulings9 viewsDie Mitglieder des Stadtrates sind bei der Pensionskasse der Stadt Zug nach deren Reglement versichert. Sie sind den übrigen Mitarbeitenden der Stadt Zug gleichgestellt. Weitergehende Sondersparbeiträge für Mitglieder des Stadtrates sind untersagt
1 rulings13 views