Richter
26,476 richter
Die beiden Beschwerdeführer haben der Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren eine Parteientschädigung von je Fr. 500.--
1 Entscheide7 AufrufeDie beiden Beschwerdeführer nehmen - ohne anwaltliche Vertretung - in einem Schreiben vom 10. August 2009 Stellung zur Vernehmlassung des Gemeinderates Hüttikon
1 Entscheide8 AufrufeDie beiden Beschwerdeführer rügen zunächst die Feststellung des Sachverhalts (dazu E. 3 hienach). Sodann beanstanden sie die Anwendung des massgebenden kantonalen Rechts
1 Entscheide6 AufrufeDie beiden Beschwerden richten sich gegen das gleiche kantonale Urteil
1 Entscheide11 AufrufeDie beiden Beschwerden richten sich gegen dasselbe Urteil des Verwaltungsgerichts
1 Entscheide11 AufrufeDie beiden Beschwerden richten sich gegen denselben kantonalen Beschluss
1 Entscheide9 AufrufeDie beiden Entscheide BGE 107 II 30
1 Entscheide11 AufrufeDie beiden gegen das Nichteintreten bzw. gegen die Abweisung des Fristwiederherstellungsgesuches gerichteten Beschwerden sind zu vereinen. Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gemäss Art. 82 BGG ist zulässig
1 Entscheide10 AufrufeDie beiden Gemeinden
1 Entscheide9 AufrufeDie beiden Unterlegenen gelangten hierauf ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
1 Entscheide9 AufrufeDie beiden Verfahren 1B_612/2011
1 EntscheideDie beiden Verfahren 2C_203/2011
1 EntscheideDie Beistandschaft über die Arthur
1 Entscheide8 AufrufeDie Beklagte hat mit dem Einverständnis von D.________ Gelder von den beiden Zürcher Konten abgebucht
1 Entscheide11 AufrufeDie Beklagten 1
1 Entscheide10 AufrufeDie Beklagten 1-3 erhoben separat Beschwerde in Zivilsachen (Verfahren 4A_375/2012)
1 EntscheideDie Beklagten 4
1 Entscheide8 AufrufeDie Beklagten (Beschwerdeführer) erheben in beiden Verfahren Beschwerde in Zivilsachen mit den Begehren
1 Entscheide10 AufrufeDie Beklagten (Beschwerdegegnerinnen) schlossen auf Abweisung der Beschwerde
1 Entscheide10 AufrufeDie Beklagten wurden beim Kreisgericht Rorschach am 2. März 2010 vom Kläger 1 auf Zahlung von Fr. 83'640.--
1 Entscheide10 AufrufeDie Belastungsgrenze gibt freilich nur dann eine zutreffende Information über das Kreditpotenzial wieder
1 Entscheide11 AufrufeDie Berechnung anhand eines virtuellen Untergeschosses befand das Verwaltungsgericht für richtig. § 138 Abs. 1 PBG diene vor allem der Festlegung der Höhenlage des Hauptgebäudes. Stimme die Grundfläche des untersten Geschosses nicht mit derjenigen der Hauptbaute überein
1 Entscheide9 AufrufeDie Berechnung der (linearen) Wertminderung stützt sich auf die Gesamtheit der Transaktionen über der gewählten Grundbelastung. Von den insgesamt verwendeten 1925 Transaktionsdaten wiesen immerhin 421 im Zeitpunkt der Transaktion eine Grundbelastung (Leq16) über 45 dB auf (vgl. Bericht Hedonisches Bewertungsmodell für fluglärmbelastete Renditeliegenschaften vom 24. September 2009 S. 15); bei 143 Transaktionen lag der Leq16 über 50 dB. Damit waren genügend Stichproben vorhanden
1 Entscheide11 AufrufeDie beschränkten dinglichen Rechte
1 Entscheide9 AufrufeDie Beschuldigten kamen einer Aufforderung der Staatsanwaltschaft vom 14. Januar 2011
1 Entscheide8 AufrufeDie Beschwerde 5A_275/2011 wird abgewiesen
1 EntscheideDie Beschwerde 5A_276/2011 wird teilweise gutgeheissen
1 EntscheideDie Beschwerdeberechtigung der Gemeinde Oberglatt ist gestützt auf Art. 57 USG (SR 814.01)
1 Entscheide10 AufrufeDie Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer (2C_879/2012) wird abgewiesen
1 EntscheideDie Beschwerde betreffend die Kantons-
1 Entscheide13 AufrufeDie Beschwerde betreffend die Staats-
1 Entscheide11 AufrufeDie Beschwerde betreffend die Staatssteuer wird abgewiesen
1 Entscheide9 AufrufeDie Beschwerde der Beschwerdeführer 1
1 Entscheide8 AufrufeDie Beschwerde der Beschwerdeführer 12
1 Entscheide7 AufrufeDie Beschwerde der Beschwerdeführerin 1 wird abgewiesen
1 Entscheide10 AufrufeDie Beschwerde der Beschwerdeführerin 1 wird teilweise gutgeheissen
1 Entscheide10 AufrufeDie Beschwerde der Beschwerdeführerin 5 behandelte das Verwaltungsgericht indessen nur insofern
1 Entscheide9 AufrufeDie Beschwerde der Verpächter gegen dieses Urteil wies das Obergericht des Kantons Zürich mit Urteil vom 20. Januar 2012 ab
1 Entscheide12 AufrufeDie Beschwerde des Beschwerdeführers 2 ist somit abzuweisen
1 Entscheide10 AufrufeDie Beschwerde des Beschwerdeführers 2 wird abgewiesen
1 Entscheide8 AufrufeDie Beschwerde des Gemeindeverbandes Bevölkerungsschutz
1 Entscheide10 AufrufeDie Beschwerde enthält eine ausführliche Kritik des Beleuchtenden Berichts des Regierungsrats
1 Entscheide11 AufrufeDie Beschwerde enthält mithin offensichtlich keine hinreichende Begründung (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
1 Entscheide9 AufrufeDie Beschwerde erweist sich als offensichtlich unbegründet
1 Entscheide7 AufrufeDie Beschwerde erweist sich als offensichtlich unzulässig. Über sie kann im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG entschieden werden
1 Entscheide9 AufrufeDie Beschwerde erweist sich auch in diesem Punkt als unbegründet
1 Entscheide10 AufrufeDie Beschwerde erweist sich aufgrund der vorstehenden Erwägungen als begründet. Das angefochtene Urteil ist deshalb aufzuheben
1 Entscheide12 AufrufeDie Beschwerde erweist sich damit als begründet. Die Beschwerdeführer haben zusammengefasst beantragt
1 Entscheide12 AufrufeDie Beschwerde erweist sich damit als unzulässig. Sie kann dementsprechend auch keine aufschiebende Wirkung entfalten
1 Entscheide10 AufrufeDie Beschwerde erweist sich damit gesamthaft als unbegründet
1 Entscheide10 Aufrufe