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Richter

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Die Äusserungen des Regierungsrates zur Kantonsratswahl von 2012 stellen in keiner Weise eine Vorbereitungshandlung zu dieser Wahl dar
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Die Axpo AG
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Die Axpo AG (bis 1. Oktober 2009: Nordostschweizerische Kraftwerke AG [NOK]) beabsichtigt
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Die Axpo AG ging davon aus
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Die Axpo AG hält zwar an ihren Berechnungen mit weit höheren Temperaturen fest. Diese beruhen aber
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Die Axpo AG hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 12'000.-- zu entschädigen
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Die Axpo AG hat in ihrer Duplik erstmals Zahlen für einen Lebensdauerkostenvergleich (berechnet auf 80 Jahre) vorgelegt. Diese Zahlen werden von den Beschwerdeführern bestritten
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Die Axpo AG hatte in ihrer Stellungnahme für die Gesamtwirtschaftlichkeitsberechnung die Senkung des internen Zinsfusses auf 3
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Die Axpo AG wird ein konkretes Projekt für die Teilverkabelung Riniken ausarbeiten müssen. Hierbei steht ihr ein erheblicher Ermessensspielraum zu. Allerdings liegt es in ihrem
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Die Azerbaijan Wrestling Federation (AWF; Beschwerdeführer 2) ist der Aserbaidschanische nationale Ringerverband
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Die Bank X.________ (Nebenintervenientin
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Die Baubehörde Meilen erteilte E.________
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Die Baubewilligung
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Die Baubewilligung des Gemeinderates Meggen vom 2. Juni 2010 wird mit der Auflage ergänzt
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Die Baubewilligung enthält verschiedene Auflagen zum Grundwasser. Insbesondere muss die geförderte Wassermenge gemessen
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Die Baudirektion des Kantons Zug
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Die Baudirektion des Kantons Zug beantragt
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Die Bauherrschaft ersucht um Abweisung der Beschwerde
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Die Bauherrschaft stellt den Hauptantrag
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Die Baukommission der Gemeinde Hofstetten-Flüh bewilligte am 9. September 2011 das Bauvorhaben von X.________
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Die Baukommission der Gemeinde Lindau erteilte am 22. Mai 2008 der C.________AG unter Nebenbestimmungen die Baubewilligung für eine Arealüberbauung mit drei Mehrfamilienhäusern
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Die Baukommission der Gemeinde Lindau erteilte am 22. Mai 2008 der Z.________ AG unter Nebenbestimmungen die Baubewilligung für eine Arealüberbauung mit drei Mehrfamilienhäusern
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Die Baukommission der Gemeinde Lindau erteilte der C.________ AG am 22. Mai 2008 unter Nebenbestimmungen die Baubewilligung für eine Arealüberbauung mit drei Mehrfamilienhäusern
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Die Baukommission der Gemeinde Malans wies die gegen den Neubau der Stampfackerstrasse gerichtete Einsprache von X.________ sowie Eheleute Y.________ am 23. September 2010 ebenfalls ab
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Die Baukommission der Stadt Solothurn bewilligte der Swisscom Mobile AG (heute: Swisscom [Schweiz] AG) am 11. Juli 2006 eine Mobilfunk-Antennenanlage für die Frequenzbereiche GSM900
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Die Baukommission Uetikon am See erteilte X.________ am 24. Januar 2011 die baurechtliche Bewilligung für die Erstellung von zwei Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Kat.-Nr. 4756 an der Seestrasse 132
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Die Bauparzellen liegen in der Sonderbauzone Gemüse-
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Die Baurekurskommission hatte sich (in E. 13) ausführlich mit den Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung auf Tiere
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Die Baurekurskommission holte eine Auskunft des Vermessungsamts der Gemeinde Meilen ein
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Die Baurekurskommission II des Kantons Zürich hiess am 25. August 2009 einen gegen den Beschluss der Baubehörde von A.________
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Die Baurekurskommission III des Kantons Zürich hiess am 21. Januar 2009 u.a. den Rekurs von A.________
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Die Baurekurskommission lud die Gemeinde Küsnacht als Mitbeteiligte bei
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Die Baurekurskommission lud verschiedene Personen bei
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Die Baurekurskommission wies das Rechtsmittel am 13. April 2010 ab
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Die Bausektion der Stadt Zürich bewilligte der G.________ AG am 3. Juni 2008 die Erstellung einer Mobilfunkantennenanlage auf dem Gebäude an der X.________strasse in Zürich
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Die Bausektion der Stadt Zürich erteilte am 21. Juni 2011 der Orange Communications SA die Bewilligung zum Bau einer Mobilfunkantennenanlage auf dem Grundstück Kat.-Nr. OB2989 an der Frohburgstrasse 174 in Zürich. Dagegen erhob Rechtsanwalt U.________ im Namen der X.________ GmbH
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Die Bausektion des Stadtrates Zürich
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Die Bausektion des Stadtrates Zürich erteilte am 21. August 2007 der Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich die baurechtliche Bewilligung für eine Arealüberbauung mit 7 Mehrfamilienhäusern
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Die Bedeutung der Rechtsweggarantie für die kantonale Verwaltungsjustiz
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Die Bedeutung internationaler Diskriminierungsverbote für die schweizerische Rechtsordnung
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Die bedürftige Partei hat Anspruch auf unentgeltliche Verbeiständung
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Die Bedürftigkeit muss grundsätzlich im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung bestehen (BGE 120 Ia 179 E. 3a S. 181; 122 I 5 E. 4a S. 6). Mit dieser Formulierung soll aber insbesondere ausgeschlossen werden
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Die Begehren der Parteien müssen in der Rechtsschrift enthalten sein (Art. 42 Abs. 1 BGG)
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Die Begründung der Vorinstanz
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Die Behauptung der Beschwerdeführer
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Die Behauptungen der Beschwerdeführer
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Die Behörde hat bei der Wahl des Vormunds einem tauglichen nahen Verwandten des zu Bevormundenden den Vorzug zu geben
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Die Behördenbeschwerde in der Verwaltungsrechtpflege des Bundes - ein "abstraktes" Beschwerderecht? in AJP 12/1993
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Die bei den Akten liegenden Fotos zeigen
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Die beiden Beschwerdeführer haben der Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren eine Parteientschädigung von je Fr. 1'250.--
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