Skip to content

Die beiden Beschwerdeführer rügen zunächst die Feststellung des Sachverhalts (dazu E. 3 hienach). Sodann beanstanden sie die Anwendung des massgebenden kantonalen Rechts

1 Entscheide·0 Präsident·6 Aufrufe
11. Mai 12

Unterrichtswesen und Berufsausbildung

2C 277/2012/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Unterrichtswesen und Berufsausbildung/BaselStadt·DE·17 min·19
Teilweise Abweisung