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Juges

26,476 juges

Die beiden Beschwerdeführer haben der Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren eine Parteientschädigung von je Fr. 500.--
1 arrêts7 consultations
Die beiden Beschwerdeführer nehmen - ohne anwaltliche Vertretung - in einem Schreiben vom 10. August 2009 Stellung zur Vernehmlassung des Gemeinderates Hüttikon
1 arrêts8 consultations
Die beiden Beschwerdeführer rügen zunächst die Feststellung des Sachverhalts (dazu E. 3 hienach). Sodann beanstanden sie die Anwendung des massgebenden kantonalen Rechts
1 arrêts6 consultations
Die beiden Beschwerden richten sich gegen das gleiche kantonale Urteil
1 arrêts11 consultations
Die beiden Beschwerden richten sich gegen dasselbe Urteil des Verwaltungsgerichts
1 arrêts11 consultations
Die beiden Beschwerden richten sich gegen denselben kantonalen Beschluss
1 arrêts9 consultations
Die beiden Entscheide BGE 107 II 30
1 arrêts11 consultations
Die beiden gegen das Nichteintreten bzw. gegen die Abweisung des Fristwiederherstellungsgesuches gerichteten Beschwerden sind zu vereinen. Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gemäss Art. 82 BGG ist zulässig
1 arrêts10 consultations
Die beiden Gemeinden
1 arrêts9 consultations
Die beiden Unterlegenen gelangten hierauf ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
1 arrêts9 consultations
Die beiden Verfahren 1B_612/2011
1 arrêts
Die beiden Verfahren 2C_203/2011
1 arrêts
Die Beistandschaft über die Arthur
1 arrêts8 consultations
Die Beklagte hat mit dem Einverständnis von D.________ Gelder von den beiden Zürcher Konten abgebucht
1 arrêts11 consultations
Die Beklagten 1
1 arrêts10 consultations
Die Beklagten 1-3 erhoben separat Beschwerde in Zivilsachen (Verfahren 4A_375/2012)
1 arrêts
Die Beklagten 4
1 arrêts8 consultations
Die Beklagten (Beschwerdeführer) erheben in beiden Verfahren Beschwerde in Zivilsachen mit den Begehren
1 arrêts10 consultations
Die Beklagten (Beschwerdegegnerinnen) schlossen auf Abweisung der Beschwerde
1 arrêts10 consultations
Die Beklagten wurden beim Kreisgericht Rorschach am 2. März 2010 vom Kläger 1 auf Zahlung von Fr. 83'640.--
1 arrêts10 consultations
Die Belastungsgrenze gibt freilich nur dann eine zutreffende Information über das Kreditpotenzial wieder
1 arrêts11 consultations
Die Berechnung anhand eines virtuellen Untergeschosses befand das Verwaltungsgericht für richtig. § 138 Abs. 1 PBG diene vor allem der Festlegung der Höhenlage des Hauptgebäudes. Stimme die Grundfläche des untersten Geschosses nicht mit derjenigen der Hauptbaute überein
1 arrêts9 consultations
Die Berechnung der (linearen) Wertminderung stützt sich auf die Gesamtheit der Transaktionen über der gewählten Grundbelastung. Von den insgesamt verwendeten 1925 Transaktionsdaten wiesen immerhin 421 im Zeitpunkt der Transaktion eine Grundbelastung (Leq16) über 45 dB auf (vgl. Bericht Hedonisches Bewertungsmodell für fluglärmbelastete Renditeliegenschaften vom 24. September 2009 S. 15); bei 143 Transaktionen lag der Leq16 über 50 dB. Damit waren genügend Stichproben vorhanden
1 arrêts11 consultations
Die beschränkten dinglichen Rechte
1 arrêts9 consultations
Die Beschuldigten kamen einer Aufforderung der Staatsanwaltschaft vom 14. Januar 2011
1 arrêts8 consultations
Die Beschwerde 5A_275/2011 wird abgewiesen
1 arrêts
Die Beschwerde 5A_276/2011 wird teilweise gutgeheissen
1 arrêts
Die Beschwerdeberechtigung der Gemeinde Oberglatt ist gestützt auf Art. 57 USG (SR 814.01)
1 arrêts10 consultations
Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer (2C_879/2012) wird abgewiesen
1 arrêts
Die Beschwerde betreffend die Kantons-
1 arrêts13 consultations
Die Beschwerde betreffend die Staats-
1 arrêts11 consultations
Die Beschwerde betreffend die Staatssteuer wird abgewiesen
1 arrêts9 consultations
Die Beschwerde der Beschwerdeführer 1
1 arrêts8 consultations
Die Beschwerde der Beschwerdeführer 12
1 arrêts7 consultations
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin 1 wird abgewiesen
1 arrêts10 consultations
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin 1 wird teilweise gutgeheissen
1 arrêts10 consultations
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin 5 behandelte das Verwaltungsgericht indessen nur insofern
1 arrêts9 consultations
Die Beschwerde der Verpächter gegen dieses Urteil wies das Obergericht des Kantons Zürich mit Urteil vom 20. Januar 2012 ab
1 arrêts12 consultations
Die Beschwerde des Beschwerdeführers 2 ist somit abzuweisen
1 arrêts10 consultations
Die Beschwerde des Beschwerdeführers 2 wird abgewiesen
1 arrêts8 consultations
Die Beschwerde des Gemeindeverbandes Bevölkerungsschutz
1 arrêts10 consultations
Die Beschwerde enthält eine ausführliche Kritik des Beleuchtenden Berichts des Regierungsrats
1 arrêts11 consultations
Die Beschwerde enthält mithin offensichtlich keine hinreichende Begründung (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
1 arrêts9 consultations
Die Beschwerde erweist sich als offensichtlich unbegründet
1 arrêts7 consultations
Die Beschwerde erweist sich als offensichtlich unzulässig. Über sie kann im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG entschieden werden
1 arrêts9 consultations
Die Beschwerde erweist sich auch in diesem Punkt als unbegründet
1 arrêts10 consultations
Die Beschwerde erweist sich aufgrund der vorstehenden Erwägungen als begründet. Das angefochtene Urteil ist deshalb aufzuheben
1 arrêts12 consultations
Die Beschwerde erweist sich damit als begründet. Die Beschwerdeführer haben zusammengefasst beantragt
1 arrêts12 consultations
Die Beschwerde erweist sich damit als unzulässig. Sie kann dementsprechend auch keine aufschiebende Wirkung entfalten
1 arrêts10 consultations
Die Beschwerde erweist sich damit gesamthaft als unbegründet
1 arrêts10 consultations