Skip to content

Die Beschwerde erweist sich als offensichtlich unzulässig. Über sie kann im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG entschieden werden

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
1. Feb. 10

Strafprozess

1B 15/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess/Zurich·DE·4 min·1
Nichteintreten