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Die beiden Beschwerdeführer haben der Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren eine Parteientschädigung von je Fr. 500.--
1 rulings7 viewsDie beiden Beschwerdeführer nehmen - ohne anwaltliche Vertretung - in einem Schreiben vom 10. August 2009 Stellung zur Vernehmlassung des Gemeinderates Hüttikon
1 rulings8 viewsDie beiden Beschwerdeführer rügen zunächst die Feststellung des Sachverhalts (dazu E. 3 hienach). Sodann beanstanden sie die Anwendung des massgebenden kantonalen Rechts
1 rulings6 viewsDie beiden Beschwerden richten sich gegen das gleiche kantonale Urteil
1 rulings11 viewsDie beiden Beschwerden richten sich gegen dasselbe Urteil des Verwaltungsgerichts
1 rulings11 viewsDie beiden Beschwerden richten sich gegen denselben kantonalen Beschluss
1 rulings9 viewsDie beiden Entscheide BGE 107 II 30
1 rulings11 viewsDie beiden gegen das Nichteintreten bzw. gegen die Abweisung des Fristwiederherstellungsgesuches gerichteten Beschwerden sind zu vereinen. Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gemäss Art. 82 BGG ist zulässig
1 rulings10 viewsDie beiden Gemeinden
1 rulings9 viewsDie beiden Unterlegenen gelangten hierauf ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
1 rulings9 viewsDie beiden Verfahren 1B_612/2011
1 rulingsDie beiden Verfahren 2C_203/2011
1 rulingsDie Beistandschaft über die Arthur
1 rulings8 viewsDie Beklagte hat mit dem Einverständnis von D.________ Gelder von den beiden Zürcher Konten abgebucht
1 rulings11 viewsDie Beklagten 1
1 rulings10 viewsDie Beklagten 1-3 erhoben separat Beschwerde in Zivilsachen (Verfahren 4A_375/2012)
1 rulingsDie Beklagten 4
1 rulings8 viewsDie Beklagten (Beschwerdeführer) erheben in beiden Verfahren Beschwerde in Zivilsachen mit den Begehren
1 rulings10 viewsDie Beklagten (Beschwerdegegnerinnen) schlossen auf Abweisung der Beschwerde
1 rulings10 viewsDie Beklagten wurden beim Kreisgericht Rorschach am 2. März 2010 vom Kläger 1 auf Zahlung von Fr. 83'640.--
1 rulings10 viewsDie Belastungsgrenze gibt freilich nur dann eine zutreffende Information über das Kreditpotenzial wieder
1 rulings11 viewsDie Berechnung anhand eines virtuellen Untergeschosses befand das Verwaltungsgericht für richtig. § 138 Abs. 1 PBG diene vor allem der Festlegung der Höhenlage des Hauptgebäudes. Stimme die Grundfläche des untersten Geschosses nicht mit derjenigen der Hauptbaute überein
1 rulings9 viewsDie Berechnung der (linearen) Wertminderung stützt sich auf die Gesamtheit der Transaktionen über der gewählten Grundbelastung. Von den insgesamt verwendeten 1925 Transaktionsdaten wiesen immerhin 421 im Zeitpunkt der Transaktion eine Grundbelastung (Leq16) über 45 dB auf (vgl. Bericht Hedonisches Bewertungsmodell für fluglärmbelastete Renditeliegenschaften vom 24. September 2009 S. 15); bei 143 Transaktionen lag der Leq16 über 50 dB. Damit waren genügend Stichproben vorhanden
1 rulings11 viewsDie beschränkten dinglichen Rechte
1 rulings9 viewsDie Beschuldigten kamen einer Aufforderung der Staatsanwaltschaft vom 14. Januar 2011
1 rulings8 viewsDie Beschwerde 5A_275/2011 wird abgewiesen
1 rulingsDie Beschwerde 5A_276/2011 wird teilweise gutgeheissen
1 rulingsDie Beschwerdeberechtigung der Gemeinde Oberglatt ist gestützt auf Art. 57 USG (SR 814.01)
1 rulings10 viewsDie Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer (2C_879/2012) wird abgewiesen
1 rulingsDie Beschwerde betreffend die Kantons-
1 rulings13 viewsDie Beschwerde betreffend die Staats-
1 rulings11 viewsDie Beschwerde betreffend die Staatssteuer wird abgewiesen
1 rulings9 viewsDie Beschwerde der Beschwerdeführer 1
1 rulings8 viewsDie Beschwerde der Beschwerdeführer 12
1 rulings7 viewsDie Beschwerde der Beschwerdeführerin 1 wird abgewiesen
1 rulings10 viewsDie Beschwerde der Beschwerdeführerin 1 wird teilweise gutgeheissen
1 rulings10 viewsDie Beschwerde der Beschwerdeführerin 5 behandelte das Verwaltungsgericht indessen nur insofern
1 rulings9 viewsDie Beschwerde der Verpächter gegen dieses Urteil wies das Obergericht des Kantons Zürich mit Urteil vom 20. Januar 2012 ab
1 rulings12 viewsDie Beschwerde des Beschwerdeführers 2 ist somit abzuweisen
1 rulings10 viewsDie Beschwerde des Beschwerdeführers 2 wird abgewiesen
1 rulings8 viewsDie Beschwerde des Gemeindeverbandes Bevölkerungsschutz
1 rulings10 viewsDie Beschwerde enthält eine ausführliche Kritik des Beleuchtenden Berichts des Regierungsrats
1 rulings11 viewsDie Beschwerde enthält mithin offensichtlich keine hinreichende Begründung (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
1 rulings9 viewsDie Beschwerde erweist sich als offensichtlich unbegründet
1 rulings7 viewsDie Beschwerde erweist sich als offensichtlich unzulässig. Über sie kann im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG entschieden werden
1 rulings9 viewsDie Beschwerde erweist sich auch in diesem Punkt als unbegründet
1 rulings10 viewsDie Beschwerde erweist sich aufgrund der vorstehenden Erwägungen als begründet. Das angefochtene Urteil ist deshalb aufzuheben
1 rulings12 viewsDie Beschwerde erweist sich damit als begründet. Die Beschwerdeführer haben zusammengefasst beantragt
1 rulings12 viewsDie Beschwerde erweist sich damit als unzulässig. Sie kann dementsprechend auch keine aufschiebende Wirkung entfalten
1 rulings10 viewsDie Beschwerde erweist sich damit gesamthaft als unbegründet
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