Richter
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Der Beschwerdegegner beantragt mit Beschwerdeantwort vom 2. Mai 2011
1 Entscheide9 AufrufeDer Beschwerdegegner hat dazu ausgeführt
1 Entscheide9 AufrufeDer Beschwerdegegner hat den Beschwerdeführern 1-4 für das bundesgerichtliche Verfahren eine Parteientschädigung von Fr. 2'500.-- zu bezahlen
1 Entscheide8 AufrufeDer Beschwerdegegner hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 5'000.-- zu entschädigen
1 Entscheide11 AufrufeDer Beschwerdegegner hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 5'000.-- zu entschädigen. Für den Fall der Uneinbringlichkeit der Parteientschädigung wird Rechtsanwalt Henrik P. Uherkovich als amtlicher Vertreter der Beschwerdeführer aus der Bundesgerichtskasse ein Honorar von Fr. 3'500.-- ausgerichtet
1 Entscheide11 AufrufeDer Beschwerdegegner hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 8'000.-- zu entschädigen
1 Entscheide11 AufrufeDer Beschwerdegegner hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit insgesamt Fr. 6'000.-- zu entschädigen
1 Entscheide8 AufrufeDer Beschwerdegegner hat im vorinstanzlichen Verfahren die Einrede der Unzuständigkeit erhoben
1 Entscheide9 AufrufeDer Beschwerdegegner hat sich dem Gesuch um aufschiebende Wirkung nicht widersetzt. Das Kantonsgericht hat sich dazu nicht vernehmen lassen. Mit Verfügung vom 28. September 2010 hat das präsidierende Mitglied der II. zivilrechtlichen Abteilung der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkannt
1 Entscheide2 AufrufeDer Beschwerdegegnerin wird keine Parteientschädigung zugesprochen
1 Entscheide7 AufrufeDer Beschwerdegegner machte unter anderem geltend
1 Entscheide10 AufrufeDer Beschwerdegegner schliesst auf Abweisung der Beschwerde
1 Entscheide8 AufrufeDer Beschwerdegegner schliesst auf Abweisung der Beschwerde. Das Verwaltungsgericht beantragt
1 Entscheide10 AufrufeDer Beschwerdegegner steht seit Dezember 2009 in Verhandlungen mit der Y.________ AG für den Kauf des Grundstücks. Er wollte gewisse Änderungen am Bauprojekt vornehmen
1 Entscheide8 AufrufeDer Beschwerdegegner stellt seine Passivlegitimation in Frage
1 Entscheide7 AufrufeDer Beschwerdegegner teilte dem Bundesgericht mit Eingabe vom 10. Dezember 2012 mit
1 Entscheide9 AufrufeDer Beschwerdegegner weist auf die besonderen Umstände des vorliegenden Falles hin: Das streitbetroffene Grundstück werde entsprechend einer rechtskräftigen Baubewilligung aus dem Jahre 2008 überbaut. Das vor Baurekursgericht streitige Baugesuch habe gewisse geringfügige Modifikationen des Projekts bezweckt. Die Beschwerdeführer hätten somit ihr Ziel
1 Entscheide12 AufrufeDer Beschwerde in Zivilsachen ist kein Erfolg beschieden. Bei diesem Verfahrensausgang werden die Beschwerdeführer kostenpflichtig (Art. 66 Abs. 1
1 Entscheide6 AufrufeDer Betrag der verrechneten Rückforderungen ist unbestritten
1 Entscheide10 AufrufeDer Beurteilung des Bundesverwaltungsgerichts ist zuzustimmen. Zusätzlich ist von Bedeutung
1 Entscheide10 AufrufeDer Bezirksgemeinde vom 23. April 2008
1 Entscheide9 AufrufeDer Bezirksrat beantragt die Abweisung der Beschwerde
1 Entscheide10 AufrufeDer Bezirksrat Hinwil verweigerte mit Beschluss vom 8. Februar 2007 die Zustimmung zum Adoptionsgesuch
1 Entscheide8 AufrufeDer Bezirksrat Winterthur hat auf Vernehmlassung verzichtet. Das Obergericht hat sich am 4. August 2011 vernehmen lassen. Die Beschwerdeführerinnen haben nicht repliziert
1 Entscheide12 AufrufeDer bisherige
1 Entscheide9 AufrufeDer blosse Umstand
1 Entscheide2 AufrufeDer Botschaft für die Gemeindeversammlung ist zu entnehmen
1 Entscheide9 AufrufeDer brasilianische Staatsangehörige X.________
1 Entscheide12 AufrufeDer Briefumschlag
1 Entscheide9 AufrufeDer Bundesrat ging daher in seiner Botschaft zum CEDAW davon aus
1 Entscheide10 AufrufeDer Bundesrat hat in Art. 42 RPV die zulässigen Änderungen im Sinne von Art. 24c Abs. 2 RPG konkretisiert. Nach Art. 42 Abs. 1 RPV sind Änderungen zulässig
1 Entscheide10 AufrufeDer Bundesrat hat mit Beschluss vom 25. Juni 2003 Mazedonien gemäss Art. 6a Abs. 2 Bst. a AsylG als verfolgungssicheren Staat ("Safe Country") bezeichnet. Im Rahmen der periodischen Prüfung nach Art. 6a Abs. 3 AsylG ist er darauf nicht zurückgekommen. Die Bezeichnung eines Landes als "Safe Country" begründet die Regelvermutung
1 Entscheide8 AufrufeDer Bundesrat hielt in seiner Botschaft zur Ergänzung des BWIS fest
1 Entscheide8 AufrufeDer Bundessicherheitsdienst des Fedpol als polizeiliche Fachbehörde ist damit von Gesetzes wegen für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen zuständig. Das pauschale Vorbringen der Beschwerdeführer
1 Entscheide8 AufrufeDer Bürgerrat Riehen
1 Entscheide9 AufrufeDer dargestellte Werdegang von Art. 37 Abs. 3 Satz 2 KVG zeigt
1 Entscheide10 AufrufeDer EDÖB ist nach Art. 29 Abs. 1 DSG zuständig
1 Entscheide12 AufrufeDer EDÖB klärt gemäss Art. 29 Abs. 1 lit. a DSG von sich aus oder auf Meldung Dritter hin den Sachverhalt näher ab
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1 Entscheide10 AufrufeDer einstweilige Rechtsschutz im Immaterialgüterrecht
1 Entscheide12 AufrufeDer Einwand ist schon deshalb unbehelflich
1 Entscheide8 AufrufeDer Einwand ist unbehelflich. Die Beschwerdeführer übergehen
1 Entscheide10 AufrufeDer Einwohnerrat der Gemeinde Wettingen fasste am 6. Mai 2010 Finanzbeschlüsse für die Umsetzung von Massnahmen zur Verkehrsberuhigung. Dagegen ergriff die F.________ Ortspartei das Referendum
1 Entscheide8 AufrufeDer Einzelrichter: Raselli
1 Entscheide11 AufrufeDer Einzelschiedsrichter habe des Weiteren nach Ansicht der Beschwerdeführerin 1 Beweise nicht gewürdigt
1 Entscheide11 Aufrufede relation
1 Entscheide6 AufrufeDerendingen sei nicht im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) aufgeführt. Der Kanton Solothurn habe Derendingen aber zusammen mit 44 weiteren Solothurner Gemeinden ein Ortsbild von regionaler Bedeutung zugeschrieben. Dies habe zur Folge
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