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Der Bezirksrat Winterthur hat auf Vernehmlassung verzichtet. Das Obergericht hat sich am 4. August 2011 vernehmen lassen. Die Beschwerdeführerinnen haben nicht repliziert

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22. Sept. 11

Familienrecht

5A 422/2011/II. zivilrechtliche Abteilung/Familienrecht/Zurich·DE·7 min·1
Gutheissung