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Der Beschwerdegegner beantragt mit Beschwerdeantwort vom 2. Mai 2011
1 rulings9 viewsDer Beschwerdegegner hat dazu ausgeführt
1 rulings9 viewsDer Beschwerdegegner hat den Beschwerdeführern 1-4 für das bundesgerichtliche Verfahren eine Parteientschädigung von Fr. 2'500.-- zu bezahlen
1 rulings8 viewsDer Beschwerdegegner hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 5'000.-- zu entschädigen
1 rulings11 viewsDer Beschwerdegegner hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 5'000.-- zu entschädigen. Für den Fall der Uneinbringlichkeit der Parteientschädigung wird Rechtsanwalt Henrik P. Uherkovich als amtlicher Vertreter der Beschwerdeführer aus der Bundesgerichtskasse ein Honorar von Fr. 3'500.-- ausgerichtet
1 rulings11 viewsDer Beschwerdegegner hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 8'000.-- zu entschädigen
1 rulings11 viewsDer Beschwerdegegner hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit insgesamt Fr. 6'000.-- zu entschädigen
1 rulings8 viewsDer Beschwerdegegner hat im vorinstanzlichen Verfahren die Einrede der Unzuständigkeit erhoben
1 rulings9 viewsDer Beschwerdegegner hat sich dem Gesuch um aufschiebende Wirkung nicht widersetzt. Das Kantonsgericht hat sich dazu nicht vernehmen lassen. Mit Verfügung vom 28. September 2010 hat das präsidierende Mitglied der II. zivilrechtlichen Abteilung der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkannt
1 rulings2 viewsDer Beschwerdegegnerin wird keine Parteientschädigung zugesprochen
1 rulings7 viewsDer Beschwerdegegner machte unter anderem geltend
1 rulings10 viewsDer Beschwerdegegner schliesst auf Abweisung der Beschwerde
1 rulings8 viewsDer Beschwerdegegner schliesst auf Abweisung der Beschwerde. Das Verwaltungsgericht beantragt
1 rulings10 viewsDer Beschwerdegegner steht seit Dezember 2009 in Verhandlungen mit der Y.________ AG für den Kauf des Grundstücks. Er wollte gewisse Änderungen am Bauprojekt vornehmen
1 rulings8 viewsDer Beschwerdegegner stellt seine Passivlegitimation in Frage
1 rulings7 viewsDer Beschwerdegegner teilte dem Bundesgericht mit Eingabe vom 10. Dezember 2012 mit
1 rulings9 viewsDer Beschwerdegegner weist auf die besonderen Umstände des vorliegenden Falles hin: Das streitbetroffene Grundstück werde entsprechend einer rechtskräftigen Baubewilligung aus dem Jahre 2008 überbaut. Das vor Baurekursgericht streitige Baugesuch habe gewisse geringfügige Modifikationen des Projekts bezweckt. Die Beschwerdeführer hätten somit ihr Ziel
1 rulings12 viewsDer Beschwerde in Zivilsachen ist kein Erfolg beschieden. Bei diesem Verfahrensausgang werden die Beschwerdeführer kostenpflichtig (Art. 66 Abs. 1
1 rulings6 viewsDer Betrag der verrechneten Rückforderungen ist unbestritten
1 rulings10 viewsDer Beurteilung des Bundesverwaltungsgerichts ist zuzustimmen. Zusätzlich ist von Bedeutung
1 rulings10 viewsDer Bezirksgemeinde vom 23. April 2008
1 rulings9 viewsDer Bezirksrat beantragt die Abweisung der Beschwerde
1 rulings10 viewsDer Bezirksrat Hinwil verweigerte mit Beschluss vom 8. Februar 2007 die Zustimmung zum Adoptionsgesuch
1 rulings8 viewsDer Bezirksrat Winterthur hat auf Vernehmlassung verzichtet. Das Obergericht hat sich am 4. August 2011 vernehmen lassen. Die Beschwerdeführerinnen haben nicht repliziert
1 rulings12 viewsDer bisherige
1 rulings9 viewsDer blosse Umstand
1 rulings2 viewsDer Botschaft für die Gemeindeversammlung ist zu entnehmen
1 rulings9 viewsDer brasilianische Staatsangehörige X.________
1 rulings12 viewsDer Briefumschlag
1 rulings9 viewsDer Bundesrat ging daher in seiner Botschaft zum CEDAW davon aus
1 rulings10 viewsDer Bundesrat hat in Art. 42 RPV die zulässigen Änderungen im Sinne von Art. 24c Abs. 2 RPG konkretisiert. Nach Art. 42 Abs. 1 RPV sind Änderungen zulässig
1 rulings10 viewsDer Bundesrat hat mit Beschluss vom 25. Juni 2003 Mazedonien gemäss Art. 6a Abs. 2 Bst. a AsylG als verfolgungssicheren Staat ("Safe Country") bezeichnet. Im Rahmen der periodischen Prüfung nach Art. 6a Abs. 3 AsylG ist er darauf nicht zurückgekommen. Die Bezeichnung eines Landes als "Safe Country" begründet die Regelvermutung
1 rulings8 viewsDer Bundesrat hielt in seiner Botschaft zur Ergänzung des BWIS fest
1 rulings8 viewsDer Bundessicherheitsdienst des Fedpol als polizeiliche Fachbehörde ist damit von Gesetzes wegen für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen zuständig. Das pauschale Vorbringen der Beschwerdeführer
1 rulings8 viewsDer Bürgerrat Riehen
1 rulings9 viewsDer dargestellte Werdegang von Art. 37 Abs. 3 Satz 2 KVG zeigt
1 rulings10 viewsDer EDÖB ist nach Art. 29 Abs. 1 DSG zuständig
1 rulings12 viewsDer EDÖB klärt gemäss Art. 29 Abs. 1 lit. a DSG von sich aus oder auf Meldung Dritter hin den Sachverhalt näher ab
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1 rulings10 viewsDer einstweilige Rechtsschutz im Immaterialgüterrecht
1 rulings12 viewsDer Einwand ist schon deshalb unbehelflich
1 rulings8 viewsDer Einwand ist unbehelflich. Die Beschwerdeführer übergehen
1 rulings10 viewsDer Einwohnerrat der Gemeinde Wettingen fasste am 6. Mai 2010 Finanzbeschlüsse für die Umsetzung von Massnahmen zur Verkehrsberuhigung. Dagegen ergriff die F.________ Ortspartei das Referendum
1 rulings8 viewsDer Einzelrichter: Raselli
1 rulings11 viewsDer Einzelschiedsrichter habe des Weiteren nach Ansicht der Beschwerdeführerin 1 Beweise nicht gewürdigt
1 rulings11 viewsde relation
1 rulings6 viewsDerendingen sei nicht im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) aufgeführt. Der Kanton Solothurn habe Derendingen aber zusammen mit 44 weiteren Solothurner Gemeinden ein Ortsbild von regionaler Bedeutung zugeschrieben. Dies habe zur Folge
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