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Die Türkin X.________ (geb. 1972) ist seit dem 28. Oktober 2005 mit einem in der Schweiz niedergelassenen portugiesischen Staatsangehörigen verheiratet. Sie verfügte gestützt hierauf über eine bis zum 27. Oktober 2010 befristete Aufenthaltsbewilligung EG/EFTA. Am 28. April 2007 zog X.________ ihre aus einer früheren Ehe stammende Tochter Y.________ (geb. 1996) in die Schweiz nach. Am 12. Juli 2011 lehnte das Migrationsamt des Kantons Zürich es ab

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Bürgerrecht und Ausländerrecht

2C 347/2013/II Corte di diritto pubblico/Cittadinanza e diritto degli stranieri/Zurich·DE·11 min·13
Rigetto parz.