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Giudici

26,476 giudici

Die Stadt Luzern
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Die Stadt Luzern beantragt Abweisung der Beschwerde
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Die Stadt Luzern hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 1'500.-- zu entschädigen
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Die Stadt Luzern möchte den Pausen-
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Die Stadt plant die Erstellung eines Allwetterplatzes mit den Ausmassen 24
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Die Stadt Zürich
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Die Stadt Zürich hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 4'000.-- zu entschädigen
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Die Stadt Zürich hat diesen Seeteil als "Landschaftsschutzobjekt Zürichsee" (KSO-32) ausgewiesen
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Die Stadt Zürich ist Eigentümerin einer rund 31'600 m² grossen Baulandparzelle im Stadtzürcher Quartier Höngg (Rütihof) zwischen Regensdorfer-
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Die Stadt Zürich plant seit Längerem
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Die Stadt Zürich schliesst auf Abweisung der Beschwerde. Das Verwaltungsgericht beantragt die Abweisung der Beschwerde
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Die Stellung einer Hauptpartei
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Die Stellungnahme des Beschwerdeführers 2 vom 5. März 2012 wird den übrigen Beteiligten
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Die Stellungnahme vom 10. Februar 2011 enthält entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer keine derartige Behauptung. Insofern fällt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ausser Betracht. Welche anderen Vorbringen unbeachtet geblieben sind
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Die Stellung von Expertinnen
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Die Steuerkommission hat den Fall beraten
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Die steuerliche Behandlung von Versicherungsleistungen im Geschäftsbereich
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Die Steuerpflichtigen berufen sich hierbei auf eine entsprechende Lehrmeinung von URS DUTTWEILER
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Die steuerrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichts im Jahre 2008
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Die Steuerverwaltung
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Die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt
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Die Stiftung G.________ als Erstveräussererin
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Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich nahmen in der Volksabstimmung vom 30. November 2008 folgende neue Bestimmung des Gesundheitsgesetzes (GesG/ZH) an:
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Die Stimmbürger haben Reglementsfassungen zugestimmt
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Die Stimmrechtsbeschwerde
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Die Stockwerkeigentümergemeinschaft S.________ wird im Beschwerdeverfahren vor Bundesgericht durch ihren Verwalter X.________ vertreten. Dieser wurde von der Versammlung der Stockwerkeigentümer zur Beschwerdeführung
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Die Strafbehörden nehmen die Strafverfahren unverzüglich an die Hand
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Die Strafkammer des Kantonsgerichts Glarus verurteilte P.________ am 4. November 2009 erstinstanzlich wegen Raubes
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Die Strasse "S.________" (Grundstück Kat.-Nr. 4369) in T.________ erschliesst die Wohnhäuser der Siedlung "S.________" samt Nebengebäuden (Grundstück Kat.-Nr. 4388)
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Die Strasse Täsch-Zermatt ist eine kantonale Nebenstrasse. Ihre Benützung mit Motorfahrzeugen erfordert eine Bewilligung der Kantonspolizei Wallis
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Die streitige Deponieerweiterung setzt eine Rodungsbewilligung voraus; schon aus diesem Grund handelt es sich um eine Bundesaufgabe (vgl. Art. 2 Abs. 1 lit. b NHG). Der Planungsperimeter grenzt im Osten
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Die streitige erstinstanzliche Verfügung datiert vom 12. Mai 2011
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Dies trifft offensichtlich zu. Wer handelt
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Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen
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Die Summe aller Barbezüge
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Die Sunrise Communications AG beantragt die Beschwerdeabweisung. Den gleichen Antrag stellt die Stadt Zürich. Das Verwaltungsgericht beantragt
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Die Sunrise Communications AG (im Folgenden: Sunrise) beabsichtigt
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Die Sunrise Communications AG (Sunrise) will auf dem SBB-Areal
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Dies wird an sich auch von den Beschwerdeführern anerkannt. Sie sind jedoch der Auffassung
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Die Swissair Schweizerische Luftverkehr-Aktiengesellschaft in Nachlassliquidation (Beschwerdegegnerin) beantragt die Abweisung der Beschwerde. Gegen das Gesuch der Beschwerdeführer um aufschiebende Wirkung hat sie keine Einwände erhoben. Das Handelsgericht hat auf eine Stellungnahme verzichtet
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Die Swisscom Broadcast AG
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Die Swisscom (Schweiz) AG (früher: Swisscom Mobile AG; im Folgenden: Swisscom) beabsichtigt
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Die Swisscom (Schweiz) AG (im Folgenden: die Beschwerdegegnerin) beantragt
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Die Swisscom (Schweiz) AG stellte am 9. Oktober 2007 ein Baugesuch für den Neubau einer Mobilfunkanlage
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Dies würde für die Berücksichtigung der Mieteinnahmen im hedonischen Modell sprechen. Diese seien allerdings ihrerseits von verschiedenen im hedonischen Modell ESchK verwendeten Faktoren abhängig
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Die systematische Aufnahme des Strassenbildes
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Die tatsächlichen Verhältnisse ergeben sich aus dem angefochtenen Entscheid
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Die tatsächliche Vermutung betrifft die Beweiswürdigung
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Die TDC Switzerland AG (heute: Sunrise Communications AG; im Folgenden die Bauherrschaft) stellte am 8. September 2004 ein Baugesuch für die Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Flachdach des bestehenden Gebäudes auf Parzelle Nr. 1432
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Die Technische Verordnung über Abfälle vom 10. Dezember 1990 (TVA; SR 814.600) unterscheidet zwischen der Errichtungs-
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