Juges
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Die Testamentseröffnung fand am 30. Januar 2004 statt. Gesetzliche Erben sind K.________
1 arrêts9 consultationsDietlikon
1 arrêts9 consultationsDie Türkin X.________ (geb. 1972) ist seit dem 28. Oktober 2005 mit einem in der Schweiz niedergelassenen portugiesischen Staatsangehörigen verheiratet. Sie verfügte gestützt hierauf über eine bis zum 27. Oktober 2010 befristete Aufenthaltsbewilligung EG/EFTA. Am 28. April 2007 zog X.________ ihre aus einer früheren Ehe stammende Tochter Y.________ (geb. 1996) in die Schweiz nach. Am 12. Juli 2011 lehnte das Migrationsamt des Kantons Zürich es ab
1 arrêts7 consultationsDie Übergangsfrist gemäss Art. 130 Abs. 3 BGG für den Erlass der entsprechenden Ausführungsbestimmungen ist am 1. Januar 2009 abgelaufen. Der angefochtene Entscheid wurde am 14. Januar 2009
1 arrêts10 consultationsDie übrigen Rechtsmittelvoraussetzungen sind erfüllt. Auf die Beschwerde ist deshalb einzutreten
1 arrêts9 consultationsDie übrigen Rügen gegen den angefochtenen Entscheid sind appellatorischer Natur: Die Beschwerdeführer üben allgemeine Kritik am Entscheid des Verwaltungsgerichts
1 arrêts10 consultationsDie übrigen Vorbringen der Beschwerdeführer vermögen ebenfalls nicht zu überzeugen: Soweit sie beanstanden
1 arrêts12 consultationsDie Umschreibung des Willkürtatbestandes in Art. 393 lit
1 arrêts8 consultationsDie umstrittene Bestimmung von § 72 Abs. 2 PB/ZG unter dem Titel Bestandesgarantie hat folgenden Wortlaut:
1 arrêtsDie Unabhängigkeit
1 arrêts9 consultationsDie Unabhängigkeit von Gerichtssachverständigen
1 arrêts8 consultationsDie unentgeltliche Rechtspflege nach der aargauischen Zivilprozessordnung vom 18. Dezember 1994
1 arrêts6 consultationsDie United Cash Back AG
1 arrêts11 consultationsDie Unterlegenen erhoben daraufhin am 26. Januar 2009 beim Verwaltungsgericht Beschwerde. Auf entsprechenden Hinweis hin
1 arrêts8 consultationsDie unterlegenen Rekurrenten gelangten mit Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
1 arrêts10 consultationsDie unterliegenden Beschwerdeführerinnen tragen die Kosten des Verfahrens (Art. 66 Abs. 1 BGG)
1 arrêts8 consultationsDie unterliegenden Beschwerdeführer sind antragsgemäss von der Bezahlung der Gerichtskosten zu befreien
1 arrêts11 consultationsDie unterliegenden Beschwerdeführer stellen ein Gesuch um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege
1 arrêts11 consultationsDie unterliegenden Beschwerdeführer werden bei diesem Verfahrensausgang solidarisch kostenpflichtig (Art. 66 Abs. 1
1 arrêts9 consultationsDie Unternehmenssteuerreform II ist verfassungskonform
1 arrêts10 consultationsDie Unterscheidung zwischen architektonischen Qualitäten einerseits
1 arrêts11 consultationsDie unterschiedliche Behandlung der Parzellen im Bereich des (noch nicht rechtskräftigen) Teilzonenplans Letzau I beruhe auf sachlichen Gründen
1 arrêts10 consultationsDie unterschiedliche Handhabung von Strassen-
1 arrêts10 consultationsDie Untersuchungsrichterin 1 des Untersuchungsrichteramtes IV Berner Oberland führte im Zusammenhang mit einem Riverraftingunfall
1 arrêts10 consultationsDie Variante Osterschliessung läge zwar ausserhalb des BLN-Gebiets
1 arrêts13 consultationsDie Veranlagungsbehörde Solothurn schätzte die Ehegatten X.a.________
1 arrêts11 consultationsDie Veräusserung des Streitobjekts während des Prozesses im schweizerischen Zivilprozessrecht
1 arrêts11 consultationsDie Verbreiterung des Trottoirs erweist sich aber auch hinsichtlich der privaten Interessen als verhältnismässig. Diesbezüglich bringen die Beschwerdeführerinnen die gleichen Argumente vor wie gegen die Abriegelung der Strassen mittels Bepflanzung (Ziff. 9.1.7 S. 24). Es kann daher auf die entsprechenden Erwägungen verwiesen werden (oben E. 3.3)
1 arrêts8 consultationsDie Verbuchung von Aufwand in der Finanzbuchhaltung des Entschädigungspflichtigen
1 arrêts11 consultationsDie verdeckte Gewinnausschüttung aus Sicht des Aktienrechts
1 arrêts9 consultationsDie Verfahren 1B_68/2012
1 arrêtsDie Verfahren 2C_1248/2012
1 arrêtsDie Verfahren 2C_207/2009
1 arrêtsDie Verfahren 2C_21/2008
1 arrêtsDie Verfahren 2C_594/2012
1 arrêtsDie Verfahren 2C_664/2012
1 arrêtsDie Verfahren 2C_693/2011
1 arrêtsDie Verfahren 2C_84/2011
1 arrêtsDie Verfahren 2C_878/2012
1 arrêtsDie Verfahren 2C_961/2010
1 arrêtsDie Verfahren 4A_675/2012
1 arrêtsDie Verfahren 4A_70/2008
1 arrêtsDie Verfahren 5A_275/2011
1 arrêtsDie Verfahren 5A_572/2010
1 arrêtsDie Verfahren 5A_602/2012
1 arrêtsDie Verfahren 5C_2/2009
1 arrêtsDie Verfahrensfehler in erster Instanz wiegen zwar nicht leicht. Sie sind aber auch nicht so schwerwiegend
1 arrêts8 consultationsDie verfahrensrechtlichen Bestimmungen des Opferhilfegesetzes
1 arrêts9 consultationsDie Verfahrensunterlagen bestätigen die Ausführungen der Vorinstanz. In ihrer Vernehmlassung im Verfahren vor der Baurekurskommission wies die Bausektion klar darauf hin
1 arrêts10 consultationsDie Verfassungsbeschwerde in der Schweiz
1 arrêts8 consultations