Giudici
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Die Erhöhung der Mastanzahl würde jedoch den von der Autobahn bereits beeinträchtigten Landschaftsabschnitt betreffen. Dagegen könnte die Überdeckung Rüteli
1 sentenze7 visualizzazioniDie Erklärung des Beschwerdegegners
1 sentenze9 visualizzazioniDie Erklärung des Bezirksrates stellt eine blosse Absichtserklärung ohne Auswirkung auf die politischen Rechte dar. Wie die beiden Reglemente in der Praxis auszulegen sind
1 sentenze9 visualizzazioniDie Ersatzbauordnung
1 sentenze8 visualizzazioniDie erste Auslegungsfrage betrifft das Verhältnis zwischen dem Erbvertrag von 1992
1 sentenze8 visualizzazioniDie erste Ehe von X.________ mit W.________ wurde am 31. März 2001 resp. 19. Februar 2002 im Libanon geschieden. Die aus dieser Ehe hervorgegangene Tochter Y.________ (geb. 25. Dezember 1996) reiste am 8. Oktober 2006 mit einem bis zum 21. November 2006 gültigen Besuchervisum in die Schweiz ein. X.________ stellte am 27. Oktober 2006 für seine Tochter ein Gesuch um Aufenthaltsbewilligung im Familiennachzug
1 sentenze9 visualizzazioniDie erste Instanz ist zum Schluss gekommen
1 sentenze9 visualizzazioniDie Erstinstanz sprach die geschützten Beträge nicht zuzüglich Mehrwertsteuer zu
1 sentenze10 visualizzazioniDie Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung durch den Kanton mit Zustimmung des BFM gemäss Art. 14 Abs. 2 AsylG fällt schon deshalb ausser Betracht
1 sentenze11 visualizzazioniDie Erwägungen der Vorinstanz
1 sentenze11 visualizzazioniDie Erwägungen der Vorinstanz zur beidseitigen Strafbarkeit (angefochtener Entscheid E. 9.5 f.) sind nicht zu beanstanden. Die Vorinstanz ist insofern nicht von der Sachdarstellung im Rechtshilfeersuchen
1 sentenze7 visualizzazioniDie Erwägungen der Vorinstanz zur beidseitigen Strafbarkeit sind ebenso wenig zu beanstanden. Sie stützen sich auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung
1 sentenze9 visualizzazioniDie erwähnte Departementsverfügung wurde vom Aargauischen Apothekerverband
1 sentenze10 visualizzazioniDie Erweiterung Hänggelgiessen ist die einzige Stelle am Linthkanal
1 sentenze7 visualizzazioniDie ESA hat die seinerzeit gegen Hugo Ammann
1 sentenze8 visualizzazioniDie ESA hat ferner darauf hingewiesen
1 sentenze11 visualizzazioniDie ESA hielt in ihrem Entscheid zusammenfassend fest
1 sentenze10 visualizzazioniDie ESBK beantragt
1 sentenze10 visualizzazioniDie ESchK 10 ist seit 1999 mit einer hohen Geschäftslast konfrontiert
1 sentenze9 visualizzazioniDie ESTV begründete diesen Entscheid im Wesentlichen damit
1 sentenze11 visualizzazioniDie EStV forderte den Mitbeschuldigten Z.________ (Sohn von X.________)
1 sentenze9 visualizzazioniDie Europäische Menschenrechtskonvention
1 sentenze9 visualizzazioniDie EZV führte im Rahmen eines Strafverfahrens gegen die Beschwerdeführer Hausdurchsuchungen durch
1 sentenze11 visualizzazioniDie F.________ beantragt in ihrer Vernehmlassung
1 sentenze9 visualizzazioniDie Fehlerquote der von den Beschwerdeführerinnen verwendeten Verwischungstechnologie beträgt nach dem angefochtenen Entscheid 0
1 sentenze9 visualizzazioniDie Feststellung des Verwaltungsgerichts
1 sentenze9 visualizzazioniDie FILA stellte der WADA am 9. Juni 2006 eine Kopie dieses Entscheids zu. Diese teilte mit
1 sentenze9 visualizzazioniDie Filmart AG (in Konkurs)
1 sentenze9 visualizzazioniDie FINMA hat den Beschwerdeführer 2 für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 800.-- zu entschädigen
1 sentenze10 visualizzazioniDie Firma D.________ sowie E.________
1 sentenze9 visualizzazioniDie Firma X.________ hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 2'000.-- zu entschädigen
1 sentenze12 visualizzazioniDie Firma X.________ möchte das Volumen der Deponie mittels einer Geländeüberhöhung vergrössern. Hierzu wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt; dem Amt für Raumplanung
1 sentenze9 visualizzazioniDie Firmen X.________ (1C_181/2010)
1 sentenzeDie Flughafen Zürich AG beantragt
1 sentenze9 visualizzazioniDie Flughafen Zürich AG hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 5'000.-- zu entschädigen
1 sentenze11 visualizzazioniDie Forderung der Beschwerdegegnerin ist im zugesprochenen Betrag vor Bundesgericht nicht bestritten. Hingegen wehren sich die Beschwerdeführer gegen die Nichtzulassung ihrer verrechnungsweise geltend gemachten Forderungen wegen Mängeln. Zum einen geht es um die Verrechnungsforderung aufgrund der mangelhaften Weinkellerkühlung (vgl. dazu die nachfolgende Erwägung 4)
1 sentenze7 visualizzazioniDie Formulierungen ("ohne grosse Überzeugung") der diversen Stellungnahmen lassen vermuten
1 sentenze10 visualizzazioniDie Fr. 12
1 sentenze7 visualizzazioniDie Frage der Legitimation kann offen bleiben
1 sentenze8 visualizzazioniDie Frage nach der erforderlichen Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens ist vor dem Hintergrund des anwendbaren Rechts zu beantworten. Das Sozialversicherungsgericht hat in dieser Hinsicht auf den Wohnsitzbegriff des IPRG abgestellt
1 sentenze7 visualizzazioniDie fragliche Massnahme erweitert die wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten der Ärzte
1 sentenze11 visualizzazioniDie Freihaltezone dient der Freihaltung der mehrheitlich unüberbauten Gebiete angrenzend an den Dorfkern von Lüterkofen
1 sentenze9 visualizzazioniDie frühere Enteignung wird aber nicht deshalb zu einem widerrechtlichen Ereignis
1 sentenze13 visualizzazioniDie F.________ sowie das Verwaltungsgericht
1 sentenze7 visualizzazioniDie fünf fremdenpolizeilichen Verwarnungen
1 sentenze10 visualizzazioniDie Gefahr einer Austrocknung der Vegetation durch Bodenerwärmung erscheint vernachlässigbar (vgl. oben E. 6.4). Wie bereits aufgezeigt wurde (oben E. 4.4)
1 sentenze9 visualizzazioniDie Gegendarstellung in der Praxis
1 sentenze12 visualizzazioniDie gegen diese Bewilligungserteilung von diversen Nachbarn erhobenen Rekurse hiess die Baurekurskommission des Kantons Zürich mit Entscheid vom 4. September 2009 in einem Nebenpunkt (Lärm) gut; im Übrigen wies sie die Rekurse ab
1 sentenze9 visualizzazioniDie gegen diesen Einspracheentscheid am 13. Juni 2007 erhobenen Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht blieben erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht vereinigte zunächst mit Verfügung vom 21. Juni 2007 die verschiedenen Beschwerden
1 sentenze7 visualizzazioniDie gegen diese Verfügung erhobene Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Zug blieb erfolglos
1 sentenze10 visualizzazioni