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Giudici

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Die Erhöhung der Mastanzahl würde jedoch den von der Autobahn bereits beeinträchtigten Landschaftsabschnitt betreffen. Dagegen könnte die Überdeckung Rüteli
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Die Erklärung des Beschwerdegegners
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Die Erklärung des Bezirksrates stellt eine blosse Absichtserklärung ohne Auswirkung auf die politischen Rechte dar. Wie die beiden Reglemente in der Praxis auszulegen sind
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Die Ersatzbauordnung
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Die erste Auslegungsfrage betrifft das Verhältnis zwischen dem Erbvertrag von 1992
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Die erste Ehe von X.________ mit W.________ wurde am 31. März 2001 resp. 19. Februar 2002 im Libanon geschieden. Die aus dieser Ehe hervorgegangene Tochter Y.________ (geb. 25. Dezember 1996) reiste am 8. Oktober 2006 mit einem bis zum 21. November 2006 gültigen Besuchervisum in die Schweiz ein. X.________ stellte am 27. Oktober 2006 für seine Tochter ein Gesuch um Aufenthaltsbewilligung im Familiennachzug
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Die erste Instanz ist zum Schluss gekommen
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Die Erstinstanz sprach die geschützten Beträge nicht zuzüglich Mehrwertsteuer zu
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Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung durch den Kanton mit Zustimmung des BFM gemäss Art. 14 Abs. 2 AsylG fällt schon deshalb ausser Betracht
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Die Erwägungen der Vorinstanz
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Die Erwägungen der Vorinstanz zur beidseitigen Strafbarkeit (angefochtener Entscheid E. 9.5 f.) sind nicht zu beanstanden. Die Vorinstanz ist insofern nicht von der Sachdarstellung im Rechtshilfeersuchen
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Die Erwägungen der Vorinstanz zur beidseitigen Strafbarkeit sind ebenso wenig zu beanstanden. Sie stützen sich auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung
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Die erwähnte Departementsverfügung wurde vom Aargauischen Apothekerverband
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Die Erweiterung Hänggelgiessen ist die einzige Stelle am Linthkanal
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Die ESA hat die seinerzeit gegen Hugo Ammann
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Die ESA hat ferner darauf hingewiesen
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Die ESA hielt in ihrem Entscheid zusammenfassend fest
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Die ESBK beantragt
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Die ESchK 10 ist seit 1999 mit einer hohen Geschäftslast konfrontiert
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Die ESTV begründete diesen Entscheid im Wesentlichen damit
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Die EStV forderte den Mitbeschuldigten Z.________ (Sohn von X.________)
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Die Europäische Menschenrechtskonvention
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Die EZV führte im Rahmen eines Strafverfahrens gegen die Beschwerdeführer Hausdurchsuchungen durch
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Die F.________ beantragt in ihrer Vernehmlassung
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Die Fehlerquote der von den Beschwerdeführerinnen verwendeten Verwischungstechnologie beträgt nach dem angefochtenen Entscheid 0
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Die Feststellung des Verwaltungsgerichts
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Die FILA stellte der WADA am 9. Juni 2006 eine Kopie dieses Entscheids zu. Diese teilte mit
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Die Filmart AG (in Konkurs)
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Die FINMA hat den Beschwerdeführer 2 für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 800.-- zu entschädigen
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Die Firma D.________ sowie E.________
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Die Firma X.________ hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 2'000.-- zu entschädigen
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Die Firma X.________ möchte das Volumen der Deponie mittels einer Geländeüberhöhung vergrössern. Hierzu wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt; dem Amt für Raumplanung
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Die Firmen X.________ (1C_181/2010)
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Die Flughafen Zürich AG beantragt
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Die Flughafen Zürich AG hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 5'000.-- zu entschädigen
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Die Forderung der Beschwerdegegnerin ist im zugesprochenen Betrag vor Bundesgericht nicht bestritten. Hingegen wehren sich die Beschwerdeführer gegen die Nichtzulassung ihrer verrechnungsweise geltend gemachten Forderungen wegen Mängeln. Zum einen geht es um die Verrechnungsforderung aufgrund der mangelhaften Weinkellerkühlung (vgl. dazu die nachfolgende Erwägung 4)
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Die Formulierungen ("ohne grosse Überzeugung") der diversen Stellungnahmen lassen vermuten
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Die Fr. 12
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Die Frage der Legitimation kann offen bleiben
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Die Frage nach der erforderlichen Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens ist vor dem Hintergrund des anwendbaren Rechts zu beantworten. Das Sozialversicherungsgericht hat in dieser Hinsicht auf den Wohnsitzbegriff des IPRG abgestellt
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Die fragliche Massnahme erweitert die wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten der Ärzte
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Die Freihaltezone dient der Freihaltung der mehrheitlich unüberbauten Gebiete angrenzend an den Dorfkern von Lüterkofen
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Die frühere Enteignung wird aber nicht deshalb zu einem widerrechtlichen Ereignis
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Die F.________ sowie das Verwaltungsgericht
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Die fünf fremdenpolizeilichen Verwarnungen
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Die Gefahr einer Austrocknung der Vegetation durch Bodenerwärmung erscheint vernachlässigbar (vgl. oben E. 6.4). Wie bereits aufgezeigt wurde (oben E. 4.4)
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Die Gegendarstellung in der Praxis
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Die gegen diese Bewilligungserteilung von diversen Nachbarn erhobenen Rekurse hiess die Baurekurskommission des Kantons Zürich mit Entscheid vom 4. September 2009 in einem Nebenpunkt (Lärm) gut; im Übrigen wies sie die Rekurse ab
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Die gegen diesen Einspracheentscheid am 13. Juni 2007 erhobenen Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht blieben erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht vereinigte zunächst mit Verfügung vom 21. Juni 2007 die verschiedenen Beschwerden
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Die gegen diese Verfügung erhobene Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Zug blieb erfolglos
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