Giudici
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Die gegen einen Umzug vorgebrachten Einwände der Schuldnerin liess die Aufsichtsbehörde nicht gelten. Sie erwog
1 sentenze8 visualizzazioniDie geltend gemachten Verfolgungsmassnahmen sind nichtstaatlicher Natur. Insoweit gilt nach der Rechtsprechung der Vorinstanz
1 sentenze9 visualizzazioniDie Gemeinde Altendorf
1 sentenze9 visualizzazioniDie Gemeinde Altendorf beabsichtigt die Erstellung eines Parkplatzes mit 25 Autoabstellplätzen entlang der Chlosstrasse im Gebiet Nägglen auf dem ausserhalb der Bauzone gelegenen Grundstück KTN 1610. Das Baugesuch wurde am 21. September 2007 öffentlich aufgelegt. X.________
1 sentenze8 visualizzazioniDie Gemeinde Altendorf hat den Beschwerdeführern für das bundesgerichtliche Verfahren eine reduzierte Parteientschädigung von Fr. 1'000.-- zu entrichten
1 sentenze9 visualizzazioniDie Gemeinde Altendorf installierte 2008 einen Schulbustransport
1 sentenze8 visualizzazioniDie Gemeindeautonomie besteht nur in den Schranken des Bundesrechts
1 sentenze9 visualizzazioniDie Gemeinde Bever verzichtet auf Vernehmlassung. Das Verwaltungsgericht beantragt
1 sentenze10 visualizzazioniDie Gemeinde Busswil
1 sentenze8 visualizzazioniDie Gemeinde C.________/LU veranlagte den Grundstückgewinn mit Verfügung vom 31. März 2011. Vom Bruttoerlös (Fr. 1'130'000.--) brachte sie anrechenbare Aufwendungen (Fr. 30'413.--)
1 sentenzeDie Gemeinde Flühli nimmt zur Vernehmlassung von Pro Natura
1 sentenze10 visualizzazioniDie Gemeinde Lausanne
1 sentenze9 visualizzazioniDie Gemeinde Malans schliesst auf Abweisung der Beschwerde. Desgleichen stellen sowohl die RhB AG wie auch die Regierung
1 sentenze9 visualizzazioniDie Gemeinde Merenschwand
1 sentenze9 visualizzazioniDie Gemeinden Erlenbach
1 sentenze10 visualizzazioniDie Gemeinden Rüschlikon
1 sentenze9 visualizzazioniDie Gemeinden Widen
1 sentenze10 visualizzazioniDie Gemeinde Riniken
1 sentenze6 visualizzazioniDie Gemeinde Suhr bestreitet
1 sentenze9 visualizzazioniDie gemeinsamen Ferien im Kosovo sind ein Element
1 sentenze9 visualizzazioniDie genannten Ausführungen lassen ausser Acht
1 sentenze9 visualizzazioniDie genannten Bestimmungen garantieren jedoch - anders als Art. 17 Abs. 2 Satz 3 ANAG - nur die Erteilung von befristeten Aufenthaltsbewilligungen bis zur Mündigkeit des nachzuziehenden Kindes. Danach fällt der grundsätzliche Bewilligungsanspruch
1 sentenze11 visualizzazioniDie genannten Bestimmungen stellen die Einhaltung der Nachtruhe sicher
1 sentenze14 visualizzazioniDie genannte Norm bezieht sich offensichtlich nicht auf das Auftragsverhältnis mit dem Klienten
1 sentenze12 visualizzazioniDie genannten vertraglichen
1 sentenze10 visualizzazioniDie Genehmigung des Projektteils Ausweitung Hänggelgiessen sei auszusetzen
1 sentenze10 visualizzazioniDie "General Comments" zu den VN-Menschenrechtsverträgen
1 sentenze10 visualizzazioniDie Generalstaatsanwaltschaft der Republik Korea (Südkorea) führt eine Strafuntersuchung gegen X.________ wegen Vermögens-
1 sentenze11 visualizzazioniDie Generalstaatsanwaltschaft der Republik Lettland führt ein Strafverfahren gegen A.________
1 sentenze6 visualizzazioniDie Generalstaatsanwaltschaft von Portugal führt gegen eine unbekannte Täterschaft ein Strafverfahren wegen Betrugs etc
1 sentenze10 visualizzazioniDie Genossenschaft Q.________ wurde im Jahr 1997 gegründet. X.A.________
1 sentenze9 visualizzazioniDie geplante Instandstellung betrifft auch die zur Nationalstrasse gehörenden Kunstbauten
1 sentenze10 visualizzazioniDie Gerichtegebühr beträgt Fr. 5'000.--
1 sentenze12 visualizzazioniDie Gerichts-
1 sentenze9 visualizzazioniDie Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.-- wird dem Beschwerdeführer 1 auferlegt
1 sentenze10 visualizzazioniDie Gerichtsgebühr von Fr. 12'000.-- wird den Beschwerdeführern unter Solidarhaft auferlegt
1 sentenze8 visualizzazioniDie Gerichtsgebühr von Fr. 4'000.-- wird den Beschwerdeführern auferlegt
1 sentenze8 visualizzazioniDie Gerichtskosten (Art. 65 BGG) sind entsprechend dem Verfahrensausgang den Beschwerdeführerinnen zu gleichen Teilen unter solidarischer Haftung aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 erster Satz
1 sentenze9 visualizzazioniDie Gerichtskosten (Art. 65 BGG) sind entsprechend dem Verfahrensausgang den Beschwerdeführern zu gleichen Teilen unter solidarischer Haftung aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 erster Satz
1 sentenze6 visualizzazioniDie Gerichtskosten (Art. 65 BGG) sind entsprechend dem Verfahrensausgang der Beschwerdeführerin 1 (Mutter der übrigen vier minderjährigen Beschwerdeführer) aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 erster Satz BGG)
1 sentenze11 visualizzazioniDie Gerichtskosten der Verfahren 1C_181
1 sentenze10 visualizzazioniDie Gerichtskosten des bundesgerichtlichen Verfahrens von Fr. 4'000.-- werden der privaten Beschwerdegegnerin auferlegt
1 sentenze8 visualizzazioniDie Gerichtskosten des Verfahrens 1C_183/2010 von Fr. 1'000.-- werden Rechtsanwalt Dr. Roger Groner auferlegt
1 sentenzeDie Gerichtskosten für das bundesgerichtliche Verfahren werden den Beschwerdeführerinnen im Umfang von Fr. 5'000.-- auferlegt
1 sentenze15 visualizzazioniDie Gerichtskosten für das vorinstanzliche Verfahren werden den Beschwerdeführerinnen im Umfang von Fr. 2'500.-- auferlegt
1 sentenze11 visualizzazioniDie Gerichtskosten im Betrag von Fr. 2'000.-- werden im Umfang von Fr. 1'500.-- den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftung auferlegt
1 sentenze8 visualizzazioniDie Gerichtskosten im Sinne von Art. 65 BGG werden in der Regel der unterliegenden Partei auferlegt (Art. 66 Abs. 1 BGG). Im konkreten Fall unterliegen vorab die steuerpflichtigen Beschwerdeführer. Der Kanton Nidwalden hat die Steuerhoheit über den aufgeschobenen Gewinn erhoben
1 sentenze8 visualizzazioniDie Gerichtskosten in der Höhe von Fr. 3'000.-- werden den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt
1 sentenze7 visualizzazioniDie Gerichtskosten sind dem Beschwerdeführer aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG)
1 sentenze9 visualizzazioniDie Gerichtskosten sind den Beschwerdeführern aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1
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