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Juges

26,476 juges

Die Erhöhung der Mastanzahl würde jedoch den von der Autobahn bereits beeinträchtigten Landschaftsabschnitt betreffen. Dagegen könnte die Überdeckung Rüteli
1 arrêts7 consultations
Die Erklärung des Beschwerdegegners
1 arrêts9 consultations
Die Erklärung des Bezirksrates stellt eine blosse Absichtserklärung ohne Auswirkung auf die politischen Rechte dar. Wie die beiden Reglemente in der Praxis auszulegen sind
1 arrêts9 consultations
Die Ersatzbauordnung
1 arrêts8 consultations
Die erste Auslegungsfrage betrifft das Verhältnis zwischen dem Erbvertrag von 1992
1 arrêts8 consultations
Die erste Ehe von X.________ mit W.________ wurde am 31. März 2001 resp. 19. Februar 2002 im Libanon geschieden. Die aus dieser Ehe hervorgegangene Tochter Y.________ (geb. 25. Dezember 1996) reiste am 8. Oktober 2006 mit einem bis zum 21. November 2006 gültigen Besuchervisum in die Schweiz ein. X.________ stellte am 27. Oktober 2006 für seine Tochter ein Gesuch um Aufenthaltsbewilligung im Familiennachzug
1 arrêts9 consultations
Die erste Instanz ist zum Schluss gekommen
1 arrêts9 consultations
Die Erstinstanz sprach die geschützten Beträge nicht zuzüglich Mehrwertsteuer zu
1 arrêts10 consultations
Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung durch den Kanton mit Zustimmung des BFM gemäss Art. 14 Abs. 2 AsylG fällt schon deshalb ausser Betracht
1 arrêts11 consultations
Die Erwägungen der Vorinstanz
1 arrêts11 consultations
Die Erwägungen der Vorinstanz zur beidseitigen Strafbarkeit (angefochtener Entscheid E. 9.5 f.) sind nicht zu beanstanden. Die Vorinstanz ist insofern nicht von der Sachdarstellung im Rechtshilfeersuchen
1 arrêts7 consultations
Die Erwägungen der Vorinstanz zur beidseitigen Strafbarkeit sind ebenso wenig zu beanstanden. Sie stützen sich auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung
1 arrêts9 consultations
Die erwähnte Departementsverfügung wurde vom Aargauischen Apothekerverband
1 arrêts10 consultations
Die Erweiterung Hänggelgiessen ist die einzige Stelle am Linthkanal
1 arrêts7 consultations
Die ESA hat die seinerzeit gegen Hugo Ammann
1 arrêts8 consultations
Die ESA hat ferner darauf hingewiesen
1 arrêts11 consultations
Die ESA hielt in ihrem Entscheid zusammenfassend fest
1 arrêts10 consultations
Die ESBK beantragt
1 arrêts10 consultations
Die ESchK 10 ist seit 1999 mit einer hohen Geschäftslast konfrontiert
1 arrêts9 consultations
Die ESTV begründete diesen Entscheid im Wesentlichen damit
1 arrêts11 consultations
Die EStV forderte den Mitbeschuldigten Z.________ (Sohn von X.________)
1 arrêts9 consultations
Die Europäische Menschenrechtskonvention
1 arrêts9 consultations
Die EZV führte im Rahmen eines Strafverfahrens gegen die Beschwerdeführer Hausdurchsuchungen durch
1 arrêts11 consultations
Die F.________ beantragt in ihrer Vernehmlassung
1 arrêts9 consultations
Die Fehlerquote der von den Beschwerdeführerinnen verwendeten Verwischungstechnologie beträgt nach dem angefochtenen Entscheid 0
1 arrêts9 consultations
Die Feststellung des Verwaltungsgerichts
1 arrêts9 consultations
Die FILA stellte der WADA am 9. Juni 2006 eine Kopie dieses Entscheids zu. Diese teilte mit
1 arrêts9 consultations
Die Filmart AG (in Konkurs)
1 arrêts9 consultations
Die FINMA hat den Beschwerdeführer 2 für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 800.-- zu entschädigen
1 arrêts10 consultations
Die Firma D.________ sowie E.________
1 arrêts9 consultations
Die Firma X.________ hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 2'000.-- zu entschädigen
1 arrêts12 consultations
Die Firma X.________ möchte das Volumen der Deponie mittels einer Geländeüberhöhung vergrössern. Hierzu wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt; dem Amt für Raumplanung
1 arrêts9 consultations
Die Firmen X.________ (1C_181/2010)
1 arrêts
Die Flughafen Zürich AG beantragt
1 arrêts9 consultations
Die Flughafen Zürich AG hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 5'000.-- zu entschädigen
1 arrêts11 consultations
Die Forderung der Beschwerdegegnerin ist im zugesprochenen Betrag vor Bundesgericht nicht bestritten. Hingegen wehren sich die Beschwerdeführer gegen die Nichtzulassung ihrer verrechnungsweise geltend gemachten Forderungen wegen Mängeln. Zum einen geht es um die Verrechnungsforderung aufgrund der mangelhaften Weinkellerkühlung (vgl. dazu die nachfolgende Erwägung 4)
1 arrêts7 consultations
Die Formulierungen ("ohne grosse Überzeugung") der diversen Stellungnahmen lassen vermuten
1 arrêts10 consultations
Die Fr. 12
1 arrêts7 consultations
Die Frage der Legitimation kann offen bleiben
1 arrêts8 consultations
Die Frage nach der erforderlichen Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens ist vor dem Hintergrund des anwendbaren Rechts zu beantworten. Das Sozialversicherungsgericht hat in dieser Hinsicht auf den Wohnsitzbegriff des IPRG abgestellt
1 arrêts7 consultations
Die fragliche Massnahme erweitert die wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten der Ärzte
1 arrêts11 consultations
Die Freihaltezone dient der Freihaltung der mehrheitlich unüberbauten Gebiete angrenzend an den Dorfkern von Lüterkofen
1 arrêts9 consultations
Die frühere Enteignung wird aber nicht deshalb zu einem widerrechtlichen Ereignis
1 arrêts13 consultations
Die F.________ sowie das Verwaltungsgericht
1 arrêts7 consultations
Die fünf fremdenpolizeilichen Verwarnungen
1 arrêts10 consultations
Die Gefahr einer Austrocknung der Vegetation durch Bodenerwärmung erscheint vernachlässigbar (vgl. oben E. 6.4). Wie bereits aufgezeigt wurde (oben E. 4.4)
1 arrêts9 consultations
Die Gegendarstellung in der Praxis
1 arrêts12 consultations
Die gegen diese Bewilligungserteilung von diversen Nachbarn erhobenen Rekurse hiess die Baurekurskommission des Kantons Zürich mit Entscheid vom 4. September 2009 in einem Nebenpunkt (Lärm) gut; im Übrigen wies sie die Rekurse ab
1 arrêts9 consultations
Die gegen diesen Einspracheentscheid am 13. Juni 2007 erhobenen Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht blieben erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht vereinigte zunächst mit Verfügung vom 21. Juni 2007 die verschiedenen Beschwerden
1 arrêts7 consultations
Die gegen diese Verfügung erhobene Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Zug blieb erfolglos
1 arrêts10 consultations