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Die Einpersonen-AG aus der Sicht des Sozialversicherungsrechts
1 sentenze11 visualizzazioniDie Einräumung einer Nachfrist zur Ergänzung der Begründung der Beschwerden nach Art. 43 BGG ist damit ausgeschlossen
1 sentenze6 visualizzazioniDie Einräumung einer Nachfrist zur Ergänzung der Beschwerdebegründung gemäss Art. 43 BGG fällt damit ausser Betracht (lit. a)
1 sentenze9 visualizzazioniDie Einsetzung eines Sachwalters ist möglich
1 sentenze7 visualizzazioniDie Einsprachen der Anwohner richteten sich in erster Linie gegen die Erschliessung der (erweiterten) Deponie über die Ziegeleistrasse. Neben der Grundsatzfrage
1 sentenze12 visualizzazioniDie Einsprecher erhoben beim Regierungsrat des Kantons Zug Verwaltungsbeschwerde. Die instruierende Baudirektion führte einen Augenschein durch. Am 11. Mai 2010 wies der Regierungsrat die Beschwerde ab
1 sentenze7 visualizzazioniDie Eintragungsvoraussetzungen werden in den §§ 11
1 sentenze10 visualizzazioniDie Eintretensvoraussetzungen nach Art. 93 Abs. 1 BGG sollen das Bundesgericht entlasten. Dieses soll sich möglichst nur einmal mit einer Sache befassen
1 sentenze9 visualizzazioniDie Eintretensvoraussetzungen von Art. 79 ff. BGG geben zu keinen Bemerkungen Anlass
1 sentenze7 visualizzazioniDie Eintretensvoraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG sollen das Bundesgericht entlasten. Dieses soll sich möglichst nur einmal mit einer Sache befassen
1 sentenze12 visualizzazioniDie Einwohnergemeinde Bern stellt Antrag auf Beschwerdeabweisung. Das Verwaltungsgericht beantragt
1 sentenze10 visualizzazioniDie Einwohnergemeinde Engelberg
1 sentenze8 visualizzazioniDie Einzelrichterin des Obergerichts des Kantons Luzern fällte am 17. August 2012 einen Entscheid mit folgendem Dispositiv:
1 sentenze16 visualizzazioniDie Einziehung stelle gegenüber den Beschwerdeführern auch keine unverhältnismässige Härte dar. Die Staatsanwaltschaft habe 2011 eine Kontosperre aufgehoben
1 sentenze10 visualizzazioniDie einzige Stellungnahme mit Antrag auf Abweisung der Beschwerde wurde vom Rechtsvertreter der Gemeinde Roschacherberg
1 sentenze13 visualizzazioniDie Eltern
1 sentenze6 visualizzazioniDie Eltern des Schülers bemühten sich in der Folge um den Eintritt ihres Sohnes in das Gymnasium B.________
1 sentenze10 visualizzazioniDie EMRK
1 sentenze9 visualizzazioniDie Energie Electrique du Simplon SA beantragt
1 sentenze12 visualizzazioniDie Enteigner äussern auch erhebliche Zweifel an der Repräsentativität der übrigen Datensätze. Nach der Datenbank von Wüest & Partner liege der Preismedian von Mehrfamilienhäusern bei Fr. 3.95 Mio. Franken
1 sentenze7 visualizzazioniDie Enteigner beantragen die Abweisung der Beschwerde der Enteigneten
1 sentenze15 visualizzazioniDie Enteigner haben im bundesgerichtlichen Verfahren die Edition der Korrelationen der Fluglärmvariablen
1 sentenze11 visualizzazioniDie Enteigner hatten ihrerseits von einem Expertengremium in Zusammenarbeit mit der Zürcher Kantonalbank (ZKB) ein Bewertungsmodell "MIFLU II" entwickeln lassen. Dieses ermittelt in einem ersten Schritt - ebenfalls mit einem hedonischen Modell - den Einfluss des Fluglärms auf die Mieten für eine Zeitdauer von 50 Jahren. Aus der so berechneten prozentualen Mietreduktion pro dB Fluglärm wird in einem zweiten Schritt der Minderwert der Ertragsliegenschaften infolge Fluglärms für das Jahr 1997 bestimmt (vgl. dazu unten
1 sentenze10 visualizzazioniDie Enteigner kritisieren in erster Linie
1 sentenze13 visualizzazioniDie Enteigner rügen weiter
1 sentenze10 visualizzazioniDie Enteigner sind dagegen der Auffassung
1 sentenze11 visualizzazioniDie Enteigner vermuten
1 sentenze9 visualizzazioniDie Enteignete beantragt
1 sentenze9 visualizzazioniDie Enteignete beantragt die Abweisung der Beschwerde der Enteigner. Eventualiter habe das Bundesgericht allfällige weitere Beweiserhebungen selbst vorzunehmen
1 sentenze11 visualizzazioniDie Enteignete kritisiert auch die Höhe des gewählten (einheitlichen) Diskontsatzes: Dieser - an sich eigentümerfreundliche
1 sentenze11 visualizzazioniDie Enteignete teilt die Auffassung der Vorinstanz
1 sentenze10 visualizzazioniDie Enteignete weist darauf hin
1 sentenze13 visualizzazioniDie Enteignete weist jedoch zu Recht darauf hin
1 sentenze9 visualizzazioniDie Enteignete wendet ein
1 sentenze10 visualizzazioniDie Entsiegelung
1 sentenze11 visualizzazioniDie - entsprechend dem Grundsatz der Einheit des Verfahrens - erhobene subsidiäre Verfassungsbeschwerde (vgl. Art. 83 lit. c Ziff. 2 BGG i.V.m. Art. 30 Abs. 1 lit. b AuG) ist offensichtlich unbegründet
1 sentenze9 visualizzazioniDie Entwicklung des hedonischen Bewertungsmodells ESchK erfolgte unter der Verantwortung Prof. Scognamiglios
1 sentenze8 visualizzazioniDie entwicklungsspezifische Förderung zur Gemeinschaftsfähigkeit steht beim Privatunterricht dagegen im Hintergrund. Das Bundesgericht hat im Urteil 2C_738/2010 vom 24. Mai 2011 (E. 3.5.5 i.V.m. E. 3.5.6) deshalb festgehalten
1 sentenzeDie Erbengemeinschaft A.________
1 sentenze10 visualizzazioniDie Erbengemeinschaft der am 14. Juni 2005 verstorbenen A.________
1 sentenze11 visualizzazioniDie Erbengemeinschaft Ernst Abmühl sowie B.Y.________
1 sentenze12 visualizzazioniDie Erbengemeinschaft U.________
1 sentenze10 visualizzazioniDie Erbengemeinschaft Y.________ ist Eigentümerin des Grundstücks Grundbuch Nr. 1434 in der Rütihalde in Uznach/SG. Das unüberbaute Grundstück weist eine Fläche von 11'552 m² auf. Es ist nach dem Zonenplan der Politischen Gemeinde Uznach vom 30. März 1984 der zweigeschossigen Wohnzone für Ein-
1 sentenzeDie Erben M.________ (im Folgenden: Beklagte) beantragen dem Bundesgericht mit Eingabe vom 17. September 2010
1 sentenze12 visualizzazioniDie Erben V.________ verkauften am 15. April 2005 ihren hälftigen Miteigentumsanteil am Grundstück Nr. 736 in G.________ an X.________. Sie setzten die Eigentümerin der anderen Miteigentumshälfte
1 sentenze12 visualizzazioniDie Erblasserin
1 sentenze8 visualizzazioniDie Erblasserin war brasilianische Staatsangehörige mit letztem Wohnsitz in São Paolo
1 sentenze11 visualizzazioniDie Ergebnisse des Beweisverfahrens haben nach Ansicht des Obergerichts ausgeschlossen
1 sentenze12 visualizzazioniDie Erheblichkeit der bereits bezogenen Fürsorgeleistungen wird von den Beschwerdeführern zu Recht nicht in Abrede gestellt (vgl. etwa BGE 123 II 529 E. 4 S. 533). Sie machen aber geltend
1 sentenze5 visualizzazioniDie Erhebung einer Teilklage - namentlich in Haftpflichtsachen - erscheint nicht bereits deshalb missbräuchlich
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