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Die Erhöhung der Mastanzahl würde jedoch den von der Autobahn bereits beeinträchtigten Landschaftsabschnitt betreffen. Dagegen könnte die Überdeckung Rüteli
1 rulings7 viewsDie Erklärung des Beschwerdegegners
1 rulings9 viewsDie Erklärung des Bezirksrates stellt eine blosse Absichtserklärung ohne Auswirkung auf die politischen Rechte dar. Wie die beiden Reglemente in der Praxis auszulegen sind
1 rulings9 viewsDie Ersatzbauordnung
1 rulings8 viewsDie erste Auslegungsfrage betrifft das Verhältnis zwischen dem Erbvertrag von 1992
1 rulings8 viewsDie erste Ehe von X.________ mit W.________ wurde am 31. März 2001 resp. 19. Februar 2002 im Libanon geschieden. Die aus dieser Ehe hervorgegangene Tochter Y.________ (geb. 25. Dezember 1996) reiste am 8. Oktober 2006 mit einem bis zum 21. November 2006 gültigen Besuchervisum in die Schweiz ein. X.________ stellte am 27. Oktober 2006 für seine Tochter ein Gesuch um Aufenthaltsbewilligung im Familiennachzug
1 rulings9 viewsDie erste Instanz ist zum Schluss gekommen
1 rulings9 viewsDie Erstinstanz sprach die geschützten Beträge nicht zuzüglich Mehrwertsteuer zu
1 rulings10 viewsDie Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung durch den Kanton mit Zustimmung des BFM gemäss Art. 14 Abs. 2 AsylG fällt schon deshalb ausser Betracht
1 rulings11 viewsDie Erwägungen der Vorinstanz
1 rulings11 viewsDie Erwägungen der Vorinstanz zur beidseitigen Strafbarkeit (angefochtener Entscheid E. 9.5 f.) sind nicht zu beanstanden. Die Vorinstanz ist insofern nicht von der Sachdarstellung im Rechtshilfeersuchen
1 rulings7 viewsDie Erwägungen der Vorinstanz zur beidseitigen Strafbarkeit sind ebenso wenig zu beanstanden. Sie stützen sich auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung
1 rulings9 viewsDie erwähnte Departementsverfügung wurde vom Aargauischen Apothekerverband
1 rulings10 viewsDie Erweiterung Hänggelgiessen ist die einzige Stelle am Linthkanal
1 rulings7 viewsDie ESA hat die seinerzeit gegen Hugo Ammann
1 rulings8 viewsDie ESA hat ferner darauf hingewiesen
1 rulings11 viewsDie ESA hielt in ihrem Entscheid zusammenfassend fest
1 rulings10 viewsDie ESBK beantragt
1 rulings10 viewsDie ESchK 10 ist seit 1999 mit einer hohen Geschäftslast konfrontiert
1 rulings9 viewsDie ESTV begründete diesen Entscheid im Wesentlichen damit
1 rulings11 viewsDie EStV forderte den Mitbeschuldigten Z.________ (Sohn von X.________)
1 rulings9 viewsDie Europäische Menschenrechtskonvention
1 rulings9 viewsDie EZV führte im Rahmen eines Strafverfahrens gegen die Beschwerdeführer Hausdurchsuchungen durch
1 rulings11 viewsDie F.________ beantragt in ihrer Vernehmlassung
1 rulings9 viewsDie Fehlerquote der von den Beschwerdeführerinnen verwendeten Verwischungstechnologie beträgt nach dem angefochtenen Entscheid 0
1 rulings9 viewsDie Feststellung des Verwaltungsgerichts
1 rulings9 viewsDie FILA stellte der WADA am 9. Juni 2006 eine Kopie dieses Entscheids zu. Diese teilte mit
1 rulings9 viewsDie Filmart AG (in Konkurs)
1 rulings9 viewsDie FINMA hat den Beschwerdeführer 2 für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 800.-- zu entschädigen
1 rulings10 viewsDie Firma D.________ sowie E.________
1 rulings9 viewsDie Firma X.________ hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 2'000.-- zu entschädigen
1 rulings12 viewsDie Firma X.________ möchte das Volumen der Deponie mittels einer Geländeüberhöhung vergrössern. Hierzu wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt; dem Amt für Raumplanung
1 rulings9 viewsDie Firmen X.________ (1C_181/2010)
1 rulingsDie Flughafen Zürich AG beantragt
1 rulings9 viewsDie Flughafen Zürich AG hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 5'000.-- zu entschädigen
1 rulings11 viewsDie Forderung der Beschwerdegegnerin ist im zugesprochenen Betrag vor Bundesgericht nicht bestritten. Hingegen wehren sich die Beschwerdeführer gegen die Nichtzulassung ihrer verrechnungsweise geltend gemachten Forderungen wegen Mängeln. Zum einen geht es um die Verrechnungsforderung aufgrund der mangelhaften Weinkellerkühlung (vgl. dazu die nachfolgende Erwägung 4)
1 rulings7 viewsDie Formulierungen ("ohne grosse Überzeugung") der diversen Stellungnahmen lassen vermuten
1 rulings10 viewsDie Fr. 12
1 rulings7 viewsDie Frage der Legitimation kann offen bleiben
1 rulings8 viewsDie Frage nach der erforderlichen Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens ist vor dem Hintergrund des anwendbaren Rechts zu beantworten. Das Sozialversicherungsgericht hat in dieser Hinsicht auf den Wohnsitzbegriff des IPRG abgestellt
1 rulings7 viewsDie fragliche Massnahme erweitert die wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten der Ärzte
1 rulings11 viewsDie Freihaltezone dient der Freihaltung der mehrheitlich unüberbauten Gebiete angrenzend an den Dorfkern von Lüterkofen
1 rulings9 viewsDie frühere Enteignung wird aber nicht deshalb zu einem widerrechtlichen Ereignis
1 rulings13 viewsDie F.________ sowie das Verwaltungsgericht
1 rulings7 viewsDie fünf fremdenpolizeilichen Verwarnungen
1 rulings10 viewsDie Gefahr einer Austrocknung der Vegetation durch Bodenerwärmung erscheint vernachlässigbar (vgl. oben E. 6.4). Wie bereits aufgezeigt wurde (oben E. 4.4)
1 rulings9 viewsDie Gegendarstellung in der Praxis
1 rulings12 viewsDie gegen diese Bewilligungserteilung von diversen Nachbarn erhobenen Rekurse hiess die Baurekurskommission des Kantons Zürich mit Entscheid vom 4. September 2009 in einem Nebenpunkt (Lärm) gut; im Übrigen wies sie die Rekurse ab
1 rulings9 viewsDie gegen diesen Einspracheentscheid am 13. Juni 2007 erhobenen Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht blieben erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht vereinigte zunächst mit Verfügung vom 21. Juni 2007 die verschiedenen Beschwerden
1 rulings7 viewsDie gegen diese Verfügung erhobene Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Zug blieb erfolglos
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