Giudici
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Der Beklagten lagen je drei Dokumente vor
1 sentenze10 visualizzazioniDer Bericht kommt zu folgender Gesamtbeurteilung (Fazit S. 4
1 sentenze11 visualizzazioniDer Beschluss des Grossen Gemeinderates wurde am 8. Mai 2009 im Amtsblatt des Kantons Zug veröffentlicht
1 sentenze7 visualizzazioniDer Beschluss des Regierungsrats
1 sentenze10 visualizzazioniDer Beschwerdeführer 1 äussert sich nicht ausdrücklich zur Zulässigkeit der Beschwerde
1 sentenze6 visualizzazioniDer Beschwerdeführer 1 beansprucht für sich das Eigentum an den Inventarpositionen Nrn. 121
1 sentenze10 visualizzazioniDer Beschwerdeführer 1 bestreitet nach wie vor
1 sentenze11 visualizzazioniDer Beschwerdeführer 1 ersucht um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. Diese kann nach Art. 64 BGG gewährt werden
1 sentenze8 visualizzazioniDer Beschwerdeführer 1 fragte die Beschwerdegegnerin Ende September 2008 schriftlich an
1 sentenze9 visualizzazioniDer Beschwerdeführer 1 geht einer Vollzeitbeschäftigung in Zürich nach
1 sentenze5 visualizzazioniDer Beschwerdeführer 1 hat aufgrund der geschlossenen Ehe mit einer Schweizerin gestützt auf Art. 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 26. Mai 1931 über Aufenthalt
1 sentenze7 visualizzazioniDer Beschwerdeführer 1 hat dem Gericht mit persönlicher Eingabe vom 29. Dezember 2008 ein mit "Schlusswort zum Verfahren BZ.2007.14-K1..." überschriebenes Schriftstück zugesandt
1 sentenze13 visualizzazioniDer Beschwerdeführer 1 ist Eigentümer des direkt angrenzenden Grundstücks Hönggerstrasse 22. Als solcher ist er durch das Bauvorhaben besonders betroffen
1 sentenze7 visualizzazioniDer Beschwerdeführer 1 ist im vorliegenden Beschwerdeverfahren ganz unterlegen
1 sentenze9 visualizzazioniDer Beschwerdeführer 1 rügt schliesslich eine Verletzung der Begründungspflicht in Zusammenhang mit der Verweigerung der unentgeltlichen Prozessführung im vorinstanzlichen Verfahren. Er macht geltend
1 sentenze11 visualizzazioniDer Beschwerdeführer 1 warf der Baurekurskommission vor
1 sentenze11 visualizzazioniDer Beschwerdeführer 1 will in der Folge festgestellt haben
1 sentenze15 visualizzazioniDer Beschwerdeführer 1 wurde wegen der Einfuhr von ca. einer Tonne Kokain in die Niederlande (Garnelentransport) rechtskräftig zu 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Insoweit hat er unstreitig keinen Vermögensvorteil erzielt
1 sentenze10 visualizzazioniDer Beschwerdeführer 2 begründet seine Beschwer wie folgt: Infolge der Zahlungsunfähigkeit des Beschwerdeführers 1 sei er standesrechtlich verpflichtet gewesen
1 sentenze11 visualizzazioniDer Beschwerdeführer 2 bringt zwar vor
1 sentenze12 visualizzazioniDer Beschwerdeführer 2 habe erstmals am 13. Juni 2001 eine Saisonbewilligung als Zeltarbeiter im Freizeitpark Conny-Land erhalten. In den nachfolgenden Jahren seien die Saison-
1 sentenze7 visualizzazioniDer Beschwerdeführer 2 hat am kantonalen Verfahren teilgenommen (Art. 89 Abs. 1 lit. a BGG). Er ist als Grundstückseigentümer
1 sentenze12 visualizzazioniDer Beschwerdeführer 2 hat aufgrund der geschlossenen Ehe mit einer Schweizerin - der Beschwerdeführerin 1 - gestützt auf Art. 42 Abs. 1 des hier anwendbaren Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen
1 sentenze8 visualizzazioniDer Beschwerdeführer 2 macht eine Verletzung der Wirtschaftsfreiheit im Sinne von Art. 27 BV geltend. Es mag offen bleiben
1 sentenze9 visualizzazioniDer Beschwerdeführer 2 macht geltend
1 sentenze10 visualizzazioniDer Beschwerdeführer 2 rügt
1 sentenze9 visualizzazioniDer Beschwerdeführer 2 stellt zusätzlich
1 sentenze7 visualizzazioniDer Beschwerdeführer 2 wurde durch keine Rechtshilfemassnahme unmittelbar betroffen. Dass er in den herauszugebenden Dokumenten erwähnt wird
1 sentenze9 visualizzazioniDer Beschwerdeführer 4 hatte gegen den die Gemeinde Root betreffenden Schutzplan M20 Einsprache erhoben (Einspracheentscheid des Regierungsrates vom 2. November 1999 S. 205 ff.). Als Einsprecher wurde ihm der Einspracheentscheid zugestellt (Einspracheentscheid S. 226)
1 sentenze6 visualizzazioniDer Beschwerdeführer begnügt sich über weite Strecken damit
1 sentenze9 visualizzazioniDer Beschwerdeführer erhebt ausdrücklich Verfassungsbeschwerde gegen "die Verfügung des Stadtrichters Zürich vom 5. März 2007
1 sentenze11 visualizzazioniDer Beschwerdeführer hat den Beschwerdegegner für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 4'000.-- zu entschädigen
1 sentenze10 visualizzazioniDer Beschwerdeführer hat gegenüber den Behörden sein Vorleben verschwiegen
1 sentenze10 visualizzazioniDer Beschwerdeführer hat wiederholt ein Motorfahrzeug gelenkt
1 sentenze12 visualizzazioniDer Beschwerdeführerin 2
1 sentenze9 visualizzazioniDer Beschwerdeführerin gelingt es - wie die Vorinstanz zu Recht annimmt - nicht
1 sentenze10 visualizzazioniDer Beschwerdeführerin kann zunächst nicht gefolgt werden
1 sentenze9 visualizzazioniDer Beschwerdeführer ist der Auffassung
1 sentenze11 visualizzazioniDer Beschwerdeführer liess sich zur Beschwerde vom 24. März 2011 trotz entsprechender Einladung nicht vernehmen. Das Obergericht des Kantons Luzern beantragte
1 sentenze10 visualizzazioniDer Beschwerdeführer macht eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend. Diese formelle Rüge ist vorab zu behandeln (vgl. BGE 138 I 232 E. 5.1 S. 237)
1 sentenze7 visualizzazioniDer Beschwerdeführer macht geltend
1 sentenze10 visualizzazioniDer Beschwerdeführer rügt
1 sentenze8 visualizzazioniDer Beschwerdeführer rügt als Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör
1 sentenze11 visualizzazioniDer Beschwerdeführer verkennt
1 sentenze7 visualizzazioniDer Beschwerdeführer wendet dagegen ein
1 sentenze12 visualizzazioniDer Beschwerdeführer wendet sich nicht gegen die Anwendung des alten Rechts. Er vertritt indessen die Meinung
1 sentenze11 visualizzazioniDer Beschwerdegegner 1 ist an 6'984 Aktien (entsprechend ca. 14.54 % des gesamten Aktienkapitals) der C.________ wirtschaftlich berechtigt
1 sentenzeDer Beschwerdegegner 1 ist an 6'984 Aktien (entsprechend ca. 14.54 % des gesamten Aktienkapitals) der D.________ wirtschaftlich berechtigt
1 sentenzeDer Beschwerdegegner 2 schied per Ende 2002 planmässig aus der Partnerschaft mit dem Beschwerdeführer 1 aus. Mit der Z.________ AG erfolgte danach noch eine Zusammenarbeit bis Ende März 2003. Die Zusammenarbeit mit dem Beschwerdegegner 1 wurde später ebenfalls aufgelöst
1 sentenze13 visualizzazioniDer Beschwerdegegner beantragt
1 sentenze8 visualizzazioni