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Der Beklagten lagen je drei Dokumente vor
1 rulings10 viewsDer Bericht kommt zu folgender Gesamtbeurteilung (Fazit S. 4
1 rulings11 viewsDer Beschluss des Grossen Gemeinderates wurde am 8. Mai 2009 im Amtsblatt des Kantons Zug veröffentlicht
1 rulings7 viewsDer Beschluss des Regierungsrats
1 rulings10 viewsDer Beschwerdeführer 1 äussert sich nicht ausdrücklich zur Zulässigkeit der Beschwerde
1 rulings6 viewsDer Beschwerdeführer 1 beansprucht für sich das Eigentum an den Inventarpositionen Nrn. 121
1 rulings10 viewsDer Beschwerdeführer 1 bestreitet nach wie vor
1 rulings11 viewsDer Beschwerdeführer 1 ersucht um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. Diese kann nach Art. 64 BGG gewährt werden
1 rulings8 viewsDer Beschwerdeführer 1 fragte die Beschwerdegegnerin Ende September 2008 schriftlich an
1 rulings9 viewsDer Beschwerdeführer 1 geht einer Vollzeitbeschäftigung in Zürich nach
1 rulings5 viewsDer Beschwerdeführer 1 hat aufgrund der geschlossenen Ehe mit einer Schweizerin gestützt auf Art. 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 26. Mai 1931 über Aufenthalt
1 rulings7 viewsDer Beschwerdeführer 1 hat dem Gericht mit persönlicher Eingabe vom 29. Dezember 2008 ein mit "Schlusswort zum Verfahren BZ.2007.14-K1..." überschriebenes Schriftstück zugesandt
1 rulings13 viewsDer Beschwerdeführer 1 ist Eigentümer des direkt angrenzenden Grundstücks Hönggerstrasse 22. Als solcher ist er durch das Bauvorhaben besonders betroffen
1 rulings7 viewsDer Beschwerdeführer 1 ist im vorliegenden Beschwerdeverfahren ganz unterlegen
1 rulings9 viewsDer Beschwerdeführer 1 rügt schliesslich eine Verletzung der Begründungspflicht in Zusammenhang mit der Verweigerung der unentgeltlichen Prozessführung im vorinstanzlichen Verfahren. Er macht geltend
1 rulings11 viewsDer Beschwerdeführer 1 warf der Baurekurskommission vor
1 rulings11 viewsDer Beschwerdeführer 1 will in der Folge festgestellt haben
1 rulings15 viewsDer Beschwerdeführer 1 wurde wegen der Einfuhr von ca. einer Tonne Kokain in die Niederlande (Garnelentransport) rechtskräftig zu 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Insoweit hat er unstreitig keinen Vermögensvorteil erzielt
1 rulings10 viewsDer Beschwerdeführer 2 begründet seine Beschwer wie folgt: Infolge der Zahlungsunfähigkeit des Beschwerdeführers 1 sei er standesrechtlich verpflichtet gewesen
1 rulings11 viewsDer Beschwerdeführer 2 bringt zwar vor
1 rulings12 viewsDer Beschwerdeführer 2 habe erstmals am 13. Juni 2001 eine Saisonbewilligung als Zeltarbeiter im Freizeitpark Conny-Land erhalten. In den nachfolgenden Jahren seien die Saison-
1 rulings7 viewsDer Beschwerdeführer 2 hat am kantonalen Verfahren teilgenommen (Art. 89 Abs. 1 lit. a BGG). Er ist als Grundstückseigentümer
1 rulings12 viewsDer Beschwerdeführer 2 hat aufgrund der geschlossenen Ehe mit einer Schweizerin - der Beschwerdeführerin 1 - gestützt auf Art. 42 Abs. 1 des hier anwendbaren Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen
1 rulings8 viewsDer Beschwerdeführer 2 macht eine Verletzung der Wirtschaftsfreiheit im Sinne von Art. 27 BV geltend. Es mag offen bleiben
1 rulings9 viewsDer Beschwerdeführer 2 macht geltend
1 rulings10 viewsDer Beschwerdeführer 2 rügt
1 rulings9 viewsDer Beschwerdeführer 2 stellt zusätzlich
1 rulings7 viewsDer Beschwerdeführer 2 wurde durch keine Rechtshilfemassnahme unmittelbar betroffen. Dass er in den herauszugebenden Dokumenten erwähnt wird
1 rulings9 viewsDer Beschwerdeführer 4 hatte gegen den die Gemeinde Root betreffenden Schutzplan M20 Einsprache erhoben (Einspracheentscheid des Regierungsrates vom 2. November 1999 S. 205 ff.). Als Einsprecher wurde ihm der Einspracheentscheid zugestellt (Einspracheentscheid S. 226)
1 rulings6 viewsDer Beschwerdeführer begnügt sich über weite Strecken damit
1 rulings9 viewsDer Beschwerdeführer erhebt ausdrücklich Verfassungsbeschwerde gegen "die Verfügung des Stadtrichters Zürich vom 5. März 2007
1 rulings11 viewsDer Beschwerdeführer hat den Beschwerdegegner für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 4'000.-- zu entschädigen
1 rulings10 viewsDer Beschwerdeführer hat gegenüber den Behörden sein Vorleben verschwiegen
1 rulings10 viewsDer Beschwerdeführer hat wiederholt ein Motorfahrzeug gelenkt
1 rulings12 viewsDer Beschwerdeführerin 2
1 rulings9 viewsDer Beschwerdeführerin gelingt es - wie die Vorinstanz zu Recht annimmt - nicht
1 rulings10 viewsDer Beschwerdeführerin kann zunächst nicht gefolgt werden
1 rulings9 viewsDer Beschwerdeführer ist der Auffassung
1 rulings11 viewsDer Beschwerdeführer liess sich zur Beschwerde vom 24. März 2011 trotz entsprechender Einladung nicht vernehmen. Das Obergericht des Kantons Luzern beantragte
1 rulings10 viewsDer Beschwerdeführer macht eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend. Diese formelle Rüge ist vorab zu behandeln (vgl. BGE 138 I 232 E. 5.1 S. 237)
1 rulings7 viewsDer Beschwerdeführer macht geltend
1 rulings10 viewsDer Beschwerdeführer rügt
1 rulings8 viewsDer Beschwerdeführer rügt als Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör
1 rulings11 viewsDer Beschwerdeführer verkennt
1 rulings7 viewsDer Beschwerdeführer wendet dagegen ein
1 rulings12 viewsDer Beschwerdeführer wendet sich nicht gegen die Anwendung des alten Rechts. Er vertritt indessen die Meinung
1 rulings11 viewsDer Beschwerdegegner 1 ist an 6'984 Aktien (entsprechend ca. 14.54 % des gesamten Aktienkapitals) der C.________ wirtschaftlich berechtigt
1 rulingsDer Beschwerdegegner 1 ist an 6'984 Aktien (entsprechend ca. 14.54 % des gesamten Aktienkapitals) der D.________ wirtschaftlich berechtigt
1 rulingsDer Beschwerdegegner 2 schied per Ende 2002 planmässig aus der Partnerschaft mit dem Beschwerdeführer 1 aus. Mit der Z.________ AG erfolgte danach noch eine Zusammenarbeit bis Ende März 2003. Die Zusammenarbeit mit dem Beschwerdegegner 1 wurde später ebenfalls aufgelöst
1 rulings13 viewsDer Beschwerdegegner beantragt
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