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Juges

26,476 juges

Der Beklagten lagen je drei Dokumente vor
1 arrêts10 consultations
Der Bericht kommt zu folgender Gesamtbeurteilung (Fazit S. 4
1 arrêts11 consultations
Der Beschluss des Grossen Gemeinderates wurde am 8. Mai 2009 im Amtsblatt des Kantons Zug veröffentlicht
1 arrêts7 consultations
Der Beschluss des Regierungsrats
1 arrêts10 consultations
Der Beschwerdeführer 1 äussert sich nicht ausdrücklich zur Zulässigkeit der Beschwerde
1 arrêts6 consultations
Der Beschwerdeführer 1 beansprucht für sich das Eigentum an den Inventarpositionen Nrn. 121
1 arrêts10 consultations
Der Beschwerdeführer 1 bestreitet nach wie vor
1 arrêts11 consultations
Der Beschwerdeführer 1 ersucht um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. Diese kann nach Art. 64 BGG gewährt werden
1 arrêts8 consultations
Der Beschwerdeführer 1 fragte die Beschwerdegegnerin Ende September 2008 schriftlich an
1 arrêts9 consultations
Der Beschwerdeführer 1 geht einer Vollzeitbeschäftigung in Zürich nach
1 arrêts5 consultations
Der Beschwerdeführer 1 hat aufgrund der geschlossenen Ehe mit einer Schweizerin gestützt auf Art. 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 26. Mai 1931 über Aufenthalt
1 arrêts7 consultations
Der Beschwerdeführer 1 hat dem Gericht mit persönlicher Eingabe vom 29. Dezember 2008 ein mit "Schlusswort zum Verfahren BZ.2007.14-K1..." überschriebenes Schriftstück zugesandt
1 arrêts13 consultations
Der Beschwerdeführer 1 ist Eigentümer des direkt angrenzenden Grundstücks Hönggerstrasse 22. Als solcher ist er durch das Bauvorhaben besonders betroffen
1 arrêts7 consultations
Der Beschwerdeführer 1 ist im vorliegenden Beschwerdeverfahren ganz unterlegen
1 arrêts9 consultations
Der Beschwerdeführer 1 rügt schliesslich eine Verletzung der Begründungspflicht in Zusammenhang mit der Verweigerung der unentgeltlichen Prozessführung im vorinstanzlichen Verfahren. Er macht geltend
1 arrêts11 consultations
Der Beschwerdeführer 1 warf der Baurekurskommission vor
1 arrêts11 consultations
Der Beschwerdeführer 1 will in der Folge festgestellt haben
1 arrêts15 consultations
Der Beschwerdeführer 1 wurde wegen der Einfuhr von ca. einer Tonne Kokain in die Niederlande (Garnelentransport) rechtskräftig zu 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Insoweit hat er unstreitig keinen Vermögensvorteil erzielt
1 arrêts10 consultations
Der Beschwerdeführer 2 begründet seine Beschwer wie folgt: Infolge der Zahlungsunfähigkeit des Beschwerdeführers 1 sei er standesrechtlich verpflichtet gewesen
1 arrêts11 consultations
Der Beschwerdeführer 2 bringt zwar vor
1 arrêts12 consultations
Der Beschwerdeführer 2 habe erstmals am 13. Juni 2001 eine Saisonbewilligung als Zeltarbeiter im Freizeitpark Conny-Land erhalten. In den nachfolgenden Jahren seien die Saison-
1 arrêts7 consultations
Der Beschwerdeführer 2 hat am kantonalen Verfahren teilgenommen (Art. 89 Abs. 1 lit. a BGG). Er ist als Grundstückseigentümer
1 arrêts12 consultations
Der Beschwerdeführer 2 hat aufgrund der geschlossenen Ehe mit einer Schweizerin - der Beschwerdeführerin 1 - gestützt auf Art. 42 Abs. 1 des hier anwendbaren Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen
1 arrêts8 consultations
Der Beschwerdeführer 2 macht eine Verletzung der Wirtschaftsfreiheit im Sinne von Art. 27 BV geltend. Es mag offen bleiben
1 arrêts9 consultations
Der Beschwerdeführer 2 macht geltend
1 arrêts10 consultations
Der Beschwerdeführer 2 rügt
1 arrêts9 consultations
Der Beschwerdeführer 2 stellt zusätzlich
1 arrêts7 consultations
Der Beschwerdeführer 2 wurde durch keine Rechtshilfemassnahme unmittelbar betroffen. Dass er in den herauszugebenden Dokumenten erwähnt wird
1 arrêts9 consultations
Der Beschwerdeführer 4 hatte gegen den die Gemeinde Root betreffenden Schutzplan M20 Einsprache erhoben (Einspracheentscheid des Regierungsrates vom 2. November 1999 S. 205 ff.). Als Einsprecher wurde ihm der Einspracheentscheid zugestellt (Einspracheentscheid S. 226)
1 arrêts6 consultations
Der Beschwerdeführer begnügt sich über weite Strecken damit
1 arrêts9 consultations
Der Beschwerdeführer erhebt ausdrücklich Verfassungsbeschwerde gegen "die Verfügung des Stadtrichters Zürich vom 5. März 2007
1 arrêts11 consultations
Der Beschwerdeführer hat den Beschwerdegegner für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 4'000.-- zu entschädigen
1 arrêts10 consultations
Der Beschwerdeführer hat gegenüber den Behörden sein Vorleben verschwiegen
1 arrêts10 consultations
Der Beschwerdeführer hat wiederholt ein Motorfahrzeug gelenkt
1 arrêts12 consultations
Der Beschwerdeführerin 2
1 arrêts9 consultations
Der Beschwerdeführerin gelingt es - wie die Vorinstanz zu Recht annimmt - nicht
1 arrêts10 consultations
Der Beschwerdeführerin kann zunächst nicht gefolgt werden
1 arrêts9 consultations
Der Beschwerdeführer ist der Auffassung
1 arrêts11 consultations
Der Beschwerdeführer liess sich zur Beschwerde vom 24. März 2011 trotz entsprechender Einladung nicht vernehmen. Das Obergericht des Kantons Luzern beantragte
1 arrêts10 consultations
Der Beschwerdeführer macht eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend. Diese formelle Rüge ist vorab zu behandeln (vgl. BGE 138 I 232 E. 5.1 S. 237)
1 arrêts7 consultations
Der Beschwerdeführer macht geltend
1 arrêts10 consultations
Der Beschwerdeführer rügt
1 arrêts8 consultations
Der Beschwerdeführer rügt als Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör
1 arrêts11 consultations
Der Beschwerdeführer verkennt
1 arrêts7 consultations
Der Beschwerdeführer wendet dagegen ein
1 arrêts12 consultations
Der Beschwerdeführer wendet sich nicht gegen die Anwendung des alten Rechts. Er vertritt indessen die Meinung
1 arrêts11 consultations
Der Beschwerdegegner 1 ist an 6'984 Aktien (entsprechend ca. 14.54 % des gesamten Aktienkapitals) der C.________ wirtschaftlich berechtigt
1 arrêts
Der Beschwerdegegner 1 ist an 6'984 Aktien (entsprechend ca. 14.54 % des gesamten Aktienkapitals) der D.________ wirtschaftlich berechtigt
1 arrêts
Der Beschwerdegegner 2 schied per Ende 2002 planmässig aus der Partnerschaft mit dem Beschwerdeführer 1 aus. Mit der Z.________ AG erfolgte danach noch eine Zusammenarbeit bis Ende März 2003. Die Zusammenarbeit mit dem Beschwerdegegner 1 wurde später ebenfalls aufgelöst
1 arrêts13 consultations
Der Beschwerdegegner beantragt
1 arrêts8 consultations