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Auch sonst bringen die Beschwerdeführer nichts vor
1 sentenze10 visualizzazioniAuch sonst wie ist kein Grund ersichtlich
1 sentenze10 visualizzazioniAuch unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs (Art. 29 Abs. 2 BV)
1 sentenze11 visualizzazioniAuch vermögen die Beschwerdeführer die Auslegung der Vorinstanz nicht als bundesrechtswidrig auszuweisen
1 sentenze11 visualizzazioniAuch vorliegend kann allenfalls auf den Zeitpunkt der Einzonung in den Baubereich hin ein solcher Übergang von einem landwirtschaftlichen zu einem "normalen" Geschäftsvermögen angenommen werden. Im Fall 2C_708/2010 beruhte der Systemwechsel darauf
1 sentenze7 visualizzazioniAuch wenn das Wohnhaus der Beschwerdeführer nach Art. 24c RPG in der Fassung vom 23. Dezember 2011 künftig unter den Bestandesschutz von Art. 24c Abs. 1 RPG fallen sollte
1 sentenze7 visualizzazioniAuch wenn der Anwendungsbereich der Beiladung nicht in jeder Hinsicht geklärt erscheint (vgl. Alfred Kölz/Jürg Bosshart/Martin Röhl
1 sentenzeAuch widersprechen die Beschwerdeführer der Meinung des Verwaltungsgerichts
1 sentenze11 visualizzazioniAucun traité international n'étant applicable en l'espèce (cf. art. 2 LEtr; RS 142.20)
1 sentenze7 visualizzazioniAude Schmid
1 sentenze5 visualizzazioniAuf Antrag der Beschwerdeführer wurde diesen Einsicht in die Planungs-
1 sentenze11 visualizzazioniAuf Antrag der S.________ bewilligte der Nachlassrichter des Bezirksgerichts Zürich am 9. Dezember 2002 die provisorische Nachlassstundung. Mit Verfügung vom 10. Februar 2003 wurde der S.________ die definitive Nachlassstundung bis zum 5. August 2003 gewährt
1 sentenze11 visualizzazioniAuf Antrag von fünf Verwertungsgesellschaften genehmigte die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten
1 sentenze9 visualizzazioniAuf Appellation der Beschwerdegegner hin hiess das Obergericht des Kantons Luzern die Klage teilweise gut. Es ermächtigte die Beschwerdegegner
1 sentenze8 visualizzazioniAuf Aufforderung der Gemeinde Hüttikon hin ersuchten A
1 sentenze14 visualizzazioniAuf Begehren der Z.________ S.A
1 sentenze8 visualizzazioniAuf beide Beschwerden ist somit nicht einzutreten. Bei diesem Ausgang werden die Beschwerdeführer kostenpflichtig (Art. 66 Abs. 1 BGG). Der Beschwerdeführer 1 hat allerdings ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt
1 sentenze6 visualizzazioniAuf Berufung der Beschwerdegegner
1 sentenze11 visualizzazioniAuf Berufung des Beschwerdegegners hiess das Kantonsgericht Schwyz die Klage mit Urteil vom 19. Mai 2010 gut
1 sentenze12 visualizzazioniAuf Berufung des ehemaligen Klägers hin bejahte das Obergericht des Kantons Zürich mit Beschluss vom 28. Januar 2011 dessen Aktivlegitimation zur Klage. Entsprechend hob es das Urteil des Bezirksgerichts auf
1 sentenze9 visualizzazioniAuf Berufung von X.________
1 sentenze7 visualizzazioniAuf Beschwerde der F.________ Ortspartei hin überprüfte das Departement für Volkswirtschaft
1 sentenze11 visualizzazioniAuf Beschwerde der Gemeinde Riniken
1 sentenze12 visualizzazioniAuf Beschwerden der Einwohnergemeinde Wohlen
1 sentenze11 visualizzazioniAufbewahren
1 sentenze8 visualizzazioniAufbewahrung; Verletzung der Mitwirkungspflicht bei einer Kontrolle gemäss Geldwäschereigesetzgebung
1 sentenze8 visualizzazioniAufböschungen 2
1 sentenze8 visualizzazioniAuf Bundesebene stimmte das Parlament im Jahr 2011 der vom Bundesrat beantragten Abschreibung der in E. 8 erwähnten Motion von Anton Cottier zu. Der Bundesrat erklärte
1 sentenze7 visualizzazioniAuf das Revisionsgesuch ist daher ohne Schriftenwechsel (Art. 127 BGG) nicht einzutreten
1 sentenze12 visualizzazioniAuf das Revisionsgesuch ist ohne Schriftenwechsel (Art. 127 BGG) nicht einzutreten. Es rechtfertigt sich
1 sentenze10 visualizzazioniAuf das von X.________
1 sentenze12 visualizzazioniAuf das Vorbringen
1 sentenze5 visualizzazioniAuf das Vorbringen der Beschwerdeführer
1 sentenze11 visualizzazioniAuf dem Gebiet der Aufsicht über die Stiftungen ist die Beschwerde in Zivilsachen gegeben (Art. 72 Abs. 2 lit. b Ziff. 4 BGG). Dass die Beschwerdeführer entsprechend der Rechtsmittelbelehrung im angefochtenen Urteil eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten eingereicht haben
1 sentenze8 visualizzazioniAuf dem Gebiet des Ausländerrechts ist die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen Entscheide ausgeschlossen
1 sentenze11 visualizzazioniAuf dem Grundstück GB D.________ Nr. xxx
1 sentenze10 visualizzazioniAuf dem Heimwesen H.________ lastet 16.700 Fr. u. Kantonale Schatzung 25.000 Fr. weil baufählig. Sollte D.________ das Heimwesen verkaufen so muss der Mehrerlös an alle Geschwister verteilt werden. Sämtliches Möbel von Eltern Wohnung sind alt
1 sentenze10 visualizzazioniAuf dem in der Landwirtschaftszone der Gemeinde Nesslau-Krummenau gelegenen Grundstück Nr. 463 "Brüggli"
1 sentenze8 visualizzazioniAuf dem in der Landwirtschaftszone liegenden Grundstück Kat.-Nr. 162 in der Gemeinde Hüttikon steht das Wohn-
1 sentenze11 visualizzazioniAuf den Antrag
1 sentenze9 visualizzazioniAuf den auch im bundesgerichtlichen Verfahren aufrechterhaltenen Antrag der Beschwerdeführer
1 sentenze9 visualizzazioniAuf den fünf Grundstücken befinden sich zahlreiche Bauten
1 sentenze10 visualizzazioniAuf den Konten von R.________ bzw. S.________ bei der Beklagten gingen die folgenden Zahlungen ein (Umrechnung zum Wechselkurs von acht Schilling pro Franken zur Veranschaulichung der Grössenordnung):
1 sentenze9 visualizzazioniAuf den Unterschriftenbogen wird das Referendum damit begründet
1 sentenze10 visualizzazioniAuf die Ausführungen im Zusammenhang mit den beantragten Zeugeneinvernahmen kann somit mangels Substanziierung nicht eingetreten werden mit der Folge
1 sentenze9 visualizzazioniAuf die Beschwerde der Beschwerdeführer 1
1 sentenze10 visualizzazioniAuf die Beschwerde der Beschwerdeführer 2-4 ist einzutreten
1 sentenze8 visualizzazioniAuf die Beschwerde der Beschwerdeführerin 2 wird nicht eingetreten
1 sentenze6 visualizzazioniAuf die Beschwerde des Beschwerdeführers 11 wird nicht eingetreten
1 sentenze7 visualizzazioniAuf die Beschwerde des Beschwerdeführers 2 wird nach dem Gesagten nicht eingetreten
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