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Richter

26,476 richter

Auch sonst bringen die Beschwerdeführer nichts vor
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Auch sonst wie ist kein Grund ersichtlich
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Auch unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs (Art. 29 Abs. 2 BV)
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Auch vermögen die Beschwerdeführer die Auslegung der Vorinstanz nicht als bundesrechtswidrig auszuweisen
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Auch vorliegend kann allenfalls auf den Zeitpunkt der Einzonung in den Baubereich hin ein solcher Übergang von einem landwirtschaftlichen zu einem "normalen" Geschäftsvermögen angenommen werden. Im Fall 2C_708/2010 beruhte der Systemwechsel darauf
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Auch wenn das Wohnhaus der Beschwerdeführer nach Art. 24c RPG in der Fassung vom 23. Dezember 2011 künftig unter den Bestandesschutz von Art. 24c Abs. 1 RPG fallen sollte
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Auch wenn der Anwendungsbereich der Beiladung nicht in jeder Hinsicht geklärt erscheint (vgl. Alfred Kölz/Jürg Bosshart/Martin Röhl
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Auch widersprechen die Beschwerdeführer der Meinung des Verwaltungsgerichts
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Aucun traité international n'étant applicable en l'espèce (cf. art. 2 LEtr; RS 142.20)
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Aude Schmid
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Auf Antrag der Beschwerdeführer wurde diesen Einsicht in die Planungs-
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Auf Antrag der S.________ bewilligte der Nachlassrichter des Bezirksgerichts Zürich am 9. Dezember 2002 die provisorische Nachlassstundung. Mit Verfügung vom 10. Februar 2003 wurde der S.________ die definitive Nachlassstundung bis zum 5. August 2003 gewährt
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Auf Antrag von fünf Verwertungsgesellschaften genehmigte die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten
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Auf Appellation der Beschwerdegegner hin hiess das Obergericht des Kantons Luzern die Klage teilweise gut. Es ermächtigte die Beschwerdegegner
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Auf Aufforderung der Gemeinde Hüttikon hin ersuchten A
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Auf Begehren der Z.________ S.A
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Auf beide Beschwerden ist somit nicht einzutreten. Bei diesem Ausgang werden die Beschwerdeführer kostenpflichtig (Art. 66 Abs. 1 BGG). Der Beschwerdeführer 1 hat allerdings ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt
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Auf Berufung der Beschwerdegegner
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Auf Berufung des Beschwerdegegners hiess das Kantonsgericht Schwyz die Klage mit Urteil vom 19. Mai 2010 gut
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Auf Berufung des ehemaligen Klägers hin bejahte das Obergericht des Kantons Zürich mit Beschluss vom 28. Januar 2011 dessen Aktivlegitimation zur Klage. Entsprechend hob es das Urteil des Bezirksgerichts auf
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Auf Berufung von X.________
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Auf Beschwerde der F.________ Ortspartei hin überprüfte das Departement für Volkswirtschaft
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Auf Beschwerde der Gemeinde Riniken
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Auf Beschwerden der Einwohnergemeinde Wohlen
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Aufbewahren
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Aufbewahrung; Verletzung der Mitwirkungspflicht bei einer Kontrolle gemäss Geldwäschereigesetzgebung
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Aufböschungen 2
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Auf Bundesebene stimmte das Parlament im Jahr 2011 der vom Bundesrat beantragten Abschreibung der in E. 8 erwähnten Motion von Anton Cottier zu. Der Bundesrat erklärte
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Auf das Revisionsgesuch ist daher ohne Schriftenwechsel (Art. 127 BGG) nicht einzutreten
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Auf das Revisionsgesuch ist ohne Schriftenwechsel (Art. 127 BGG) nicht einzutreten. Es rechtfertigt sich
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Auf das von X.________
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Auf das Vorbringen
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Auf das Vorbringen der Beschwerdeführer
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Auf dem Gebiet der Aufsicht über die Stiftungen ist die Beschwerde in Zivilsachen gegeben (Art. 72 Abs. 2 lit. b Ziff. 4 BGG). Dass die Beschwerdeführer entsprechend der Rechtsmittelbelehrung im angefochtenen Urteil eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten eingereicht haben
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Auf dem Gebiet des Ausländerrechts ist die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen Entscheide ausgeschlossen
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Auf dem Grundstück GB D.________ Nr. xxx
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Auf dem Heimwesen H.________ lastet 16.700 Fr. u. Kantonale Schatzung 25.000 Fr. weil baufählig. Sollte D.________ das Heimwesen verkaufen so muss der Mehrerlös an alle Geschwister verteilt werden. Sämtliches Möbel von Eltern Wohnung sind alt
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Auf dem in der Landwirtschaftszone der Gemeinde Nesslau-Krummenau gelegenen Grundstück Nr. 463 "Brüggli"
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Auf dem in der Landwirtschaftszone liegenden Grundstück Kat.-Nr. 162 in der Gemeinde Hüttikon steht das Wohn-
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Auf den Antrag
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Auf den auch im bundesgerichtlichen Verfahren aufrechterhaltenen Antrag der Beschwerdeführer
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Auf den fünf Grundstücken befinden sich zahlreiche Bauten
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Auf den Konten von R.________ bzw. S.________ bei der Beklagten gingen die folgenden Zahlungen ein (Umrechnung zum Wechselkurs von acht Schilling pro Franken zur Veranschaulichung der Grössenordnung):
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Auf den Unterschriftenbogen wird das Referendum damit begründet
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Auf die Ausführungen im Zusammenhang mit den beantragten Zeugeneinvernahmen kann somit mangels Substanziierung nicht eingetreten werden mit der Folge
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Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer 1
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Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer 2-4 ist einzutreten
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Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin 2 wird nicht eingetreten
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Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers 11 wird nicht eingetreten
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Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers 2 wird nach dem Gesagten nicht eingetreten
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