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Auch sonst bringen die Beschwerdeführer nichts vor
1 rulings10 viewsAuch sonst wie ist kein Grund ersichtlich
1 rulings10 viewsAuch unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs (Art. 29 Abs. 2 BV)
1 rulings11 viewsAuch vermögen die Beschwerdeführer die Auslegung der Vorinstanz nicht als bundesrechtswidrig auszuweisen
1 rulings10 viewsAuch vorliegend kann allenfalls auf den Zeitpunkt der Einzonung in den Baubereich hin ein solcher Übergang von einem landwirtschaftlichen zu einem "normalen" Geschäftsvermögen angenommen werden. Im Fall 2C_708/2010 beruhte der Systemwechsel darauf
1 rulings7 viewsAuch wenn das Wohnhaus der Beschwerdeführer nach Art. 24c RPG in der Fassung vom 23. Dezember 2011 künftig unter den Bestandesschutz von Art. 24c Abs. 1 RPG fallen sollte
1 rulings7 viewsAuch wenn der Anwendungsbereich der Beiladung nicht in jeder Hinsicht geklärt erscheint (vgl. Alfred Kölz/Jürg Bosshart/Martin Röhl
1 rulingsAuch widersprechen die Beschwerdeführer der Meinung des Verwaltungsgerichts
1 rulings11 viewsAucun traité international n'étant applicable en l'espèce (cf. art. 2 LEtr; RS 142.20)
1 rulings7 viewsAude Schmid
1 rulings5 viewsAuf Antrag der Beschwerdeführer wurde diesen Einsicht in die Planungs-
1 rulings11 viewsAuf Antrag der S.________ bewilligte der Nachlassrichter des Bezirksgerichts Zürich am 9. Dezember 2002 die provisorische Nachlassstundung. Mit Verfügung vom 10. Februar 2003 wurde der S.________ die definitive Nachlassstundung bis zum 5. August 2003 gewährt
1 rulings11 viewsAuf Antrag von fünf Verwertungsgesellschaften genehmigte die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten
1 rulings9 viewsAuf Appellation der Beschwerdegegner hin hiess das Obergericht des Kantons Luzern die Klage teilweise gut. Es ermächtigte die Beschwerdegegner
1 rulings8 viewsAuf Aufforderung der Gemeinde Hüttikon hin ersuchten A
1 rulings14 viewsAuf Begehren der Z.________ S.A
1 rulings8 viewsAuf beide Beschwerden ist somit nicht einzutreten. Bei diesem Ausgang werden die Beschwerdeführer kostenpflichtig (Art. 66 Abs. 1 BGG). Der Beschwerdeführer 1 hat allerdings ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt
1 rulings6 viewsAuf Berufung der Beschwerdegegner
1 rulings11 viewsAuf Berufung des Beschwerdegegners hiess das Kantonsgericht Schwyz die Klage mit Urteil vom 19. Mai 2010 gut
1 rulings12 viewsAuf Berufung des ehemaligen Klägers hin bejahte das Obergericht des Kantons Zürich mit Beschluss vom 28. Januar 2011 dessen Aktivlegitimation zur Klage. Entsprechend hob es das Urteil des Bezirksgerichts auf
1 rulings9 viewsAuf Berufung von X.________
1 rulings7 viewsAuf Beschwerde der F.________ Ortspartei hin überprüfte das Departement für Volkswirtschaft
1 rulings11 viewsAuf Beschwerde der Gemeinde Riniken
1 rulings12 viewsAuf Beschwerden der Einwohnergemeinde Wohlen
1 rulings11 viewsAufbewahren
1 rulings8 viewsAufbewahrung; Verletzung der Mitwirkungspflicht bei einer Kontrolle gemäss Geldwäschereigesetzgebung
1 rulings8 viewsAufböschungen 2
1 rulings8 viewsAuf Bundesebene stimmte das Parlament im Jahr 2011 der vom Bundesrat beantragten Abschreibung der in E. 8 erwähnten Motion von Anton Cottier zu. Der Bundesrat erklärte
1 rulings7 viewsAuf das Revisionsgesuch ist daher ohne Schriftenwechsel (Art. 127 BGG) nicht einzutreten
1 rulings12 viewsAuf das Revisionsgesuch ist ohne Schriftenwechsel (Art. 127 BGG) nicht einzutreten. Es rechtfertigt sich
1 rulings10 viewsAuf das von X.________
1 rulings12 viewsAuf das Vorbringen
1 rulings5 viewsAuf das Vorbringen der Beschwerdeführer
1 rulings11 viewsAuf dem Gebiet der Aufsicht über die Stiftungen ist die Beschwerde in Zivilsachen gegeben (Art. 72 Abs. 2 lit. b Ziff. 4 BGG). Dass die Beschwerdeführer entsprechend der Rechtsmittelbelehrung im angefochtenen Urteil eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten eingereicht haben
1 rulings8 viewsAuf dem Gebiet des Ausländerrechts ist die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen Entscheide ausgeschlossen
1 rulings11 viewsAuf dem Grundstück GB D.________ Nr. xxx
1 rulings10 viewsAuf dem Heimwesen H.________ lastet 16.700 Fr. u. Kantonale Schatzung 25.000 Fr. weil baufählig. Sollte D.________ das Heimwesen verkaufen so muss der Mehrerlös an alle Geschwister verteilt werden. Sämtliches Möbel von Eltern Wohnung sind alt
1 rulings10 viewsAuf dem in der Landwirtschaftszone der Gemeinde Nesslau-Krummenau gelegenen Grundstück Nr. 463 "Brüggli"
1 rulings8 viewsAuf dem in der Landwirtschaftszone liegenden Grundstück Kat.-Nr. 162 in der Gemeinde Hüttikon steht das Wohn-
1 rulings11 viewsAuf den Antrag
1 rulings9 viewsAuf den auch im bundesgerichtlichen Verfahren aufrechterhaltenen Antrag der Beschwerdeführer
1 rulings9 viewsAuf den fünf Grundstücken befinden sich zahlreiche Bauten
1 rulings10 viewsAuf den Konten von R.________ bzw. S.________ bei der Beklagten gingen die folgenden Zahlungen ein (Umrechnung zum Wechselkurs von acht Schilling pro Franken zur Veranschaulichung der Grössenordnung):
1 rulings9 viewsAuf den Unterschriftenbogen wird das Referendum damit begründet
1 rulings10 viewsAuf die Ausführungen im Zusammenhang mit den beantragten Zeugeneinvernahmen kann somit mangels Substanziierung nicht eingetreten werden mit der Folge
1 rulings9 viewsAuf die Beschwerde der Beschwerdeführer 1
1 rulings10 viewsAuf die Beschwerde der Beschwerdeführer 2-4 ist einzutreten
1 rulings8 viewsAuf die Beschwerde der Beschwerdeführerin 2 wird nicht eingetreten
1 rulings6 viewsAuf die Beschwerde des Beschwerdeführers 11 wird nicht eingetreten
1 rulings7 viewsAuf die Beschwerde des Beschwerdeführers 2 wird nach dem Gesagten nicht eingetreten
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