Auch mit dieser Rüge dringen die Beschwerdeführerinnen nicht durch. Bereits das Kantonsgericht folgte nicht den Gutachtern bezüglich des Zeitpunkts des Eintritts der Überschuldung — Giudici — Swissrulings
Auch mit dieser Rüge dringen die Beschwerdeführerinnen nicht durch. Bereits das Kantonsgericht folgte nicht den Gutachtern bezüglich des Zeitpunkts des Eintritts der Überschuldung