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ATS 804'868'986.56
1 sentenze12 visualizzazioniATS 949'287'484.35
1 sentenze9 visualizzazioniA. Tsakalidis Beschwerde in Zivilsachen
1 sentenze9 visualizzazioniAttika an der Sägenstrasse auf Parzelle 1783 in Chur bezüglich dieses Bauvorhabens unverzüglich ein Baustopp zu verfügen
1 sentenze7 visualizzazioniBundesrichterin Aubry Giardin
1 sentenze6 visualizzazioniBundesrichterinnen Aubry G irardin
1 sentenze3 visualizzazioniAubry Girardin et
1 sentenze6 visualizzazioniBundesrichterin Auby Girardin
1 sentenze6 visualizzazioniAuch auf diese Rüge ist mangels materieller Erschöpfung der Instanzenzugs nicht einzutreten (oben E. 1.3)
1 sentenze9 visualizzazioniAuch aus dem von den Beschwerdeführern eingereichten Bild des Hochwassers 1999 könne kein entsprechender Nachweis abgeleitet werden. Damals habe das Wasser offenbar ca. 1.5 m unter der Dammkrone gelegen. Dies entspreche dem vom Linthwerk angenommenen Maximalabfluss von ca. 320 m³/s während des Hochwassers 1999. Zudem sei insbesondere beim Hochwasser 1999 die Gefahr eines Dammbruchs ausserordentlich gross gewesen
1 sentenze9 visualizzazioniAuch bei der Erschliessung durch Grundeigentümer nach § 37 Abs. 1 BauG sei unter dem Gesichtspunkt des Verhältnismässigkeitsprinzips der Fall vorzubehalten
1 sentenze7 visualizzazioniAuch bei Erweiterung der Deponie ist diese auf einen Zeithorizont von ca. 15 Jahren (bis 2026) ausgelegt. Grundsätzlich widerspricht es dem Grundsatz der haushälterischen Bodennutzung (Art. 1 Abs. 1 RPG)
1 sentenze11 visualizzazioniAuch bezüglich dieser von der Vorinstanz vorgenommenen Korrektur der Partnerschaftsabrechnung ist somit keine Bundesrechtsverletzung dargetan
1 sentenze9 visualizzazioniAuch das BFE beantragt die Abweisung der Beschwerde. Es verzichtet auf eine Stellungnahme zum Expertenstreit über den Stand der Technik bei Verkabelungen. Seines Erachtens genügt die vorliegend streitige Freileitung den Anforderungen des Bundesrechts
1 sentenze11 visualizzazioniAuch das in der Folge angerufene kantonale Verwaltungsgericht wies die Beschwerde von X.________ (als Grundeigentümer)
1 sentenze10 visualizzazioniAuch das Verwaltungsgericht geht davon aus
1 sentenze9 visualizzazioniAuch das Verwaltungsgericht schliesst auf Abweisung der Beschwerde
1 sentenze9 visualizzazioniAuch das weitere Argument
1 sentenze12 visualizzazioniAuch der Antrag der (anwaltlich vertretenen) Beschwerdeführer auf Einholung eines Gutachtens der kantonalen Denkmalpflegekommission "insbesondere für den Situationswert" (ohne nähere Präzisierung) liess nicht genügend klar erkennen
1 sentenze11 visualizzazioniAuch der Elternteil
1 sentenze13 visualizzazioniAuch der Kanton Nidwalden zog den aufgeschobenen Grundstückgewinn von Fr. 303'800.-- zur Besteuerung heran. Er begründete dies in seiner Verfügung vom 14. Juli 2011 damit
1 sentenze12 visualizzazioniAuch die Erschliessung via den Grünmattweg würde aus Sicht der Beschwerdeführer dem Verhältnismässigkeitsprinzip besser gerecht. Der Eingriff in ihr Eigentum sei bei dieser Variante geringfügiger. Im letzten Abschnitt könnte die Verlängerung des Grünmattwegs über die Parzelle Nr. 1261 geführt werden. So wäre keine Einzonung erforderlich. Die Terrainverschiebungen
1 sentenze9 visualizzazioniAuch die Legitimationsanforderungen
1 sentenze13 visualizzazioniAuch die nachbarlichen Interessen fielen nicht sonderlich stark ins Gewicht: Die Villen der Beschwerdeführer 1
1 sentenze11 visualizzazioniAuch diese Fragen können jedoch offen bleiben. Für den Gesamtkostenvergleich spielen sie keine Rolle
1 sentenze14 visualizzazioniAuch diesen Ausführungen der Beschwerdeführer kann nicht beigepflichtet werden. Die Vorinstanz legt zutreffend dar
1 sentenze13 visualizzazioniAuch diese Rüge ist unbegründet. Die Vorinstanz hat das rechtliche Gehör nicht verletzt
1 sentenze9 visualizzazioniAuch die Stadt Chur
1 sentenze6 visualizzazioniAuch die Swiss Life AG hatte verschiedene Nebenbestimmungen bei der Baurekurskommission II angefochten. Diesen Rekurs hiess die Baurekurskommission am 8. Dezember 2009 teilweise gut
1 sentenze11 visualizzazioniAuch die übrigen Sachurteilserfordernisse von Art. 78 ff. BGG sind erfüllt. Art. 98 BGG gelangt hier nicht zur Anwendung (vgl. Urteil 1B_277/2011 vom 28. Juni 2011 E. 1.2)
1 sentenzeAuch die von den Beschwerdeführern zu den Akten gegebenen Stellungnahme des aargauischen Bauernverbands vom 13. August 2009 würdigt das Verwaltungsgericht im angefochtenen Entscheid. Der Vertreter des Bauernverbands halte zwar dafür
1 sentenze11 visualizzazioniAuch die weiteren Rügen
1 sentenze9 visualizzazioniAuch die zu diesem Entscheidpunkt erhobenen Rügen sind damit unbegründet
1 sentenze8 visualizzazioniAuch dort
1 sentenze11 visualizzazioniAuch eine Berufungsinstanz mit voller Rechts-
1 sentenze8 visualizzazioniAuch eine Missachtung der richterlichen Begründungspflicht ist in diesem Zusammenhang nicht ersichtlich. Die Vorinstanz weist im angefochtenen Entscheid (S. 5 E. 1) unter anderem ausdrücklich darauf hin
1 sentenze6 visualizzazioniAuch erscheint es nicht nachvollziehbar
1 sentenze7 visualizzazioniAuch für das Bundesgericht besteht unter diesen Umständen keine Veranlassung
1 sentenze9 visualizzazioniAuch im Fall des Teilzonenplans Buck der Gemeinde Oberriet habe das Verwaltungsgericht die Einzonung einer unüberbauten Einzelparzelle zugelassen
1 sentenze10 visualizzazioniAuch im Gesuch um Erteilung einer Niederlassungsbewilligung vom 23. Mai 2006 gab die Beschwerdeführerin 1 an
1 sentenze7 visualizzazioniAuch im Übrigen ist nicht ersichtlich
1 sentenze11 visualizzazioniAuch in der Literatur wird daran festgehalten
1 sentenze10 visualizzazioniAuch in diesem Punkt vermögen die Beschwerdeführer keine Bundesrechtsverletzung seitens der Vorinstanz aufzuzeigen. Soweit sie auch hier vorbringen
1 sentenze9 visualizzazioniAuch in diesem Punkt werfen die Beschwerdeführer der Vorinstanz zu Unrecht vor
1 sentenze11 visualizzazioniAuch in diesem Zusammenhang vermögen die Beschwerdeführer keine Bundesrechtsverletzung durch die Vorinstanz aufzuzeigen
1 sentenze9 visualizzazioniAuch insoweit genügen die Beschwerdeführer ihrer Begründungspflicht nicht. Sie bringen vor
1 sentenze11 visualizzazioniAuch liegt insofern nach wie vor ein aktuelles Interesse vor
1 sentenze14 visualizzazioniAuch mit dieser Rüge dringen die Beschwerdeführerinnen nicht durch. Bereits das Kantonsgericht folgte nicht den Gutachtern bezüglich des Zeitpunkts des Eintritts der Überschuldung
1 sentenze8 visualizzazioniAuch mit Hinweis auf bislang unterbliebene Reklamationen Erholungssuchender
1 sentenze10 visualizzazioniAuch nach dem kantonalen Recht ist die Ausscheidung von Sondernutzungszonen innerhalb des Landwirtschaftsgebiets nicht absolut ausgeschlossen. Gemäss Ziff. 3.2.3 lit. c des kantonalen Richtplantextes kann "mit der nachgeordneten Richt-
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