Auch bezüglich dieser von der Vorinstanz vorgenommenen Korrektur der Partnerschaftsabrechnung ist somit keine Bundesrechtsverletzung dargetan — Giudici — Swissrulings
Auch bezüglich dieser von der Vorinstanz vorgenommenen Korrektur der Partnerschaftsabrechnung ist somit keine Bundesrechtsverletzung dargetan