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Juges

26,476 juges

ATS 804'868'986.56
1 arrêts12 consultations
ATS 949'287'484.35
1 arrêts9 consultations
A. Tsakalidis Beschwerde in Zivilsachen
1 arrêts9 consultations
Attika an der Sägenstrasse auf Parzelle 1783 in Chur bezüglich dieses Bauvorhabens unverzüglich ein Baustopp zu verfügen
1 arrêts7 consultations
Bundesrichterin Aubry Giardin
1 arrêts6 consultations
Bundesrichterinnen Aubry G irardin
1 arrêts3 consultations
Aubry Girardin et
1 arrêts6 consultations
Bundesrichterin Auby Girardin
1 arrêts6 consultations
Auch auf diese Rüge ist mangels materieller Erschöpfung der Instanzenzugs nicht einzutreten (oben E. 1.3)
1 arrêts9 consultations
Auch aus dem von den Beschwerdeführern eingereichten Bild des Hochwassers 1999 könne kein entsprechender Nachweis abgeleitet werden. Damals habe das Wasser offenbar ca. 1.5 m unter der Dammkrone gelegen. Dies entspreche dem vom Linthwerk angenommenen Maximalabfluss von ca. 320 m³/s während des Hochwassers 1999. Zudem sei insbesondere beim Hochwasser 1999 die Gefahr eines Dammbruchs ausserordentlich gross gewesen
1 arrêts9 consultations
Auch bei der Erschliessung durch Grundeigentümer nach § 37 Abs. 1 BauG sei unter dem Gesichtspunkt des Verhältnismässigkeitsprinzips der Fall vorzubehalten
1 arrêts7 consultations
Auch bei Erweiterung der Deponie ist diese auf einen Zeithorizont von ca. 15 Jahren (bis 2026) ausgelegt. Grundsätzlich widerspricht es dem Grundsatz der haushälterischen Bodennutzung (Art. 1 Abs. 1 RPG)
1 arrêts11 consultations
Auch bezüglich dieser von der Vorinstanz vorgenommenen Korrektur der Partnerschaftsabrechnung ist somit keine Bundesrechtsverletzung dargetan
1 arrêts9 consultations
Auch das BFE beantragt die Abweisung der Beschwerde. Es verzichtet auf eine Stellungnahme zum Expertenstreit über den Stand der Technik bei Verkabelungen. Seines Erachtens genügt die vorliegend streitige Freileitung den Anforderungen des Bundesrechts
1 arrêts11 consultations
Auch das in der Folge angerufene kantonale Verwaltungsgericht wies die Beschwerde von X.________ (als Grundeigentümer)
1 arrêts10 consultations
Auch das Verwaltungsgericht geht davon aus
1 arrêts9 consultations
Auch das Verwaltungsgericht schliesst auf Abweisung der Beschwerde
1 arrêts9 consultations
Auch das weitere Argument
1 arrêts12 consultations
Auch der Antrag der (anwaltlich vertretenen) Beschwerdeführer auf Einholung eines Gutachtens der kantonalen Denkmalpflegekommission "insbesondere für den Situationswert" (ohne nähere Präzisierung) liess nicht genügend klar erkennen
1 arrêts11 consultations
Auch der Elternteil
1 arrêts13 consultations
Auch der Kanton Nidwalden zog den aufgeschobenen Grundstückgewinn von Fr. 303'800.-- zur Besteuerung heran. Er begründete dies in seiner Verfügung vom 14. Juli 2011 damit
1 arrêts12 consultations
Auch die Erschliessung via den Grünmattweg würde aus Sicht der Beschwerdeführer dem Verhältnismässigkeitsprinzip besser gerecht. Der Eingriff in ihr Eigentum sei bei dieser Variante geringfügiger. Im letzten Abschnitt könnte die Verlängerung des Grünmattwegs über die Parzelle Nr. 1261 geführt werden. So wäre keine Einzonung erforderlich. Die Terrainverschiebungen
1 arrêts9 consultations
Auch die Legitimationsanforderungen
1 arrêts13 consultations
Auch die nachbarlichen Interessen fielen nicht sonderlich stark ins Gewicht: Die Villen der Beschwerdeführer 1
1 arrêts11 consultations
Auch diese Fragen können jedoch offen bleiben. Für den Gesamtkostenvergleich spielen sie keine Rolle
1 arrêts14 consultations
Auch diesen Ausführungen der Beschwerdeführer kann nicht beigepflichtet werden. Die Vorinstanz legt zutreffend dar
1 arrêts13 consultations
Auch diese Rüge ist unbegründet. Die Vorinstanz hat das rechtliche Gehör nicht verletzt
1 arrêts9 consultations
Auch die Stadt Chur
1 arrêts6 consultations
Auch die Swiss Life AG hatte verschiedene Nebenbestimmungen bei der Baurekurskommission II angefochten. Diesen Rekurs hiess die Baurekurskommission am 8. Dezember 2009 teilweise gut
1 arrêts11 consultations
Auch die übrigen Sachurteilserfordernisse von Art. 78 ff. BGG sind erfüllt. Art. 98 BGG gelangt hier nicht zur Anwendung (vgl. Urteil 1B_277/2011 vom 28. Juni 2011 E. 1.2)
1 arrêts
Auch die von den Beschwerdeführern zu den Akten gegebenen Stellungnahme des aargauischen Bauernverbands vom 13. August 2009 würdigt das Verwaltungsgericht im angefochtenen Entscheid. Der Vertreter des Bauernverbands halte zwar dafür
1 arrêts11 consultations
Auch die weiteren Rügen
1 arrêts9 consultations
Auch die zu diesem Entscheidpunkt erhobenen Rügen sind damit unbegründet
1 arrêts8 consultations
Auch dort
1 arrêts11 consultations
Auch eine Berufungsinstanz mit voller Rechts-
1 arrêts8 consultations
Auch eine Missachtung der richterlichen Begründungspflicht ist in diesem Zusammenhang nicht ersichtlich. Die Vorinstanz weist im angefochtenen Entscheid (S. 5 E. 1) unter anderem ausdrücklich darauf hin
1 arrêts6 consultations
Auch erscheint es nicht nachvollziehbar
1 arrêts7 consultations
Auch für das Bundesgericht besteht unter diesen Umständen keine Veranlassung
1 arrêts9 consultations
Auch im Fall des Teilzonenplans Buck der Gemeinde Oberriet habe das Verwaltungsgericht die Einzonung einer unüberbauten Einzelparzelle zugelassen
1 arrêts10 consultations
Auch im Gesuch um Erteilung einer Niederlassungsbewilligung vom 23. Mai 2006 gab die Beschwerdeführerin 1 an
1 arrêts7 consultations
Auch im Übrigen ist nicht ersichtlich
1 arrêts11 consultations
Auch in der Literatur wird daran festgehalten
1 arrêts10 consultations
Auch in diesem Punkt vermögen die Beschwerdeführer keine Bundesrechtsverletzung seitens der Vorinstanz aufzuzeigen. Soweit sie auch hier vorbringen
1 arrêts9 consultations
Auch in diesem Punkt werfen die Beschwerdeführer der Vorinstanz zu Unrecht vor
1 arrêts11 consultations
Auch in diesem Zusammenhang vermögen die Beschwerdeführer keine Bundesrechtsverletzung durch die Vorinstanz aufzuzeigen
1 arrêts9 consultations
Auch insoweit genügen die Beschwerdeführer ihrer Begründungspflicht nicht. Sie bringen vor
1 arrêts11 consultations
Auch liegt insofern nach wie vor ein aktuelles Interesse vor
1 arrêts14 consultations
Auch mit dieser Rüge dringen die Beschwerdeführerinnen nicht durch. Bereits das Kantonsgericht folgte nicht den Gutachtern bezüglich des Zeitpunkts des Eintritts der Überschuldung
1 arrêts8 consultations
Auch mit Hinweis auf bislang unterbliebene Reklamationen Erholungssuchender
1 arrêts10 consultations
Auch nach dem kantonalen Recht ist die Ausscheidung von Sondernutzungszonen innerhalb des Landwirtschaftsgebiets nicht absolut ausgeschlossen. Gemäss Ziff. 3.2.3 lit. c des kantonalen Richtplantextes kann "mit der nachgeordneten Richt-
1 arrêts10 consultations