Auch bei der Erschliessung durch Grundeigentümer nach § 37 Abs. 1 BauG sei unter dem Gesichtspunkt des Verhältnismässigkeitsprinzips der Fall vorzubehalten — Giudici — Swissrulings
Auch bei der Erschliessung durch Grundeigentümer nach § 37 Abs. 1 BauG sei unter dem Gesichtspunkt des Verhältnismässigkeitsprinzips der Fall vorzubehalten