Juges
26,476 juges
Inhaber der Detektei F.________
1 arrêts10 consultationsInhaber der Garage durch den Entscheid der Vorinstanz besonders berührt
1 arrêts13 consultationsInhaber der Unterlagen befugt
1 arrêts11 consultationsInhaber der von ihnen genannten Aufzeichnungen
1 arrêts11 consultationsInhaberin der Einzelfirma: Zurich Trust Forum X.________
1 arrêts8 consultationsInhaber von ärztlichen Privatapotheken dürfen Arzneimittel nur an Patientinnen
1 arrêts10 consultationsInhalt
1 arrêts8 consultationsInhalt den Vorschriften des kantonalen Rechts entspricht - geben der beweisbelasteten Partei sowohl Art. 29 Abs. 2 BV (BGE 131 I 153 E. 3 S. 157) als auch Art. 8 ZGB (BGE 133 III 295 E. 7.1 S. 299)
1 arrêts6 consultationsInhalt der Rechtsbeziehung unter den Parteien vom Bestehen eines bestimmten Rechtsverhältnisses zwischen Dritten bzw. zwischen einer der Prozessparteien
1 arrêts9 consultationsInhalt des Aussonderungsanspruches; allfällige Vereitelung eines nach deutschem Recht gegebenen Aussonderungsanspruches aufgrund zwingenden schweizerischen Zwangsvollstreckungsrechts) überhaupt; bei Verneinung eines Treuhandverhältnisses sind sie ohne Gegenstand
1 arrêts6 consultationsInhalt des Bewertungsmodells für sie nicht vorhersehbar waren
1 arrêts9 consultationsInhalt des Kaufvertrags zwischen der Erbengemeinschaft A.________
1 arrêts10 consultationsInhalt des ökologischen Ausgleichs. Demnach bezweckt der ökologische Ausgleich nach Art. 18b Abs. 2 NHG insbesondere
1 arrêts8 consultationsInhalt des Vertrages
1 arrêts9 consultationsInhalt des Vertrages (Art. 681a Abs. 2 ZGB). Mit "Inhalt des Vertrags" sind nicht nur die für das Zustandekommen eines bestimmten Kaufvertrags unerlässlichen Elemente gemeint
1 arrêts10 consultationsInhalt des Vertrages geltend machen (Art. 681a Abs. 2 ZGB). Es handelt sich - wie bisher (vgl. BGE 109 II 245 E. 7a S. 252) - um eine Verwirkungsfrist (vgl. Botschaft
1 arrêts7 consultationsInhalte der baurechtlichen Institute sowie über die Mess-
1 arrêts9 consultationsInhalt eindeutig umschrieben ist. Die Haft kann nicht mit der allgemeinen Befolgung der Rechtsordnung oder der Befehle von Vorgesetzten gerechtfertigt werden (Urteil EGMR Epple gegen Deutschland
1 arrêts10 consultationsInhaltlich muss die Ausübungserklärung bestimmt
1 arrêts13 consultationsInhaltlich rügen die Beschwerdeführer eine willkürliche Anwendung der einschlägigen Ästhetikvorschriften (§ 56 PBG; Art. 21 Abs. 1 aBauR). Sie kritisieren
1 arrêts5 consultationsInhaltlich stützen die Beschwerdeführer ihren Standpunkt weiterhin
1 arrêts10 consultationsIn homogen bebauten Wohnquartieren haben Neubauten
1 arrêts8 consultationsIn ihrem Erbvertrag haben sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben eingesetzt (Ziff. I). Für den Fall des Vorversterbens oder des gleichzeitigen Ablebens haben sie sich verpflichtet
1 arrêts8 consultationsIn ihrem Gesuch führte die Gesuchstellerin aus
1 arrêts10 consultationsIn ihren Repliken halten die Verfahrensbeteiligten sinngemäss an ihren Anträgen fest
1 arrêts13 consultationsIn ihren Stellungnahmen vom 21. Januar 2005 zu Handen der Abteilung für Baubewilligungen
1 arrêts7 consultationsIn ihren weiteren Eingaben halten die Parteien sinngemäss an ihren Anträgen fest
1 arrêts12 consultationsIn ihrer Beschwerdeergänzung halten die Beschwerdeführer an ihrem Antrag
1 arrêts9 consultationsIn ihrer Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vom 5. Januar 2009 beantragen X.________
1 arrêts14 consultationsIn ihrer Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vom 5. September 2011 beantragen die EG Brienz
1 arrêts10 consultationsIn ihrer Beschwerdeschrift ans BVGer hielten die Beschwerdeführer an ihren Entschädigungsbegehren vollumfänglich fest. Insofern erfolgte keine Einschränkung des Streitgegenstands. Die Ausführungen der Beschwerdeführer zu den vom direkten Überflug betroffenen Personen waren lediglich Begründungselemente
1 arrêts9 consultationsIn ihrer Beschwerde (Ziff. 3.11) bestätigen die Beschwerdeführer
1 arrêts9 consultationsIn ihrer Eingabe vom 17. Juni 2011 bestreiten die Beschwerdeführer die von der Axpo AG angeführten Kosten
1 arrêts8 consultationsIn ihrer Eingabe vom 7. Juni 2011 legt die Axpo AG einen Gesamtkostenvergleich (über einen Betrachtungszeitraum von 80 Jahren) zwischen der projektierten Freileitung
1 arrêts7 consultationsIn ihrer gemeinsamen Vernehmlassung vom 5. Februar 2009 beantragen B.________
1 arrêts8 consultationsIn ihrer Replik ergänzen die Beschwerdeführer ihren Antrag dahin
1 arrêts9 consultationsIn ihrer Replik halten A.________
1 arrêts8 consultationsIn ihrer Replik halten der Schweizerische Hängegleiter-Verband
1 arrêts9 consultationsIn ihrer Replik halten die Beschwerdeführerinnen an der Beschwerde fest
1 arrêts8 consultationsIn ihrer Replik halten die X.________ AG
1 arrêts10 consultationsIn ihrer Replik halten X.________
1 arrêts15 consultationsIn ihrer Replik halten Y.________
1 arrêts10 consultationsIn ihrer Replik vom 10. Mai 2011 haben die Beschwerdeführerinnen ihren Beschwerdeantrag Nr. 2 leicht angepasst. Dieser lautet neu:
1 arrêts13 consultationsIn ihrer Replik vom 16. November 2010 halten die Beschwerdeführer an ihren Anträgen fest
1 arrêts8 consultationsIn ihrer Replik vom 20. April 2010 halten die Beschwerdeführer an ihren Anträgen fest
1 arrêts8 consultationsIn ihrer Replik vom 23. Mai 2011 halten die Beschwerdeführer an ihren Anträgen fest
1 arrêts7 consultationsIn ihrer Replik vom 25. August 2011 halten die Beschwerdeführer an ihren Anträgen fest
1 arrêts10 consultationsIn ihrer Replik vom 26. Mai 2011 halten die Beschwerdeführer an ihren Anträgen fest
1 arrêts10 consultationsIn ihrer Replik vom 27. Oktober 2008 änderten die Beschwerdeführer ihre Anträge dahingehend ab
1 arrêts8 consultationsIn ihrer Replik vom 4. Februar 2011 halten die Beschwerdeführer an ihren Anträgen fest. Sie legen einen weiteren Bericht von Prof. Brakelmann vor
1 arrêts11 consultations