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Juges

26,476 juges

In ihrer Replik vom 4. Mai 2012 erneuern die Beschwerdeführer ihre Anträge auf Beschwerdeergänzung
1 arrêts8 consultations
In ihrer Replik vom 7. Januar 2013 halten die Beschwerdeführer an ihren Anträgen fest. Sie reichen verschiedenen Unterlagen ein
1 arrêts9 consultations
In ihrer Replik vom 7. März 2011 halten die Beschwerdeführer an ihren Anträgen fest
1 arrêts9 consultations
In ihrer Stellungnahme vom 7. Februar 2011 halten die Beschwerdeführer an ihren Anträgen fest
1 arrêts10 consultations
In ihrer Stellungnahme zur Eingabe des Oberstaatsanwalts halten X.________
1 arrêts8 consultations
In ihrer Steuererklärung 2003 wiesen X.________
1 arrêts9 consultations
In ihrer Vernehmlassung vom 5. Februar 2009 legt die Vorinstanz dar
1 arrêts9 consultations
In ihrer Vernehmlassung zu dieser Beschwerde führte die EStV aus
1 arrêts11 consultations
In ihrer Zusatzerwägung 5 bejaht die Vorinstanz
1 arrêts7 consultations
Initiativkomitee Fairflug
1 arrêts13 consultations
In jenem Urteil führte das Bundesgericht aus
1 arrêts9 consultations
Inkrafttreten am 1. Januar 2008
1 arrêts7 consultations
Inkrafttreten am 1. Januar 2008. Damit soll die Grundlage für die vergütungsberechtigte Nebentätigkeit in einer Verordnung geschaffen werden
1 arrêts8 consultations
Inkrafttreten der neuen bundesrechtlichen Gewässerschutzbestimmungen. Darauf sei die Vorinstanz überhaupt nicht eingegangen. Dies sei willkürlich
1 arrêts9 consultations
Inländerdiskriminierung
1 arrêts9 consultations
Inländerdiskriminierung im Ausländerrecht?
1 arrêts
In materieller Hinsicht regelt die Vereinbarung unter anderem
1 arrêts7 consultations
In materieller Hinsicht sind alle Rügen gemäss Art. 95 f. BGG zulässig
1 arrêts14 consultations
In mehrfacher Hinsicht wird ausserdem eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (vgl. Art. 29 BV) gerügt. Auch diese Rügen erweisen sich jedoch allesamt als unbegründet:
1 arrêts9 consultations
Inneres beantragen die Abweisung der Beschwerde
1 arrêts11 consultations
Inneres des Kantons Aargau
1 arrêts8 consultations
Inneres des Kantons Aargau (DVI) im Beisein von Vertretern der F.________ Ortspartei die Unterschriftenlisten
1 arrêts11 consultations
Inneres in Zweifel gezogen; sie braucht im vorliegenden Fall mangels Anfechtung nicht überprüft zu werden
1 arrêts8 consultations
Innerhalb der Bauzone besteht
1 arrêts10 consultations
Innerhalb des Gewässerraums dürfen nur standortgebundene
1 arrêts10 consultations
Innert Auflagefrist erhoben X.________
1 arrêts11 consultations
In nome della I Corte di diritto pubblico
1 arrêts7 consultations
In nome della II Corte di diritto sociale
1 arrêts10 consultations
In rechtlicher Hinsicht kritisieren die Beschwerdeführer ihre Absetzung als Stiftungsräte als unzulässige
1 arrêts15 consultations
In rechtlicher Hinsicht sind alle Rügen gemäss Art. 95 f. BGG zulässig
1 arrêts10 consultations
In rechtlicher Hinsicht überprüft das Bundesgericht den angefochtenen Entscheid frei (Art. 106 Abs. 1 BGG). Hingegen ist es an den von der kantonalen Aufsichtsbehörde festgestellten Sachverhalt gebunden (Art. 105 Abs. 1 BGG). Diesbezüglich könnte einzig eine Verfassungsverletzung
1 arrêts9 consultations
In Replik
1 arrêts8 consultations
In sämtlichen Beschwerden geht es um die Frage
1 arrêts8 consultations
Insbesondere durfte das Verwaltungsgericht bei der Einschätzung der Prozessaussichten berücksichtigen
1 arrêts8 consultations
Insbesondere hat sich das Verwaltungsgericht mit lärmschutzrechtlichen Aspekten befasst. Nach seiner Auffassung kann offen bleiben
1 arrêts8 consultations
In seinem Bericht vom 20. Dezember 2011 führte der Gutachter nach den vorinstanzlichen Feststellungen aus
1 arrêts9 consultations
In seinem Beschluss vom 7. September 2010 trat das Bezirksgericht auf die Beschwerde nicht ein
1 arrêts10 consultations
In seinem Entscheid vom 22. November 2010 kam das Verwaltungsgericht zum Schluss
1 arrêts8 consultations
In seinen Schlussfolgerungen hält der Bericht fest
1 arrêts11 consultations
In seiner Dissertation vertrat Prof. Scogamiglio die Auffassung
1 arrêts10 consultations
In seiner Duplik vom 14. Juli 2011 hält der Kanton an seinen Anträgen fest
1 arrêts8 consultations
In seiner Stellungnahme vom 12. August 2009 führt das Bundesverwaltungsgericht dazu aus
1 arrêts10 consultations
In seiner Stellungnahme vom 12. Oktober 2011 führt das Obergericht aus
1 arrêts12 consultations
In seiner Stellungnahme vom 19. Februar 2007 kam das BAFU zum Schluss
1 arrêts8 consultations
In seiner Vernehmlassung vom 15. April 2008 an das Bundesgericht schliesst der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft auf Abweisung der Beschwerde. Mit Replik vom 13. Juni 2008 halten Susanne Leutenegger Oberholzer
1 arrêts10 consultations
In seiner Vernehmlassung vom 25. Januar 2012 an das Bundesgericht schliesst der Regierungsrat des Kantons Bern auf Abweisung der Beschwerde
1 arrêts11 consultations
In seiner Vernehmlassung vom 2. November 2011 schliesst der Regierungsrat des Kantons Bern auf Abweisung der Beschwerde
1 arrêts11 consultations
Insgesamt 14 Verfahrensbeteiligte fochten diesen Entscheid beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich an
1 arrêts9 consultations
Insgesamt erfolgten somit folgende Barbezüge mit entsprechenden Kommissionen (in ATS):
1 arrêts12 consultations
Insgesamt erscheint den Beschwerdeführern die Bewertung durch das Verwaltungsgericht falsch. Trotz der unsachlichen
1 arrêts10 consultations