Juges
26,476 juges
Im vorliegenden Fall durfte das Verwaltungsgericht willkürfrei davon ausgehen
1 arrêts9 consultationsIm vorliegenden Fall erfolgte die Straftat am 10. Oktober 2006
1 arrêts7 consultationsIm vorliegenden Fall ergibt sich Folgendes:
1 arrêts8 consultationsIm vorliegenden Fall fehlte im ersten Standortdatenblatt der bestehende Polizeifunksender
1 arrêts10 consultationsIm vorliegenden Fall geht es nicht um eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG
1 arrêts11 consultationsIm vorliegenden Fall geht es um die Übermittlung von Informationen aus dem Geheimbereich
1 arrêts11 consultationsIm vorliegenden Fall gibt es keine Anhaltspunkte dafür
1 arrêts8 consultationsIm vorliegenden Fall haben die Beschwerdeführerinnen detailliert begründet
1 arrêts15 consultationsIm vorliegenden Fall hatte der Rückzug des Baugesuchs zwar zur Folge
1 arrêts7 consultationsIm vorliegenden Fall ist aufgrund der Akten (Gesuch für Bauten
1 arrêts10 consultationsIm vorliegenden Fall ist die Gemeinde Eigentümerin des Schulgeländes
1 arrêts10 consultationsIm vorliegenden Fall ist die lange Dauer des Plangenehmigungsverfahrens zu berücksichtigen. Das Plangenehmigungsgesuch datiert von 1993 mit Projektänderungen aus den Jahren 1996
1 arrêts12 consultationsIm vorliegenden Fall ist im Übrigen davon auszugehen
1 arrêts11 consultationsIm vorliegenden Fall ist nicht bestritten
1 arrêts10 consultationsIm vorliegenden Fall ist nicht ersichtlich
1 arrêts10 consultationsIm vorliegenden Fall ist unstreitig
1 arrêts10 consultationsIm vorliegenden Fall ist zudem mitzuberücksichtigen
1 arrêts9 consultationsIm vorliegenden Fall kann weder von einem unverhältnismässigen formellen Erfordernis noch von einem überspitzten Formalismus gesprochen werden. Es stellt eine Eigenheit der politischen Rechte dar
1 arrêts8 consultationsIm vorliegenden Fall kommt hinzu
1 arrêts10 consultationsIm vorliegenden Fall könne man sich auf den Standpunkt stellen
1 arrêts9 consultationsIm vorliegenden Fall liegen jedoch bereits umfangreiche Studien
1 arrêts13 consultationsIm vorliegenden Fall rügen die Beschwerdeführer die zweite Begründung als willkürlich; dagegen setzen sie sich nicht in einer den Anforderungen von Art. 106 Abs. 2 BGG genügender Weise mit dem ersten Argument des Verwaltungsgerichts auseinander. Sie wiederholen lediglich ihr Vorbringen in der Rekursbegründung (das bereits vom Verwaltungsgericht zitiert worden war)
1 arrêts6 consultationsIm vorliegenden Fall scheitert eine Berufung auf den Vertrauensschutz bereits daran
1 arrêts8 consultationsIm vorliegenden Fall sichert das Projekt Linth 2000 die gesamte Linthebene
1 arrêts13 consultationsIm vorliegenden Fall tritt die Südfassade als Einheit mit dem umstrittenen Vorbau auf. Zudem macht Letzterer mehr als einen Drittel der Fassade aus. Für eine Privilegierung des doch massiv in Erscheinung tretenden Nebenbaus ist kein Grund ersichtlich. Das Verwaltungsgericht setzt sich mit dieser Argumentation überhaupt nicht auseinander
1 arrêts8 consultationsIm vorliegenden Fall verhält es sich ebenso. Bei den von den Beschwerdeführern beim Bundesstrafgericht eingereichten Beschwerde handelt es sich um eine Laienbeschwerde (act. 9.1). Was die Beschwerdeführer darin vorbringen
1 arrêts9 consultationsIm vorliegenden Fall wurde die Sonderbauzone Gemüse-
1 arrêts11 consultationsIm vorliegenden Fall wurde für die Deponieerweiterung ein Gestaltungsplanverfahren durchgeführt. Der Gestaltungsplan dient der architektonisch guten
1 arrêts11 consultationsIm vorliegenden Fall wurden bei der Berechnung der dem Beschwerdegegner zugesicherten Belastungsgrenze bereits Bauvorhaben der Beschwerdeführer einbezogen. Die Belastungsgrenze schöpften die Beschwerdeführer nach den Feststellungen der Vorinstanz denn auch aus
1 arrêts12 consultationsIm vorliegenden Verfahren begründen die Beschwerdeführer nicht
1 arrêts8 consultationsIm vorliegenden Verfahren gehen die Beschwerdeführer davon aus
1 arrêts9 consultationsIm vorliegenden Zusammenhang geht dem Polizeigewahrsam keine gerichtliche Anordnung voraus
1 arrêts10 consultationsIm Weiteren folgte die Vorinstanz der Ansicht der Beschwerdegegner nicht
1 arrêts8 consultationsIm Weiteren hat es dafürgehalten
1 arrêts8 consultationsIm weiteren Schriftenwechsel halten die Beschwerdeführer
1 arrêts8 consultationsIm weiteren Schriftenwechsel halten die Parteien an ihren Rechtsbegehren fest
1 arrêts11 consultationsIm Weiteren stellten sie die folgenden Eventualbegehren (B):
1 arrêts10 consultationsIm Weitern erheben die Beschwerdeführer verschiedene Rügen im Zusammenhang mit den sog. Spontankundgebungen
1 arrêts11 consultationsIm Wesentlichen machen die Beschwerdeführer geltend
1 arrêts9 consultationsIm Winter 2005/2006 kam es in der Waldregion II des Kantons St. Gallen zu einer überdurchschnittlichen Häufung von Schäl-
1 arrêtsIm Zeitpunkt
1 arrêts12 consultationsIm Zeitpunkt der Auflage des Schutzzonenplanes - dem 5. August 1996 - standen die Parzellen Nrn. 2679
1 arrêts7 consultationsIm Zeitpunkt der Errichtung des Erbvertrags am 11. November 1992 hatten die Erblasserin
1 arrêts7 consultationsIm Zeitraum von April 1998 bis August 2009 erwirkte X.________ über 20 Strafverfügungen; zudem haben er
1 arrêts4 consultationsIm zu beurteilenden Fall bestehen keine wohlerworbenen Rechte. Weder die gemäss § 7 des teilrevidierten Stadtratsreglements nicht mehr auszurichtenden Abgangsentschädigungen noch die aufgrund § 8 des Reglements gestrichenen Sondersparbeiträge in der beruflichen Vorsorge sind als wohlerworbene Rechte einzustufen
1 arrêts8 consultationsIm zu beurteilenden Fall erweise sich die Wiederherstellung als verhältnismässig. Y.________ habe die Bauarbeiten im Wissen um das Fehlen einer Baubewilligung in Angriff genommen. Zwar könne sich auch der bösgläubige Bauherr auf den Grundsatz der Verhältnismässigkeit berufen
1 arrêts10 consultationsIm zu beurteilenden Fall ist das Einspracheverfahren vor dem Regionalgericht noch nicht mit einem gerichtlichen Endentscheid abgeschlossen worden. Angefochten ist vielmehr ein während des Einspracheverfahrens ergangener Zwischenentscheid betreffend die Verweigerung der amtlichen Verteidigung. Da sich das Verfahren bis zum Erlass des Endentscheids nach der gesetzgeberischen Konzeption nach altem Recht richtet
1 arrêts2 consultationsIm zürcherischen Prozessrecht wird bei Rechtsverhältnissen
1 arrêts8 consultationsIm Zusammenhang mit den Abbrucharbeiten entstanden Bedenken bezüglich der Stabilität jener Gebäudeteile
1 arrêts8 consultationsIm Zusammenhang mit der finanziellen Auseinandersetzung bei der Auflösung der Baugesellschaft per 31. März 1994 sind sich die Parteien einig
1 arrêts8 consultations