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Juges

26,476 juges

Die Rüge der Verletzung des Rechtsverzögerungsverbots gemäss Art. 5 Abs. 1 StPO erweist sich damit im heutigen Zeitpunkt als begründet
1 arrêts11 consultations
Die Rüge der Verletzung von Art. 30 Abs. 1 BV
1 arrêts11 consultations
Die Rüge des offensichtlich unrichtig festgestellten Sachverhalts erweist sich als offensichtlich unhaltbar
1 arrêts9 consultations
Die Rüge geht fehl. Die Aufsichtsbehörde hat den Beschwerdeführern mit Verfügung vom 7. November 2012 eine Kopie der Vernehmlassung zugestellt
1 arrêts10 consultations
Die Rüge geht fehl: Wie die Vorinstanz im angefochtenen Entscheid zutreffend festgestellt hat
1 arrêts13 consultations
Die Rüge geht fehl: Wie die Vorinstanz zutreffend festgehalten hat
1 arrêts13 consultations
Die Rüge geht ins Leere
1 arrêts10 consultations
Die Rüge ist unbegründet: Bei Grundstücken im Privatvermögen können gemäss Art. 32 Abs. 2 DBG zwar u.a. die Versicherungsprämien abgezogen werden
1 arrêts10 consultations
Die Rüge ist unbegründet. Die erste Instanz hat ihrer Berechnung zutreffend die bundesgerichtlichen Grundsätze über den "Fortführungsschaden" zufolge Konkursverschleppung zugrunde gelegt. Unter Hinweis auf BGE 136 III 322 E. 3.2 hat sie ausgeführt
1 arrêts8 consultations
Die Rüge ist unbegründet. Wie aus der betreffenden Erwägung deutlich hervorgeht
1 arrêts13 consultations
Die Rüge ist unbegründet. Wie das Bundesverwaltungsgericht in E. 3.2 des angefochtenen Entscheids zutreffend festgestellt hat
1 arrêts7 consultations
Die Rüge ist von vornherein unbegründet. Das angefochtene Konkordat stellt
1 arrêts10 consultations
Die Rügen sind demnach unbegründet
1 arrêts10 consultations
Die Rüge (S. 6 f. Ziff. 9.1 Beschwerdeschrift) offensichtlich unrichtiger Sachverhaltsfeststellung
1 arrêts8 consultations
Die russischen Behörden führen eine Strafuntersuchung gegen zwei Personen wegen Betrugs
1 arrêts9 consultations
Die Sache an den Regierungsrat zurückzuweisen
1 arrêts16 consultations
Die Sache ist daher in Gutheissung der Beschwerde an die Vorinstanz zur materiellen Beurteilung zurückzuweisen. Bei diesem Ausgang des Verfahrens trägt die Beschwerdegegnerin 2
1 arrêts8 consultations
Die Sache ist daher mit dieser Vorgabe an die erste Instanz zurückzuweisen. Da das BFE an die Erwägungen des bundesgerichtlichen Rückweisungsentscheids gebunden ist
1 arrêts11 consultations
Die Sache ist daher zur Prüfung dieser Fragen an das Verwaltungsgericht zurückzuweisen
1 arrêts10 consultations
Die Sache wird zu neuem Entscheid betreffend die geplante Bachverlegung im Bereich der Parzellen Nrn. 1403
1 arrêts9 consultations
Die Sache wird zu neuer Entscheidung über die Kosten-
1 arrêts8 consultations
Die Sache wird zur Beurteilung des von den Beschwerdeführern erhobenen Rechtsmittels an den Regierungsrat des Kantons Aargau zurückgewiesen
1 arrêts12 consultations
Die Sache wird zur Neuregelung der Kosten-
1 arrêts12 consultations
Die Sache wird zur Neuverlegung der Kosten-
1 arrêts8 consultations
Die Sache wird zur Neuverlegung der Kosten des kantonalen Verfahrens an die Vorinstanz zurückgewiesen
1 arrêts9 consultations
Die Sache wird zur Neuverlegung der Kosten des vorangegangenen Verfahrens an das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen
1 arrêts13 consultations
Die Sache wird zur Neuverlegung der Kosten des vorangegangenen Verfahrens an das Verwaltungsgericht zurückgewiesen
1 arrêts15 consultations
Die Sache wird zur umgehenden Einsetzung eines Sachwalters für die Arthur
1 arrêts9 consultations
Die Sachlegitimation ist eine Frage des materiellen Rechts (BGE 138 III 232 E. 4.2; 123 III 60 E. 3a S. 62). Sie ist für den Beschwerdeführer 1 mit Bezug auf die erhobene Leistungsklage zu bejahen
1 arrêts8 consultations
Die Sachurteilsvoraussetzungen der Beschwerde in Zivilsachen sind erfüllt
1 arrêts10 consultations
Die Sachurteilsvoraussetzungen sind an sich erfüllt
1 arrêts8 consultations
Die Sachurteilsvoraussetzungen sind erfüllt
1 arrêts8 consultations
Die Sachurteilsvoraussetzungen von Art. 78 ff. BGG geben zu keinen Vorbemerkungen Anlass
1 arrêts9 consultations
Die Sachurteilsvoraussetzungen von Art. 78 ff. BGG sind erfüllt. Insbesondere droht den Beschwerdeführern die Verweigerung des Rechts-
1 arrêts9 consultations
Die S.________ AG (S.________; heute im Konkurs) war eine auf Informatikdienstleistungen spezialisierte Gesellschaft
1 arrêts6 consultations
Die Sanierung des Linthkanals sei in der Weise auszuführen
1 arrêts10 consultations
Dies bedeutet jedoch nicht
1 arrêts12 consultations
Dies bedeutet umgekehrt
1 arrêts9 consultations
Dies bestätige auch die Vorlage für die Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 1997 zur Revision der Ortsplanung: Im Dokument "Wohnzone W1 + W2 (bisher E1 + E2) / Ausnützungs-/Überbauungsziffer-Vergleich zum altrechtlichen Stand 1987")
1 arrêts
Dies bestätigt Folgendes: Die Eltern des Beschwerdeführers 1 reisten zusammen mit den Beschwerdeführern in die Schweiz ein
1 arrêts10 consultations
Die Schätzungskommission entschied sich für die Grundbelastung 45 dB
1 arrêts9 consultations
Die Schätzungskommission hat vor Bundesverwaltungsgericht dargelegt
1 arrêts10 consultations
Die Schätzungskommission Kreis 9 trat am 3. Januar 2011 mangels Zuständigkeit nicht auf das Gesuch ein
1 arrêts10 consultations
Die Schätzungskommission stellte anhand der t-
1 arrêts12 consultations
Die Schätzungskommission traf eine Unterscheidung zwischen der Fläche des Grundstücks Nr. 768
1 arrêts9 consultations
Die Schule Altendorf übernimmt die Organisation
1 arrêts11 consultations
Die Schweizerische Eidgenossenschaft hat der Beschwerdeführerin 2
1 arrêts10 consultations
Die schweizerische Rechtsprechung zum Personenfreizügigkeitsabkommen - ein Überblick
1 arrêts8 consultations
Diese Anliegen weisen einen engen Konnex mit den im UVP-Verfahren zu prüfenden Massnahmen zur vorsorglichen Emissionsbegrenzung auf. Die Sicherheit der Erschliessungsstrasse ist überdies ein öffentliches Interesse
1 arrêts12 consultations
Diese Argumentation findet in den Akten keine Stütze. Der Vorwurf der Beschwerdeführer
1 arrêts10 consultations