Diese Feststellungen sind nicht offensichtlich unrichtig: Zwar waren die Eheleute bereits seit dem 24. März 2005 verheiratet. Das Verwaltungsgericht durfte angesichts der gesamten Umstände (Wohnverhältnisse — Juges — Swissrulings
Diese Feststellungen sind nicht offensichtlich unrichtig: Zwar waren die Eheleute bereits seit dem 24. März 2005 verheiratet. Das Verwaltungsgericht durfte angesichts der gesamten Umstände (Wohnverhältnisse