Juges
26,476 juges
Die Beschwerdeführer wenden sich weiter gegen die obergerichtliche Erwägung
1 arrêts11 consultationsDie Beschwerdeführer werden für das Berichtigungsverfahren aus der Bundesgerichtskasse mit Fr. 1'000.-- entschädigt
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer werden verpflichtet
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer werfen dem Kantonsgericht in erster Linie vor
1 arrêts10 consultationsDie Beschwerdeführer werfen dem Verwaltungsgericht eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vor
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer werfen dem Verwaltungsgericht eine willkürliche Sachverhaltsfeststellung
1 arrêts12 consultationsDie Beschwerdeführer werfen dem Verwaltungsgericht zunächst vor
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer werfen den kantonalen Gerichten vor
1 arrêts10 consultationsDie Beschwerdeführer werfen den Vorinstanzen eine willkürliche Interessenabwägung
1 arrêts12 consultationsDie Beschwerdeführer werfen der EZV zwar einen Verstoss gegen das Rechtsgleichheitsgebot vor
1 arrêts10 consultationsDie Beschwerdeführer werfen der Vorinstanz diesbezüglich vor
1 arrêts12 consultationsDie Beschwerdeführer werfen der Vorinstanz offensichtlich unrichtige Sachverhaltsfeststellungen im Sinne von Art. 97 BGG vor. Entgegen der Auffassung der Vorinstanz sei nicht belegt
1 arrêts8 consultationsDie Beschwerdeführer werfen der Vorinstanz vor
1 arrêts11 consultationsDie Beschwerdeführer werfen der Vorinstanz weiter die Verletzung der aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör fliessenden Begründungspflicht
1 arrêts11 consultationsDie Beschwerdeführer werfen der Vorinstanz zunächst zu Unrecht vor
1 arrêts11 consultationsDie Beschwerdeführer werfen schliesslich dem Gemeinderat vor
1 arrêts11 consultationsDie Beschwerdeführer wiederholen damit im Wesentlichen ihren bereits vor Obergericht eingenommenen Standpunkt
1 arrêts14 consultationsDie Beschwerdeführer zeigen mit ihrem Vorbringen nicht hinreichend substanziiert auf
1 arrêts7 consultationsDie Beschwerdeführer zeigen mit ihrem Vorwurf
1 arrêts10 consultationsDie Beschwerdeführer zeigen nicht auf
1 arrêts10 consultationsDie Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist nur zulässig
1 arrêts10 consultationsDie Beschwerde gegenüber dem Kanton Nidwalden wird gutgeheissen
1 arrêts11 consultationsDie Beschwerde gegenüber der Gemeinde C.________ wird abgewiesen
1 arrêts10 consultationsDie Beschwerdegegner
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdegegner 1-3
1 arrêts6 consultationsDie Beschwerdegegner 1 bis 3 haben die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren zu gleichen Teilen
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdegegner beantragen die Abweisung der Beschwerde
1 arrêts13 consultationsDie Beschwerdegegner haben A.________
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdegegner haben den Beschwerdeführern für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftbarkeit eine Parteientschädigung von Fr. 2'000.-- zu bezahlen
1 arrêts11 consultationsDie Beschwerdegegner haben die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 2'500.-- unter solidarischer Haftung zu entschädigen
1 arrêts10 consultationsDie Beschwerdegegner haben die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 2'500.-- zu entschädigen
1 arrêts8 consultationsDie Beschwerdegegner haben die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 5'000.-- zu entschädigen (unter solidarischer Haftbarkeit
1 arrêts8 consultationsDie Beschwerdegegner haben die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit insgesamt Fr. 3'000.-- unter solidarischer Haftung zu entschädigen
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdegegner haben die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftbarkeit mit insgesamt Fr. 22'000.-- zu entschädigen
1 arrêts7 consultationsDie Beschwerdegegner haben die Beschwerdeführerinnen für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftbarkeit mit insgesamt Fr. 65'000.-- zu entschädigen
1 arrêts8 consultationsDie Beschwerdegegnerin
1 arrêts7 consultationsDie Beschwerdegegnerin 1 beantragt
1 arrêts6 consultationsDie Beschwerdegegnerin 1 erklärte am 11. Oktober 2007 beim Tribunal Arbitral du Sport (TAS) Berufung gegen den Entscheid
1 arrêts2 consultationsDie Beschwerdegegnerin beantragt die Abweisung der Beschwerde
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdegegnerin beantragte Abweisung der Appellation. Gleichzeitig erhob sie Anschlussappellation
1 arrêts8 consultationsDie Beschwerdegegnerin beharrte auf der Veröffentlichung einer Gegendarstellung
1 arrêts12 consultationsDie Beschwerdegegnerin bestritt sowohl das Feststellungsinteresse der Beschwerdeführerinnen als auch die Klage an sich
1 arrêts10 consultationsDie Beschwerdegegnerin beteiligte sich mit einer Kapitaleinlage von Fr. 2'610'000.-- am Projekt
1 arrêts10 consultationsDie Beschwerdegegnerin erlitt bei dem Unfall lebensgefährliche Verletzungen. Sie musste diverse Operationen über sich ergehen lassen
1 arrêts14 consultationsDie Beschwerdegegnerin habe
1 arrêts7 consultationsDie Beschwerdegegnerin hält dem entgegen
1 arrêts11 consultationsDie Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführern eine Parteientschädigung von Fr. 1'500.-- zu bezahlen
1 arrêts6 consultationsDie Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführern eine Parteientschädigung von Fr. 2'000.-- zu bezahlen
1 arrêts8 consultationsDie Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführern für das bundesgerichtliche Verfahren eine Parteientschädigung von Fr. 2'500.-- zu bezahlen
1 arrêts11 consultationsDie Beschwerdegegnerin hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 1'500.-- zu entschädigen
1 arrêts8 consultations