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Die Beschwerdeführer verkennen die Tragweite ihrer Beanstandungen. Entgegen ihrer Auffassung sind ihre Rügen unter dem Gesichtswinkel der Garantie der politischen Rechte nicht von Bedeutung

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29 juil. 09

Politische Rechte

1C 4/2009/Ire Cour de droit public/Droits politiques/Schwyz·DE·8 min·1
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