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Juges

26,476 juges

Die Beschwerdeführerinnen setzen sich nicht genügend mit dieser Begründung auseinander. Sie machen nicht geltend
1 arrêts11 consultations
Die Beschwerdeführerinnen setzten das Projekt in der Folge mit einem anderen Architekten fort
1 arrêts8 consultations
Die Beschwerdeführerinnen sind juristische Personen. Als solche sind sie nach der Rechtsprechung nicht befugt
1 arrêts8 consultations
Die Beschwerdeführerinnen sind somit bestrebt
1 arrêts11 consultations
Die Beschwerdeführerinnen stellen nicht in Frage
1 arrêts9 consultations
Die Beschwerdeführerinnen verlangen im Übrigen
1 arrêts11 consultations
Die Beschwerdeführerinnen vermögen dagegen nicht aufzukommen
1 arrêts14 consultations
Die Beschwerdeführerinnen vermögen dieser Argumentation nichts Überzeugendes entgegenzuhalten
1 arrêts9 consultations
Die Beschwerdeführerinnen vermögen die vorinstanzliche Feststellung
1 arrêts7 consultations
Die Beschwerdeführerinnen wenden ein
1 arrêts11 consultations
Die Beschwerdeführerinnen wenden sich ferner gegen den Kostenentscheid der Baurekurskommission. Vor Verwaltungsgericht hatten sie beantragt
1 arrêts10 consultations
Die Beschwerdeführerinnen wenden sich gegen die Verbreiterung des Trottoirs der Ringstrasse um 2 m
1 arrêts7 consultations
Die Beschwerdeführerinnen werden zu gleichen Teilen
1 arrêts8 consultations
Die Beschwerdeführerinnen werfen dem Obergericht als Verletzung des rechtlichen Gehörs vor
1 arrêts10 consultations
Die Beschwerdeführerinnen werfen der Vorinstanz auch insoweit vor
1 arrêts12 consultations
Die Beschwerdeführerinnen werfen der Vorinstanz weiter vor
1 arrêts15 consultations
Die Beschwerdeführerinnen zeigen jedoch nicht auf
1 arrêts11 consultations
Die Beschwerdeführerin rügt im Zusammenhang mit ihrem im vorinstanzlichen Verfahren erhobenen Argument
1 arrêts8 consultations
Die Beschwerdeführerin stellt sich auf den Standpunkt
1 arrêts11 consultations
Die Beschwerdeführerin übersieht nicht
1 arrêts11 consultations
Die Beschwerdeführerin unterhielt seit 1979 regelmässige Geschäftsbeziehungen zu Gesellschaften der X.________-Gruppe
1 arrêts7 consultations
Die Beschwerdeführerin verkennt mit ihrer Argumentation
1 arrêts10 consultations
Die Beschwerdeführerin wendet sich nicht gegen die für das Bundesgericht verbindliche (vgl. Art. 97 Abs. 1 BGG) obergerichtliche Sachverhaltsfeststellung
1 arrêts8 consultations
Die Beschwerdeführerin wirft der Vorinstanz im Zusammenhang mit der Anwendung von § 20b PartG DDR willkürliche Beweiswürdigung
1 arrêts10 consultations
Die Beschwerdeführerin wirft der Vorinstanz vor
1 arrêts10 consultations
Die Beschwerdeführer können auch aus ihrem Hinweis auf Art. 17 Abs. 3 BauG/OW nichts zu ihren Gunsten ableiten. Nach dieser Vorschrift dürfen die materiellen Bestimmungen des kantonalen Baurechts
1 arrêts
Die Beschwerdeführer kritisieren die Ausführungen der Vorinstanz zu den vom kantonalen Recht für Arealüberbauungen verlangten guten Spiel-
1 arrêts10 consultations
Die Beschwerdeführer kritisieren diese Auffassung
1 arrêts10 consultations
Die Beschwerdeführer kritisieren die vorinstanzliche Auslegung von Art. 8 Abs. 1 lit. d BGFA unter verschiedenen
1 arrêts12 consultations
Die Beschwerdeführer kritisieren im Weiteren die Entschädigungsansätze von Fr. 1.-- pro Kilometer Fahrweg
1 arrêts9 consultations
Die Beschwerdeführer kritisieren weiter
1 arrêts10 consultations
Die Beschwerdeführer legen allerdings nicht dar
1 arrêts10 consultations
Die Beschwerdeführer legen im Übrigen nicht substanziiert dar
1 arrêts10 consultations
Die Beschwerdeführer legen in der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten nicht dar
1 arrêts12 consultations
Die Beschwerdeführer legen in ihrer Beschwerde nicht ausdrücklich dar
1 arrêts12 consultations
Die Beschwerdeführer legen jedoch weder in ihrer Beschwerdeschrift noch in ihrer Replik dar
1 arrêts10 consultations
Die Beschwerdeführer leiten aus Art. 10 Abs. 2 BV
1 arrêts10 consultations
Die Beschwerdeführer leiten eine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) einzig aus der willkürlichen Anwendung von Art. 51 Abs. 5 Baugesetz her. Dass die Verjährungsregelung der kantonalen Bestimmung selbst der Eigentumsgarantie widersprechen sollte
1 arrêts7 consultations
Die Beschwerdeführer leiten ihre besondere Betroffenheit allerdings auch aus dem Suchverkehr bei Fussballspielen ab. Die Matchbesucher würden die angrenzenden Quartiere auf der Suche nach einem Parkplatz "durchkämmen". Entgegen der vorinstanzlichen Auffassung sind solche Sekundärimmissionen zwar an sich durchaus geeignet
1 arrêts9 consultations
Die Beschwerdeführer machen auch geltend
1 arrêts12 consultations
Die Beschwerdeführer machen auch in diesem Zusammenhang geltend
1 arrêts9 consultations
Die Beschwerdeführer machen ausserdem geltend
1 arrêts12 consultations
Die Beschwerdeführer machen einerseits geltend
1 arrêts11 consultations
Die Beschwerdeführer machen eine Verletzung des Willkürverbots (Art. 9 BV; unten E. 3.1)
1 arrêts7 consultations
Die Beschwerdeführer machen eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend (Art. 29 Abs. 2 BV). Ihre Eingaben seien vollständig missachtet worden. Sie verweisen auf "die diversen Stellungnahmen"
1 arrêts7 consultations
Die Beschwerdeführer machen eine willkürliche Anwendung kantonalen
1 arrêts8 consultations
Die Beschwerdeführer machen eine "willkürliche Sachverhaltsfeststellung
1 arrêts10 consultations
Die Beschwerdeführer machen Folgendes geltend: Zwar habe die B.________ AG am 19. Dezember 2000 den fraglichen Mietvertrag abgeschlossen. Dieser sei jedoch per 31. Januar 2004 aufgelöst worden. Über eine Treuhänderin habe die Y.________ AG die Liegenschaftsverwaltung am 12. Januar 2004 aufgefordert
1 arrêts7 consultations
Die Beschwerdeführer machen in formeller Hinsicht geltend
1 arrêts10 consultations
Die Beschwerdeführer machen in tatsächlicher Hinsicht geltend
1 arrêts15 consultations