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Die Beschwerdeführerinnen setzen sich nicht genügend mit dieser Begründung auseinander. Sie machen nicht geltend
1 rulings11 viewsDie Beschwerdeführerinnen setzten das Projekt in der Folge mit einem anderen Architekten fort
1 rulings8 viewsDie Beschwerdeführerinnen sind juristische Personen. Als solche sind sie nach der Rechtsprechung nicht befugt
1 rulings8 viewsDie Beschwerdeführerinnen sind somit bestrebt
1 rulings11 viewsDie Beschwerdeführerinnen stellen nicht in Frage
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführerinnen verlangen im Übrigen
1 rulings11 viewsDie Beschwerdeführerinnen vermögen dagegen nicht aufzukommen
1 rulings14 viewsDie Beschwerdeführerinnen vermögen dieser Argumentation nichts Überzeugendes entgegenzuhalten
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführerinnen vermögen die vorinstanzliche Feststellung
1 rulings7 viewsDie Beschwerdeführerinnen wenden ein
1 rulings11 viewsDie Beschwerdeführerinnen wenden sich ferner gegen den Kostenentscheid der Baurekurskommission. Vor Verwaltungsgericht hatten sie beantragt
1 rulings10 viewsDie Beschwerdeführerinnen wenden sich gegen die Verbreiterung des Trottoirs der Ringstrasse um 2 m
1 rulings7 viewsDie Beschwerdeführerinnen werden zu gleichen Teilen
1 rulings8 viewsDie Beschwerdeführerinnen werfen dem Obergericht als Verletzung des rechtlichen Gehörs vor
1 rulings10 viewsDie Beschwerdeführerinnen werfen der Vorinstanz auch insoweit vor
1 rulings12 viewsDie Beschwerdeführerinnen werfen der Vorinstanz weiter vor
1 rulings15 viewsDie Beschwerdeführerinnen zeigen jedoch nicht auf
1 rulings11 viewsDie Beschwerdeführerin rügt im Zusammenhang mit ihrem im vorinstanzlichen Verfahren erhobenen Argument
1 rulings8 viewsDie Beschwerdeführerin stellt sich auf den Standpunkt
1 rulings11 viewsDie Beschwerdeführerin übersieht nicht
1 rulings11 viewsDie Beschwerdeführerin unterhielt seit 1979 regelmässige Geschäftsbeziehungen zu Gesellschaften der X.________-Gruppe
1 rulings7 viewsDie Beschwerdeführerin verkennt mit ihrer Argumentation
1 rulings10 viewsDie Beschwerdeführerin wendet sich nicht gegen die für das Bundesgericht verbindliche (vgl. Art. 97 Abs. 1 BGG) obergerichtliche Sachverhaltsfeststellung
1 rulings8 viewsDie Beschwerdeführerin wirft der Vorinstanz im Zusammenhang mit der Anwendung von § 20b PartG DDR willkürliche Beweiswürdigung
1 rulings10 viewsDie Beschwerdeführerin wirft der Vorinstanz vor
1 rulings10 viewsDie Beschwerdeführer können auch aus ihrem Hinweis auf Art. 17 Abs. 3 BauG/OW nichts zu ihren Gunsten ableiten. Nach dieser Vorschrift dürfen die materiellen Bestimmungen des kantonalen Baurechts
1 rulingsDie Beschwerdeführer kritisieren die Ausführungen der Vorinstanz zu den vom kantonalen Recht für Arealüberbauungen verlangten guten Spiel-
1 rulings10 viewsDie Beschwerdeführer kritisieren diese Auffassung
1 rulings10 viewsDie Beschwerdeführer kritisieren die vorinstanzliche Auslegung von Art. 8 Abs. 1 lit. d BGFA unter verschiedenen
1 rulings12 viewsDie Beschwerdeführer kritisieren im Weiteren die Entschädigungsansätze von Fr. 1.-- pro Kilometer Fahrweg
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführer kritisieren weiter
1 rulings10 viewsDie Beschwerdeführer legen allerdings nicht dar
1 rulings10 viewsDie Beschwerdeführer legen im Übrigen nicht substanziiert dar
1 rulings10 viewsDie Beschwerdeführer legen in der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten nicht dar
1 rulings12 viewsDie Beschwerdeführer legen in ihrer Beschwerde nicht ausdrücklich dar
1 rulings12 viewsDie Beschwerdeführer legen jedoch weder in ihrer Beschwerdeschrift noch in ihrer Replik dar
1 rulings10 viewsDie Beschwerdeführer leiten aus Art. 10 Abs. 2 BV
1 rulings10 viewsDie Beschwerdeführer leiten eine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) einzig aus der willkürlichen Anwendung von Art. 51 Abs. 5 Baugesetz her. Dass die Verjährungsregelung der kantonalen Bestimmung selbst der Eigentumsgarantie widersprechen sollte
1 rulings7 viewsDie Beschwerdeführer leiten ihre besondere Betroffenheit allerdings auch aus dem Suchverkehr bei Fussballspielen ab. Die Matchbesucher würden die angrenzenden Quartiere auf der Suche nach einem Parkplatz "durchkämmen". Entgegen der vorinstanzlichen Auffassung sind solche Sekundärimmissionen zwar an sich durchaus geeignet
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführer machen auch geltend
1 rulings12 viewsDie Beschwerdeführer machen auch in diesem Zusammenhang geltend
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführer machen ausserdem geltend
1 rulings12 viewsDie Beschwerdeführer machen einerseits geltend
1 rulings11 viewsDie Beschwerdeführer machen eine Verletzung des Willkürverbots (Art. 9 BV; unten E. 3.1)
1 rulings7 viewsDie Beschwerdeführer machen eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend (Art. 29 Abs. 2 BV). Ihre Eingaben seien vollständig missachtet worden. Sie verweisen auf "die diversen Stellungnahmen"
1 rulings7 viewsDie Beschwerdeführer machen eine willkürliche Anwendung kantonalen
1 rulings8 viewsDie Beschwerdeführer machen eine "willkürliche Sachverhaltsfeststellung
1 rulings10 viewsDie Beschwerdeführer machen Folgendes geltend: Zwar habe die B.________ AG am 19. Dezember 2000 den fraglichen Mietvertrag abgeschlossen. Dieser sei jedoch per 31. Januar 2004 aufgelöst worden. Über eine Treuhänderin habe die Y.________ AG die Liegenschaftsverwaltung am 12. Januar 2004 aufgefordert
1 rulings7 viewsDie Beschwerdeführer machen in formeller Hinsicht geltend
1 rulings10 viewsDie Beschwerdeführer machen in tatsächlicher Hinsicht geltend
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