Juges
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Der angefochtene Entscheid schliesst das Strafverfahren nicht ab. Es handelt sich deshalb um keinen Endentscheid gemäss Art. 90 BGG
1 arrêts5 consultationsDer angefochtene Entscheid stehe auch in Widerspruch zur bundesgerichtlichen Praxis. So habe das Bundesgericht in zwei den Kanton Zürich betreffenden Fällen private Gestaltungspläne geschützt
1 arrêts12 consultationsDer angefochtene Entscheid stellt einerseits einen Teilentscheid (Art. 91 lit. a BGG)
1 arrêts6 consultationsDer angefochtene Entscheid stützt sich in zentralen Punkten auf das Gutachten vom 29. Februar 2012. Aus den Akten ergibt sich indessen kein Hinweis darauf
1 arrêts12 consultationsDer angefochtene Entscheid überzeugt. Für das Bundesgericht besteht deshalb kein Anlass
1 arrêts8 consultationsDer angefochtene Entscheid weist die Sache an die Baurekurskommission zurück
1 arrêts10 consultationsDer angefochtene Entscheid weist die Sache bezüglich der Baubewilligung 2009-0062 (Haus B) an die Gemeinde zurück
1 arrêts10 consultationsDer angefochtene Entscheid weist die Sache zur Erteilung der Baubewilligung an den Gemeinderat Hochdorf zurück. Formell handelt es sich somit um einen Zwischenentscheid
1 arrêts8 consultationsDer angefochtene Nichteintretensentscheid ist ein kantonal letztinstanzlicher Endentscheid in einem abstrakten Normenkontrollverfahren; dagegen ist die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten zulässig (Art. 82 lit. b
1 arrêts8 consultationsDer angefochtene Schiedsentscheid ist in englischer Sprache verfasst. Die Beschwerdeführer bedienen sich im bundesgerichtlichen Verfahren der deutschen
1 arrêts9 consultationsDer Angeschuldigte gibt zu
1 arrêts10 consultationsDer Angeschuldigte kaufte im Jahr 2002 zusammen mit seinen Eltern A.________
1 arrêts9 consultationsDer Anspruch auf Bewilligung des Meldeverfahrens besteht jedoch nur
1 arrêts10 consultationsDer Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV) umfasst insbesondere das Recht
1 arrêts10 consultationsDer Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV) verlangt
1 arrêts9 consultationsDer Anspruch auf rechtliches Gehör im Sinne von Art. 29 Abs. 2 BV verlangt
1 arrêts12 consultationsDer Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege wird in erster Linie durch das kantonale Prozessrecht geregelt. Unabhängig davon besteht ein solcher Anspruch auf Grund von Art. 29 Abs. 3 BV. Während das Bundesgericht die Auslegung
1 arrêts8 consultationsDer Antrag
1 arrêts9 consultationsDer Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Parteiverhandlung vor Bundesgericht ist somit abzuweisen
1 arrêts13 consultationsDer Antrag der Beschwerdeführer auf Durchführung einer mündlichen Parteiverhandlung wird abgewiesen
1 arrêts11 consultationsDer Antrag ist abzuweisen. Der rechtserhebliche Sachverhalt ergibt sich hinreichend aus den Akten
1 arrêts10 consultationsDer Anzeiger 2 ist mit der Rechtsvertretung zweier ausländischer UBS-Kunden betraut. Deren Bankunterlagen sollten gemäss Schlussverfügungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vom 9. August 2010 auf dem Amtshilfeweg an den Internal Revenue Service der Vereinigten Staaten von Amerika (IRS) übermittelt werden
1 arrêts9 consultationsDer Anzeiger beruft sich in seiner nachträglichen Stellungnahme schliesslich auf ein "generelles Dysfunktionieren" der Abteilungspräsidien bzw. der Verwaltungskommission
1 arrêts7 consultationsDer Anzeiger beschränkt seine Aufsichtsanzeige ausdrücklich auf die mögliche Verletzung der Koordinationspflicht der Abteilungen IV
1 arrêts11 consultationsDer Anzeiger kritisiert jedoch die Delegation im Bereich der spezifischen Regel gemäss Art. 10 Abs. 4quater des Reglements über die Zusammenarbeit der Abteilungen IV
1 arrêts8 consultationsDer Anzeiger nennt die betroffenen Präsidien
1 arrêts13 consultationsDer Anzeiger verweist dabei auf das Verfahren 1. Das Bundesverwaltungsgericht habe in diesem Entscheid erwogen
1 arrêts9 consultationsDer Apothekerverband des Kantons Zürich
1 arrêts10 consultationsDerartige Ausführungen sind nicht geeignet
1 arrêts10 consultationsDer Aufschub der Verzinsung um fünf Jahre erscheint massvoll
1 arrêts11 consultationsDer auf Seiten der Bank Z.________ für die Betreuung der klägerischen Bankbeziehungen zuständige Kundenbetreuer war bis gegen Ende 2008 V.________. Im Jahre 2008 ergaben sich aufgrund der getätigten Börsentransaktionen beträchtliche Verluste auf den Konti
1 arrêts7 consultationsDer Aufsichtsanzeige ist daher keine Folge zu geben
1 arrêts11 consultationsDer aus Ägypten stammende X.________ (geb. 1952) ersuchte im Jahr 1997 um Asyl in der Schweiz. Nach rechtskräftiger Abweisung seines Asylgesuchs heiratete er im März 1999 eine Schweizer Bürgerin
1 arrêts9 consultationsDer aus dem Kosovo stammende A.________
1 arrêts9 consultationsDer aus dem Kosovo stammende X.________ (geb. 1974) reiste 1990 im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz ein
1 arrêts6 consultationsDer aus Kenia stammende X.________ (geb. 1976) reiste am 1. März 2006 zwecks Vorbereitung der Heirat in die Schweiz ein. Am 18. Mai 2006 heiratete er die Schweizer Bürgerin Z.________ (geb. 1979)
1 arrêts10 consultationsDer Ausschuss Bau
1 arrêts11 consultationsDer aus Serbien stammende A.________ (geb. 1978) reiste im Jahre 1993 in die Schweiz ein
1 arrêts8 consultationsDer Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll wurde H.________ sowie - zur Orientierung - allen Kongoweg-Anstössern geschickt. In der Folge unterzeichnete H.________ den Vertragsnachtrag nicht. Dies hat zur Folge
1 arrêts8 consultationsde rayer la cause du rôle
1 arrêts7 consultationsde rayer la cause du rôle (art. 32 al. 2 LTF);
1 arrêts12 consultationsDer Bauherr H.________ als privater Beschwerdegegner
1 arrêts9 consultationsDer Bauverbotsprozess unter besonderer Berücksichtigung der privatrechtlichen Baueinsprache
1 arrêts11 consultationsDer Begriff der Gewinnungskosten nach schweizerischem Einkommenssteuerrecht
1 arrêts10 consultationsDer Begriff der Personendaten
1 arrêts9 consultationsDer behelfsweise vorgebrachte Einwand
1 arrêts15 consultationsDer Beitrag vom 13. Oktober 2008 wurde mehrfach aktualisiert
1 arrêts10 consultationsDer Beizug externer Experten habe sich erübrigt
1 arrêts12 consultationsDer Beklagte
1 arrêts8 consultationsDer Beklagte bestritt die Zuständigkeit des Handelsgerichts; gleichzeitig erhob er Widerklage
1 arrêts6 consultations