Juges
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Das Betreibungsamt St. Gallen zeigte den Arrestgläubigern die Drittansprache an. Diese wurde von 26 Gläubigern bestritten. Am 21. Dezember 2006 erklärten 20 dieser Gläubiger gegenüber den 6 rubrizierten Beschwerdegegnern die Abtretung ihrer Ansprüche
1 arrêts8 consultationsDas Betreibungsamt widersetzt sich gemäss Mitteilung vom 8. Juni 2010 den beiden Verfahrensanträgen nicht. Die BIZ als Beschwerdegegnerin beantragt mit Eingabe vom 14. Juni 2010 die Abweisung der Gesuche um aufschiebende Wirkung
1 arrêts9 consultationsDas betroffene Gebiet ist für den privaten
1 arrêts9 consultationsDas Bezirksgericht Meilen als untere kantonale Aufsichtsbehörde über die Betreibungsämter hiess die Beschwerde am 22. Mai 2012 weitgehend gut
1 arrêts9 consultationsDas Bezirksgericht setzte sich mit der Verrechnungsforderung aufgrund der mangelhaften Isolation der Lüftungskanäle in der Weinkellerdecke nicht auseinander
1 arrêts9 consultationsDas Bezirksgericht verpflichtete auch die Beschwerdeführerin 2
1 arrêts11 consultationsDas Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn am 11. Januar 2008 wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz
1 arrêts8 consultationsDas BFM beantragt unter Hinweis auf seine Verfügung ebenfalls die Abweisung der Beschwerde
1 arrêts9 consultationsDas BGG regelt nunmehr ausdrücklich die Beschwerde wegen unrechtmässiger Verweigerung
1 arrêts11 consultationsDas bisherige Kanalisationsreglement bedurfte aufgrund unterschiedlichster Vorgaben einer grundlegenden Überarbeitung. Es soll neu Kanalisations-
1 arrêts7 consultationsDas Bundesamt für Justiz (BJ) kommt in seiner Vernehmlassung vom 6. Juli 2011 zum Schluss
1 arrêts8 consultationsDas Bundesamt für Justiz hat auf eine Stellungnahme verzichtet
1 arrêts7 consultationsDas Bundesamt für Justiz hat sich vernehmen lassen. Es beantragt
1 arrêts6 consultationsDas Bundesamt für Justiz (im Folgenden: Bundesamt) hat sich vernehmen lassen mit dem Antrag
1 arrêts9 consultationsDas Bundesamt für Justiz wird eingeladen
1 arrêts11 consultationsDas Bundesamt für Migration stellt den Antrag
1 arrêts8 consultationsDas Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hat auf eine Vernehmlassung verzichtet
1 arrêts13 consultationsDas Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hat sich ebenfalls zur Angelegenheit vernehmen lassen
1 arrêts8 consultationsDas Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) verzichtet auf einen Antrag
1 arrêts9 consultationsDas Bundesamt für Raumplanung (ARE) teilt die Auffassung der Vorinstanzen
1 arrêts9 consultationsDas Bundesamt für Umwelt (BAFU) äussert sich in seiner Vernehmlassung zu den umweltrechtlichen Rügen der Beschwerdeführer
1 arrêts10 consultationsDas Bundesamt für Umwelt (BAFU) gelangt zum Schluss
1 arrêts11 consultationsDas Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat in seiner Stellungnahme vom 1. Februar 2012 in Übereinstimmung mit den Ausführungen der Vorinstanz festgehalten
1 arrêts6 consultationsDas Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat von einer Stellungnahme abgesehen
1 arrêts12 consultationsDas Bundesamt für Umwelt (BAFU) ist der Auffassung
1 arrêts9 consultationsDas Bundesamt für Umwelt (BAFU) kommt in seiner Stellungnahme vom 24. April 2009 zum Schluss
1 arrêts10 consultationsDas Bundesamt für Umwelt (BAFU) schliesst ebenfalls auf Abweisung der Beschwerde. Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)
1 arrêts11 consultationsDas Bundesamt für Umwelt (BAFU) vertritt in seiner Vernehmlassung die Auffassung
1 arrêts13 consultationsDas Bundesamt für Umwelt (BAFU) weist in seiner Vernehmlassung darauf hin
1 arrêts9 consultationsDas Bundesgericht bestätigte den angefochtenen Entscheid insoweit
1 arrêts9 consultationsDas Bundesgericht erachtete den Anspruch der Beschwerdeführer auf rechtliches Gehör als verletzt
1 arrêts10 consultationsDas Bundesgericht erhielt am 5. März 2010 Kenntnis davon
1 arrêts3 consultationsDas Bundesgericht ging also irrtümlich davon aus
1 arrêts11 consultationsDas Bundesgericht hat aber ebenfalls betont
1 arrêts10 consultationsDas Bundesgericht hat bereits in dem von der Beschwerdeführerin verschiedentlich ins Feld geführten Entscheid (BGE 112 II 450 E. 4 S. 457 f.) klargestellt
1 arrêts9 consultationsDas Bundesgericht hat darauf verzichtet
1 arrêts13 consultationsDas Bundesgericht hat demnach davon auszugehen
1 arrêts10 consultationsDas Bundesgericht hat dem Regionalgericht
1 arrêts10 consultationsDas Bundesgericht hat die Direktion der Justiz eingeladen
1 arrêts7 consultationsDas Bundesgericht hat die vorinstanzlichen Akten beigezogen. Dem entsprechenden Verfahrensantrag (Beschwerde S. 6 Ziff. 13) ist damit Genüge getan
1 arrêts12 consultationsDas Bundesgericht hat ebenso die Akten des BFM
1 arrêts10 consultationsDas Bundesgericht hat in einem ähnlichen Fall
1 arrêts10 consultationsDas Bundesgericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung Apothekern sowie ihren Vereinigungen die Befugnis abgesprochen
1 arrêts9 consultationsDas Bundesgericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung deshalb massgebliches Gewicht auf den gesetzgeberischen Willen gelegt
1 arrêts8 consultationsDas Bundesgericht hat keinen Schriftenwechsel durchgeführt
1 arrêts10 consultationsDas Bundesgericht hat keine Veranlassung
1 arrêts10 consultationsDas Bundesgericht hat Kenntnis von den Rücktritten des Präsidenten
1 arrêts4 consultationsDas Bundesgericht hat seine Praxis zu ändern
1 arrêts11 consultationsDas Bundesgericht hat sich im Aufsichtsentscheid vom 24. August 2012 (12T_3/2012)
1 arrêtsDas Bundesgericht hat sich in BGE 134 II 49 (E. 16.4 S. 82 f.) im Zusammenhang mit dem Modell MIFLU I für selbstgenutzte Wohnliegenschaften mit der hedonischen Methode auseinandergesetzt. Es hielt fest
1 arrêts11 consultations