Skip to content

Juges

26,476 juges

Das angefochtene Urteil betrifft ein kantonal-rechtliches Verbot zum Schutz des Grundeigentums gegen Störungen (§ 225 ZPO/ZH)
1 arrêts
Das angefochtene Urteil der Justizkommission der strafrechtlichen Kammer des Obergerichts des Kantons Zug ist im Rahmen eines Strafverfahrens ergangen. Demnach fällt für die Anfechtung vor Bundesgericht die Beschwerde in Strafsachen gemäss Art. 78 ff. BGG in Betracht. Die Beschwerde ist nach Art. 92 Abs. 1 BGG zulässig. Die weiteren Sachurteilsvoraussetzungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Auf die Beschwerde ist einzutreten
1 arrêts10 consultations
Das angefochtene Urteil der Vorinstanz ist ein kantonal letztinstanzlicher Endentscheid (Art. 86 Abs. 1 lit. d
1 arrêts9 consultations
Das angefochtene Urteil des Obergerichts bildet insofern ein zulässiges Anfechtungsobjekt der Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72
1 arrêts7 consultations
Das angefochtene Urteil des Obergerichts ist ein verfahrensabschliessender Endentscheid (Art. 90 BGG) einer letzten kantonalen Instanz im Sinne von Art. 75 Abs. 1
1 arrêts9 consultations
Das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts ist ein Entscheid einer letzten kantonalen Instanz (Art. 86 Abs. 1 lit. d BGG). Das Urteil ist im Rahmen eines Baubeschwerdeverfahrens ergangen
1 arrêts10 consultations
Das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid in einer Materie des öffentlichen Rechts
1 arrêts10 consultations
Das angefochtene Urteil ist am 1. November 2011
1 arrêts12 consultations
Das angefochtene Urteil ist kantonal letztinstanzlich (Art. 75 Abs. 1 BGG)
1 arrêts7 consultations
Das Anliegen der Beschwerdeführer ist grundsätzlich berechtigt: Die streitige Planung bezweckt die Erhaltung
1 arrêts10 consultations
Das ANU führt dazu in seiner Vernehmlassung aus
1 arrêts11 consultations
Das Appellationsgericht
1 arrêts12 consultations
Das Appellationsgericht beantragt die Beschwerdeabweisung. Die Staatsanwältin Franziska Frei verzichtet auf eine Vernehmlassung. In ihrer abschliessenden Stellungnahme vom 21. Juni 2011 halten die Beschwerdeführer an ihrer Beschwerde fest
1 arrêts9 consultations
Das Arbeitsrecht bei Umstrukturierungen
1 arrêts9 consultations
Das auch für das bundesgerichtliche Verfahren gestellte Gesuch um aufschiebende Wirkung wird mit dem vorliegenden instanzabschliessenden Urteil gegenstandslos
1 arrêts9 consultations
Das Auflageprojekt Linthkanal lag vom 25. Oktober bis 23. November 2005 samt Umweltverträglichkeitsbericht
1 arrêts10 consultations
Das Aufsichtsverfahren ist - besondere Umstände vorbehalten
1 arrêts11 consultations
Das BAFU begrüsst die im Projekt vorgesehenen vorsorglichen Massnahmen zur Lärmminderung (lärmarmer Belag auf dem Allwetterplatz
1 arrêts9 consultations
Das BAFU bestätigt in seiner Vernehmlassung
1 arrêts10 consultations
Das BAFU führt hierzu aus
1 arrêts11 consultations
Das BAFU hält in seiner Stellungnahme fest
1 arrêts13 consultations
Das BAFU hat im Fall "Würenlos" die 18. BImSchV mit dem schweizerischen System der LSV in einen rechtlich relevanten Bezug gesetzt
1 arrêts11 consultations
Das BAFU hat sich ebenfalls zur Angelegenheit vernehmen lassen
1 arrêts12 consultations
Das BAFU ist der Auffassung
1 arrêts10 consultations
Das BAFU kommt in seiner Vernehmlassung zum Ergebnis
1 arrêts9 consultations
Das BAFU könne nicht jede Studie sofort kommentieren
1 arrêts10 consultations
Das BAFU legt dar
1 arrêts7 consultations
Das BAFU legt in seiner Vernehmlassung dar
1 arrêts12 consultations
Das BAFU verneint in seiner Vernehmlassung eine Verletzung von Bundesrecht
1 arrêts8 consultations
Das Bankkundengeheimnis (Art. 47 BankG
1 arrêts9 consultations
Das Baubewilligungs-
1 arrêts11 consultations
Das Baubewilligungsverfahren
1 arrêts7 consultations
Das Baudepartement
1 arrêts11 consultations
Das Baudepartement hiess den Rekurs der X.________ AG
1 arrêts13 consultations
Das bäuerliche Bodenrecht
1 arrêts7 consultations
Das Baugrundstück liegt gemäss geltender Bau-
1 arrêts8 consultations
Das Bauinspektorat der Einwohnergemeinde Bern teilte dem Tiefbauamt mit Schreiben vom 2. Juli 2007 mit
1 arrêts6 consultations
Das Bauprojekt umfasst den "Ersatz des Wintergartens beim Gästetrakt". Dieser Gästetrakt wird teils auch "Gästehaus" genannt
1 arrêts10 consultations
Das Baurekursgericht hat die Baubewilligung mit folgenden Auflagen versehen:
1 arrêts8 consultations
Das Baurekursgericht hatte beanstandet
1 arrêts9 consultations
Das Baurekursgericht hielt in Erwägung 1.1 seines Entscheids fest
1 arrêts7 consultations
Das Baurekursgericht verzichtet auf eine Stellungnahme zum Hauptantrag
1 arrêts10 consultations
Das Bauvorhaben ist in der Landwirtschaftszone unstreitig nicht zonenkonform. Das AREG erteilte die Ausnahmebewilligung gestützt auf Art. 24c RPG. Diese Bestimmung ist jedoch - wie bereits die Regierung in ihrem Entscheid (E. 9 S. 14 f.) dargelegt hat - nicht anwendbar: Zum einen war der Antennenmast schon im Zeitpunkt seiner Errichtung zonenwidrig
1 arrêts13 consultations
Das Bauvorhaben lag vom 27. November - 16. Dezember 2009 öffentlich auf. Gegen das Vorhaben erhoben unter anderen die Eheleute X.________ sowie Y.________ Einsprache. Mit Entscheid vom 28. April 2010 wies der Stadtrat Luzern die Einsprachen ab
1 arrêts8 consultations
Das Bauvorhaben umfasst je einen lang gestreckten Gebäudekomplex entlang der Mühlebergstrasse (Länge ca. 80 m)
1 arrêts8 consultations
Das Benutzungsmodell berücksichtigt jeweils Grossanlässe mit mehr als 800 Personen als maximal 18 seltene Ereignisse pro Jahr (gemäss § 5 Abs. 5 i.V. mit Ziff. 1.5 des Anhangs der 18. BImSchV) sowie überdurchschnittliche Nutzungstage einerseits (mit einer maximalen Anzahl an Meisterschaftsspielen)
1 arrêts8 consultations
Das Berichtigungsgesuch wird gutgeheissen. In Ergänzung des Urteils des Bundesgerichts 1C_212/2009
1 arrêts
Das Beschwerdeverfahren Nr. 5A_233/2012 wird infolge Rückzuges der Beschwerde als gegenstandslos vom Protokoll abgeschrieben
1 arrêts
Das Betreibungsamt im schweizerischen Recht
1 arrêts12 consultations
Das Betreibungsamt Oberland
1 arrêts10 consultations