Giudici
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Das Betreibungsamt St. Gallen zeigte den Arrestgläubigern die Drittansprache an. Diese wurde von 26 Gläubigern bestritten. Am 21. Dezember 2006 erklärten 20 dieser Gläubiger gegenüber den 6 rubrizierten Beschwerdegegnern die Abtretung ihrer Ansprüche
1 sentenze8 visualizzazioniDas Betreibungsamt widersetzt sich gemäss Mitteilung vom 8. Juni 2010 den beiden Verfahrensanträgen nicht. Die BIZ als Beschwerdegegnerin beantragt mit Eingabe vom 14. Juni 2010 die Abweisung der Gesuche um aufschiebende Wirkung
1 sentenze9 visualizzazioniDas betroffene Gebiet ist für den privaten
1 sentenze9 visualizzazioniDas Bezirksgericht Meilen als untere kantonale Aufsichtsbehörde über die Betreibungsämter hiess die Beschwerde am 22. Mai 2012 weitgehend gut
1 sentenze9 visualizzazioniDas Bezirksgericht setzte sich mit der Verrechnungsforderung aufgrund der mangelhaften Isolation der Lüftungskanäle in der Weinkellerdecke nicht auseinander
1 sentenze9 visualizzazioniDas Bezirksgericht verpflichtete auch die Beschwerdeführerin 2
1 sentenze11 visualizzazioniDas Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn am 11. Januar 2008 wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz
1 sentenze8 visualizzazioniDas BFM beantragt unter Hinweis auf seine Verfügung ebenfalls die Abweisung der Beschwerde
1 sentenze9 visualizzazioniDas BGG regelt nunmehr ausdrücklich die Beschwerde wegen unrechtmässiger Verweigerung
1 sentenze11 visualizzazioniDas bisherige Kanalisationsreglement bedurfte aufgrund unterschiedlichster Vorgaben einer grundlegenden Überarbeitung. Es soll neu Kanalisations-
1 sentenze7 visualizzazioniDas Bundesamt für Justiz (BJ) kommt in seiner Vernehmlassung vom 6. Juli 2011 zum Schluss
1 sentenze8 visualizzazioniDas Bundesamt für Justiz hat auf eine Stellungnahme verzichtet
1 sentenze7 visualizzazioniDas Bundesamt für Justiz hat sich vernehmen lassen. Es beantragt
1 sentenze6 visualizzazioniDas Bundesamt für Justiz (im Folgenden: Bundesamt) hat sich vernehmen lassen mit dem Antrag
1 sentenze9 visualizzazioniDas Bundesamt für Justiz wird eingeladen
1 sentenze11 visualizzazioniDas Bundesamt für Migration stellt den Antrag
1 sentenze8 visualizzazioniDas Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hat auf eine Vernehmlassung verzichtet
1 sentenze13 visualizzazioniDas Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hat sich ebenfalls zur Angelegenheit vernehmen lassen
1 sentenze8 visualizzazioniDas Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) verzichtet auf einen Antrag
1 sentenze9 visualizzazioniDas Bundesamt für Raumplanung (ARE) teilt die Auffassung der Vorinstanzen
1 sentenze9 visualizzazioniDas Bundesamt für Umwelt (BAFU) äussert sich in seiner Vernehmlassung zu den umweltrechtlichen Rügen der Beschwerdeführer
1 sentenze10 visualizzazioniDas Bundesamt für Umwelt (BAFU) gelangt zum Schluss
1 sentenze11 visualizzazioniDas Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat in seiner Stellungnahme vom 1. Februar 2012 in Übereinstimmung mit den Ausführungen der Vorinstanz festgehalten
1 sentenze6 visualizzazioniDas Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat von einer Stellungnahme abgesehen
1 sentenze12 visualizzazioniDas Bundesamt für Umwelt (BAFU) ist der Auffassung
1 sentenze9 visualizzazioniDas Bundesamt für Umwelt (BAFU) kommt in seiner Stellungnahme vom 24. April 2009 zum Schluss
1 sentenze10 visualizzazioniDas Bundesamt für Umwelt (BAFU) schliesst ebenfalls auf Abweisung der Beschwerde. Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)
1 sentenze11 visualizzazioniDas Bundesamt für Umwelt (BAFU) vertritt in seiner Vernehmlassung die Auffassung
1 sentenze13 visualizzazioniDas Bundesamt für Umwelt (BAFU) weist in seiner Vernehmlassung darauf hin
1 sentenze9 visualizzazioniDas Bundesgericht bestätigte den angefochtenen Entscheid insoweit
1 sentenze9 visualizzazioniDas Bundesgericht erachtete den Anspruch der Beschwerdeführer auf rechtliches Gehör als verletzt
1 sentenze10 visualizzazioniDas Bundesgericht erhielt am 5. März 2010 Kenntnis davon
1 sentenze3 visualizzazioniDas Bundesgericht ging also irrtümlich davon aus
1 sentenze11 visualizzazioniDas Bundesgericht hat aber ebenfalls betont
1 sentenze10 visualizzazioniDas Bundesgericht hat bereits in dem von der Beschwerdeführerin verschiedentlich ins Feld geführten Entscheid (BGE 112 II 450 E. 4 S. 457 f.) klargestellt
1 sentenze9 visualizzazioniDas Bundesgericht hat darauf verzichtet
1 sentenze13 visualizzazioniDas Bundesgericht hat demnach davon auszugehen
1 sentenze10 visualizzazioniDas Bundesgericht hat dem Regionalgericht
1 sentenze10 visualizzazioniDas Bundesgericht hat die Direktion der Justiz eingeladen
1 sentenze7 visualizzazioniDas Bundesgericht hat die vorinstanzlichen Akten beigezogen. Dem entsprechenden Verfahrensantrag (Beschwerde S. 6 Ziff. 13) ist damit Genüge getan
1 sentenze12 visualizzazioniDas Bundesgericht hat ebenso die Akten des BFM
1 sentenze10 visualizzazioniDas Bundesgericht hat in einem ähnlichen Fall
1 sentenze10 visualizzazioniDas Bundesgericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung Apothekern sowie ihren Vereinigungen die Befugnis abgesprochen
1 sentenze9 visualizzazioniDas Bundesgericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung deshalb massgebliches Gewicht auf den gesetzgeberischen Willen gelegt
1 sentenze8 visualizzazioniDas Bundesgericht hat keinen Schriftenwechsel durchgeführt
1 sentenze10 visualizzazioniDas Bundesgericht hat keine Veranlassung
1 sentenze10 visualizzazioniDas Bundesgericht hat Kenntnis von den Rücktritten des Präsidenten
1 sentenze4 visualizzazioniDas Bundesgericht hat seine Praxis zu ändern
1 sentenze11 visualizzazioniDas Bundesgericht hat sich im Aufsichtsentscheid vom 24. August 2012 (12T_3/2012)
1 sentenzeDas Bundesgericht hat sich in BGE 134 II 49 (E. 16.4 S. 82 f.) im Zusammenhang mit dem Modell MIFLU I für selbstgenutzte Wohnliegenschaften mit der hedonischen Methode auseinandergesetzt. Es hielt fest
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