C.________ (Beklagter/Beschwerdegegner 3). Gegen diese Verwaltungsräte liessen sich die Beschwerdeführerinnen auch Ansprüche auf Rückerstattung zu Unrecht bezogener Leistungen im Sinne von Art. 678 OR abtreten sowie gegen die Beschwerdegegnerin 4 als Revisionsstelle Verantwortlichkeitsansprüche nach Art. 755 OR
1 arrêts