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Cabaret-Betrieb im vorliegenden Zusammenhang befasst. Die Vergleichbarkeit hat es mit einer Mehrzahl von eigenständigen Begründungen verneint. Diese betreffen die unterschiedliche Höhe der Eintrittspreise

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15 juil. 09

Grundrecht

1C 193/2009/Ire Cour de droit public/Droit fondamental/Bern·DE·9 min·1
Rejet partiel