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Die von der X.________ AG
1 rulings8 viewsDie von insgesamt 22 Verfahrensbeteiligten gegen diesen Entscheid eingereichten Beschwerden wies das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich mit Entscheid vom 10. Februar 2010 ab
1 rulings9 viewsDie von mehreren Einsprechern gegen diese Verfügungen am 2. Juni 2009 eingereichte Verwaltungsgerichtsbeschwerde wies das Kantonsgericht des Kantons Freiburg mit Urteil vom 11. März 2010 ab
1 rulings11 viewsDie von U.________
1 rulings13 viewsDie von W.________
1 rulings9 viewsDie von X.________ am 23. November 2011 sowohl in eigenem Namen als auch namens ihrer zwei Söhne eingereichte Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 28. September 2011 ist offensichtlich unbegründet
1 rulings9 viewsDie Voraussetzungen für das Eintreten auf die vorliegende Stimmrechtsbeschwerde sind gegeben: Es kann mit ihr der Entscheid über das Nichtzustandekommen des Referendums angefochten werden (Art. 82 lit. c BGG). Das Verwaltungsgerichtsurteil ist kantonal letztinstanzlich (Art. 88 Abs. 1 lit. a BGG). Die Stimmbürger
1 rulings11 viewsDie Voraussetzungen für die Anfechtung einer Ermessensveranlagung sind
1 rulings9 viewsDie Voraussetzungen gemäss Art. 93 Abs. 1 lit. b BGG liegen somit nicht vor. Unstreitig droht den Beschwerdeführern auch kein nicht wieder gutzumachender Nachteil i.S.v. lit. a dieser Bestimmung
1 rulings4 viewsDie Voraussetzungen nach Art. 93 Abs. 1 lit. b BGG für eine selbständige Anfechtbarkeit des Rückweisungsentscheides sind demnach nicht erfüllt
1 rulings9 viewsDie Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 lit. b BGG (sofortige Beendigung des Rechtsstreits
1 rulings12 viewsDie Vorinstanz argumentiert denn auch widersprüchlich
1 rulings10 viewsDie Vorinstanz beantragt ohne weitere Bemerkungen die Abweisung der Beschwerde
1 rulings10 viewsDie Vorinstanz beantragt unter Hinweis auf den angefochtenen Entscheid
1 rulings9 viewsDie Vorinstanz beantragt unter Verweis auf die Ausführungen im angefochtenen Entscheid
1 rulings10 viewsDie Vorinstanz begründet die Abweisung der Beschwerde mit dem Grundsatz der Planbeständigkeit respektive mit der materiellen Rechtskraft des Entscheids vom 25. Februar 2010. In diesem Entscheid führte das Verwaltungsgericht jedoch aus
1 rulings10 viewsDie Vorinstanz begründet die Abweisung des Gesuchs damit
1 rulings11 viewsDie Vorinstanz begründet die Verweigerung des vorsorglichen Rechtsschutzes wie folgt: Allfällige Siegelungsansprüche bzw. Einwände gegen die rechtshilfeweise erfolgte Edition hätten im Rahmen des Beweiserhebungs- bzw. Rechtshilfeverfahrens vor den liechtensteinischen Behörden geltend gemacht werden müssen. Eine Siegelung von rechtshilfeweise zugestellten Akten aus dem Ausland "dürfte weder zulässig noch möglich sein". "Vielmehr dürfte Art. 248 StPO nur auf Zwangsmassnahmen
1 rulings10 viewsDie Vorinstanz begründete das Nichteintreten auf das Rechtsmittel des Beschwerdeführers mit dem Umstand
1 rulings11 viewsDie Vorinstanz begründet ein Verbot von Anwaltskörperschaften nach dem geltenden Recht auch mit allgemeinen Erwägungen. Nach ihrer Auffassung würde die mit dem Anwaltsgesetz beabsichtigte - teilweise - Vereinheitlichung des Anwaltsrechts wieder rückgängig gemacht
1 rulings10 viewsDie Vorinstanz bejahte im angefochtenen Entscheid (E. 5) die Anwendbarkeit des Datenschutzrechts des Bundes
1 rulings13 viewsDie Vorinstanz bejahte zwar die Aktivlegitimation der Beschwerdeführerinnen zur Geltendmachung der von ihnen behaupteten Ersatzansprüche für mittelbaren
1 rulings10 viewsDie Vorinstanz bejaht (S. 7 f. E. 3.2.2) die Verhältnismässigkeit. Mit ihren Erwägungen setzen sich die Beschwerdeführer nicht in einer den Anforderungen von Art. 106 Abs. 2 BGG genügenden Weise auseinander. Sie wiederholen im Wesentlichen nur das
1 rulings8 viewsDie Vorinstanz bemerkt sodann
1 rulings11 viewsDie Vorinstanz bestätigte mit dem angefochtenen Entscheid auch die Anordnung
1 rulings11 viewsDie Vorinstanzen haben die Bestimmungen der BZO unter Berücksichtigung von Wortlaut
1 rulings9 viewsDie Vorinstanzen weisen auf den ausländerrechtlichen Status des Beschwerdeführers 1 vor der Heirat hin
1 rulings9 viewsDie Vorinstanz erachtete den Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen der Pflichtverletzung
1 rulings14 viewsDie Vorinstanz erklärt
1 rulings7 viewsDie Vorinstanz erwägt (angefochtener Entscheid E. 5.2 S. 12 f.)
1 rulings9 viewsDie Vorinstanz erwägt (angefochtener Entscheid S. 23 ff.) im Metron-Bericht sei nicht untersucht worden
1 rulings12 viewsDie Vorinstanz erwägt diese Gesichtspunkte zwar auch. Sie gelangt aber zu einem anderen Schluss
1 rulings13 viewsDie Vorinstanz erwog dazu
1 rulings9 viewsDie Vorinstanz fährt fort
1 rulings9 viewsDie Vorinstanz folgerte weiter
1 rulings8 viewsDie Vorinstanz folgte daraufhin der Auffassung der Beschwerdegegner
1 rulings9 viewsDie Vorinstanz folgte dem nicht. Sie pflichtete zunächst der Auffassung der Beschwerdegegner bei
1 rulings10 viewsDie Vorinstanz führte dazu aus
1 rulings8 viewsDie Vorinstanz geht ohne weitere Prüfung davon aus
1 rulings10 viewsDie Vorinstanz gelangte gestützt auf eine Analyse von Art. 8 Abs. 1 lit. d des Bundesgesetzes vom 23. Juni 2000 über die Freizügigkeit der Anwältinnen
1 rulings11 viewsDie Vorinstanz gelangte in Anwendung von Art. 104 OR zum Schluss
1 rulings10 viewsDie Vorinstanz gelangt zum Schluss
1 rulings8 viewsDie Vorinstanz ging davon aus
1 rulings9 viewsDie Vorinstanz habe bezüglich der Einfahrt zur Einstellhalle argumentiert
1 rulings10 viewsDie Vorinstanz habe diese wesentlichen Umstände ausser Acht gelassen
1 rulings9 viewsDie Vorinstanz habe es unterlassen zu prüfen
1 rulings9 viewsDie Vorinstanz hält im angefochtenen Entscheid fest
1 rulings12 viewsDie Vorinstanz hat als oberes Gericht kantonal letztinstanzlich entschieden. Die Beschwerde ist somit nach Art. 86 Abs. 1 lit. d i.V.m. Abs. 2 BGG zulässig
1 rulings6 viewsDie Vorinstanz hat auch die behauptete Gefährdung in Indien nicht unbeachtet gelassen. Einerseits wurde die geltend gemachte Verfolgungssituation aber bereits im über 20 Jahre zurückliegenden Asylverfahren nicht anerkannt
1 rulings11 viewsDie Vorinstanz hat auch insoweit eine Vertragsverletzung verneint. Sie hielt u.a. dafür
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