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Die Vorinstanz hat auch die behauptete Gefährdung in Indien nicht unbeachtet gelassen. Einerseits wurde die geltend gemachte Verfolgungssituation aber bereits im über 20 Jahre zurückliegenden Asylverfahren nicht anerkannt

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May 17, 13

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2C 1197/2012/Second Public Law Division/Citizenship and Immigration Law/Zurich·DE·15 min·1
Partial dismissal