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Die Einpersonen-AG aus der Sicht des Sozialversicherungsrechts
1 rulings11 viewsDie Einräumung einer Nachfrist zur Ergänzung der Begründung der Beschwerden nach Art. 43 BGG ist damit ausgeschlossen
1 rulings6 viewsDie Einräumung einer Nachfrist zur Ergänzung der Beschwerdebegründung gemäss Art. 43 BGG fällt damit ausser Betracht (lit. a)
1 rulings9 viewsDie Einsetzung eines Sachwalters ist möglich
1 rulings7 viewsDie Einsprachen der Anwohner richteten sich in erster Linie gegen die Erschliessung der (erweiterten) Deponie über die Ziegeleistrasse. Neben der Grundsatzfrage
1 rulings12 viewsDie Einsprecher erhoben beim Regierungsrat des Kantons Zug Verwaltungsbeschwerde. Die instruierende Baudirektion führte einen Augenschein durch. Am 11. Mai 2010 wies der Regierungsrat die Beschwerde ab
1 rulings7 viewsDie Eintragungsvoraussetzungen werden in den §§ 11
1 rulings10 viewsDie Eintretensvoraussetzungen nach Art. 93 Abs. 1 BGG sollen das Bundesgericht entlasten. Dieses soll sich möglichst nur einmal mit einer Sache befassen
1 rulings9 viewsDie Eintretensvoraussetzungen von Art. 79 ff. BGG geben zu keinen Bemerkungen Anlass
1 rulings7 viewsDie Eintretensvoraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG sollen das Bundesgericht entlasten. Dieses soll sich möglichst nur einmal mit einer Sache befassen
1 rulings12 viewsDie Einwohnergemeinde Bern stellt Antrag auf Beschwerdeabweisung. Das Verwaltungsgericht beantragt
1 rulings10 viewsDie Einwohnergemeinde Engelberg
1 rulings8 viewsDie Einzelrichterin des Obergerichts des Kantons Luzern fällte am 17. August 2012 einen Entscheid mit folgendem Dispositiv:
1 rulings16 viewsDie Einziehung stelle gegenüber den Beschwerdeführern auch keine unverhältnismässige Härte dar. Die Staatsanwaltschaft habe 2011 eine Kontosperre aufgehoben
1 rulings10 viewsDie einzige Stellungnahme mit Antrag auf Abweisung der Beschwerde wurde vom Rechtsvertreter der Gemeinde Roschacherberg
1 rulings13 viewsDie Eltern
1 rulings6 viewsDie Eltern des Schülers bemühten sich in der Folge um den Eintritt ihres Sohnes in das Gymnasium B.________
1 rulings10 viewsDie EMRK
1 rulings9 viewsDie Energie Electrique du Simplon SA beantragt
1 rulings12 viewsDie Enteigner äussern auch erhebliche Zweifel an der Repräsentativität der übrigen Datensätze. Nach der Datenbank von Wüest & Partner liege der Preismedian von Mehrfamilienhäusern bei Fr. 3.95 Mio. Franken
1 rulings7 viewsDie Enteigner beantragen die Abweisung der Beschwerde der Enteigneten
1 rulings15 viewsDie Enteigner haben im bundesgerichtlichen Verfahren die Edition der Korrelationen der Fluglärmvariablen
1 rulings11 viewsDie Enteigner hatten ihrerseits von einem Expertengremium in Zusammenarbeit mit der Zürcher Kantonalbank (ZKB) ein Bewertungsmodell "MIFLU II" entwickeln lassen. Dieses ermittelt in einem ersten Schritt - ebenfalls mit einem hedonischen Modell - den Einfluss des Fluglärms auf die Mieten für eine Zeitdauer von 50 Jahren. Aus der so berechneten prozentualen Mietreduktion pro dB Fluglärm wird in einem zweiten Schritt der Minderwert der Ertragsliegenschaften infolge Fluglärms für das Jahr 1997 bestimmt (vgl. dazu unten
1 rulings10 viewsDie Enteigner kritisieren in erster Linie
1 rulings13 viewsDie Enteigner rügen weiter
1 rulings10 viewsDie Enteigner sind dagegen der Auffassung
1 rulings11 viewsDie Enteigner vermuten
1 rulings9 viewsDie Enteignete beantragt
1 rulings9 viewsDie Enteignete beantragt die Abweisung der Beschwerde der Enteigner. Eventualiter habe das Bundesgericht allfällige weitere Beweiserhebungen selbst vorzunehmen
1 rulings11 viewsDie Enteignete kritisiert auch die Höhe des gewählten (einheitlichen) Diskontsatzes: Dieser - an sich eigentümerfreundliche
1 rulings11 viewsDie Enteignete teilt die Auffassung der Vorinstanz
1 rulings10 viewsDie Enteignete weist darauf hin
1 rulings13 viewsDie Enteignete weist jedoch zu Recht darauf hin
1 rulings9 viewsDie Enteignete wendet ein
1 rulings10 viewsDie Entsiegelung
1 rulings11 viewsDie - entsprechend dem Grundsatz der Einheit des Verfahrens - erhobene subsidiäre Verfassungsbeschwerde (vgl. Art. 83 lit. c Ziff. 2 BGG i.V.m. Art. 30 Abs. 1 lit. b AuG) ist offensichtlich unbegründet
1 rulings9 viewsDie Entwicklung des hedonischen Bewertungsmodells ESchK erfolgte unter der Verantwortung Prof. Scognamiglios
1 rulings8 viewsDie entwicklungsspezifische Förderung zur Gemeinschaftsfähigkeit steht beim Privatunterricht dagegen im Hintergrund. Das Bundesgericht hat im Urteil 2C_738/2010 vom 24. Mai 2011 (E. 3.5.5 i.V.m. E. 3.5.6) deshalb festgehalten
1 rulingsDie Erbengemeinschaft A.________
1 rulings10 viewsDie Erbengemeinschaft der am 14. Juni 2005 verstorbenen A.________
1 rulings11 viewsDie Erbengemeinschaft Ernst Abmühl sowie B.Y.________
1 rulings12 viewsDie Erbengemeinschaft U.________
1 rulings10 viewsDie Erbengemeinschaft Y.________ ist Eigentümerin des Grundstücks Grundbuch Nr. 1434 in der Rütihalde in Uznach/SG. Das unüberbaute Grundstück weist eine Fläche von 11'552 m² auf. Es ist nach dem Zonenplan der Politischen Gemeinde Uznach vom 30. März 1984 der zweigeschossigen Wohnzone für Ein-
1 rulingsDie Erben M.________ (im Folgenden: Beklagte) beantragen dem Bundesgericht mit Eingabe vom 17. September 2010
1 rulings12 viewsDie Erben V.________ verkauften am 15. April 2005 ihren hälftigen Miteigentumsanteil am Grundstück Nr. 736 in G.________ an X.________. Sie setzten die Eigentümerin der anderen Miteigentumshälfte
1 rulings12 viewsDie Erblasserin
1 rulings8 viewsDie Erblasserin war brasilianische Staatsangehörige mit letztem Wohnsitz in São Paolo
1 rulings11 viewsDie Ergebnisse des Beweisverfahrens haben nach Ansicht des Obergerichts ausgeschlossen
1 rulings12 viewsDie Erheblichkeit der bereits bezogenen Fürsorgeleistungen wird von den Beschwerdeführern zu Recht nicht in Abrede gestellt (vgl. etwa BGE 123 II 529 E. 4 S. 533). Sie machen aber geltend
1 rulings5 viewsDie Erhebung einer Teilklage - namentlich in Haftpflichtsachen - erscheint nicht bereits deshalb missbräuchlich
1 rulings4 views